Minendekret der Wallonie: Wir wollen Mitspracherecht!

Minendekret der Wallonie: Wir wollen Mitspracherecht!

Startdatum
16. Januar 2019
Petition an
Herrn Carlo di Antonio (Minister für Umwelt, Raumplanung und Zonenplanung der Wallonie, Belgien)
Erfolg
Diese Petition war mit 1.231 Unterstützer*innen erfolgreich!

Warum ist diese Petition wichtig?

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Unser Wasser und unser Eigentum sind ein wichtiger Teil unserer Lebensgrundlage. Sie sind viel wichtiger als Blei und Zink. Deswegen habe ich diese Petition an Herrn Carlo di Antonio, Minister für Umwelt der Wallonie (Belgien) online gestellt und bitte Sie um Unterstützung durch Ihre Unterschrift.

Zum Hintergrund:

Im Oktober 2017 stellte die Firma WalZinc sprl, Wavre, einen Antrag auf Genehmigung von Probebohrungen in 9 Gemeinden Ostbelgiens. Die Firma will auf einer Fläche von 142 km2 in den Gemeinden Kelmis, Plombières, Lontzen, Welkenraedt, Raeren, Eupen, Aubel, Limbourg und Baelen eine Mine öffnen. Der Antrag auf Wiederaufnahme der Bergbautätigkeit hat wegen der zu erwartenden irreversiblen Folgen für Mensch und Umwelt (Grundwasserabsenkung, Gefährdung der Gewässer und des Trinkwassers, Bodenabsenkungen, u. a.) große Besorgnis und zahlreiche Proteste ausgelöst.

Dieser Antrag wurde im Januar 2018 vom Umweltministerium der Wallonie wegen Formfehler abgelehnt und seitdem hat die Bevölkerung wenig über WalZinc gehört. Viele denken, dass die Firma WalZinc nichts weiter tun wird, es kommt kein Antrag nochmals …

Das Ministerium für Umwelt der Wallonie hat letztes Jahr einen Gesetzentwurf vorbereitet, der das alte, bestehende Bergbaugesetz noch in diesem Jahr ersetzen sollte.

Der auch kurz vom GrenzEcho „Minendekret“ genannt Entwurf, der zur Verabschiedung im Wallonischen Parlament ansteht, wurde in einem Artikel am 12.01.19 von der Presse der Öffentlichkeit präsentiert. Interessierte finden den Text dieses Entwurfs auf der  Website der Bürgerinitiative Hergenrath Umwelt www.bihu.eu

Meine Bedenken

Ich habe Bedenken bezüglich mancher Bestimmungen in diesem Gesetzentwurf, besonders wegen der Absicht von der Firma WalZinc, erneut einen Antrag auf Probebohrungen oder ähnlichen Bergbauaktivitäten zu stellen.

1)     Im Gesetzentwurf wird die Bewirtschaftung einer Mine als Gegenstand des „allgemeinen Interesses“ behandelt.

Ist es vom "Nutzen der Allgemeinheit" einer Firma eine Bergbaugenehmigung zu gewähren, so dass sie Schwermetalle invasiv und großflächig rausholt, um den größtmöglichen finanziellen Gewinn für Einzelne (Aktionäre, Minenbetreiber) zu erwirtschaften? 

Im Gegensatz dazu: Die Natur und die Gewässer stellen einen klaren "Nutzen der Allgemeinheit" dar und müssen vor Gefährdungen geschützt werden.

2)     Im Gesetzentwurf haben die Gemeinden in den betroffenen Regionen und ihre Bürger und Bürgerinnen kein Mitspracherecht bezüglich der Vergabe einer Genehmigung für den Bergbau an einem Minenbetreiber. Nur der öffentliche Dienst, der Minenbetreiber und Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft würden in einem „Bergbaurat“ beratend tätig werden.

Dieser Bergbaurat sollte der wallonischen Regierung die finale Stellungnahme für die Vergabe einer Bergbaugenehmigung geben. Es ist nicht im Gesetzentwurf vorgesehen, dass Bürger und Gemeinden in diesem Bergbaurat vertreten werden.

3)     Im Gesetzentwurf kann die Regierung die Eigentümer von Immobilien (z. B. Land, Bauland, Häuser, betriebliche Gebäude, touristische Unterkünfte, etc.) in einer betroffenen Region oder Gemeinde "für die Erforschung und Nutzung der unterirdischen Ressourcen, die Erschließung von Zufahrtsstraßen oder die Arbeiten der Infrastruktur" enteignen.

Die Erkundung von Bergbau oder die Bewirtschaftung einer Mine erfordert viel Infrastruktur auf der Oberfläche. Es ist ein Großbetrieb, mit Zufahrtsstraßen, Absinkbecken, Halden, usw. Wie bekommt die Mine den Platz her, wenn die Region besiedelt ist? Der Gesetzentwurf sieht folgende Lösung vor: durch Enteignungen aus "öffentlichem Interesse".

Der Bergbau in Ostbelgien und der Wallonie - und besonders in den Gemeinden Plombières, Lontzen, Kelmis, Welkenraedt, Raeren, Eupen, Aubel, Limbourg und Baelen - findet seit über 100 Jahren nicht mehr statt,  und seitdem haben sich unsere Gemeinden sehr gut wirtschaftlich entwickelt. Es gibt Industrie, sehr viele Geschäfte und touristische Betriebe, die durch eine Enteignung für immer geschlossen werden müssten. Diese Menschen würden in diesem Fall ihren Lebensunterhalt verlieren und sich eine neue Existenz aufbauen müssen.

4)    Es ist allgemein bekannt, dass der Bergbau unsere Gewässer, unser Trinkwasser und unser Grundwasser gefährden kann. Das Grundwasser muß entzogen werden, damit die Minerale abgebaut werden. Keine Mine ist sicher. Es gibt immer ein massives Risiko von Verunreinigung und Vergiftung des Wassers. Diese Schäden sind irreversiblen.

Bergbauaktivitäten können auch Auswirkungen auf unsere Nachbarländer haben, da alle Gewässer miteinander verbunden sind und keine Grenze kennen. Es ist leider im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, dass die Europäische Kommission bei Bergbauprojekten, die in Grenznähe zu Nachbarstaaten beantragt werden, bzgl. der zu erwartenden grenzüberschreitenden Auswirkungen informiert wird. 

Aus diesen Gründen, habe ich diese Petition online gestellt.

Meine Petition.

Ich bitte Herrn Minister di Antonio höflich darum, dass folgende Änderungen im Entwurf des o. g. „Dekrets zur Festlegung des Kodex für die Verwaltung und Bewirtschaftung von Untergrundressourcen" vorgenommen werden:

1)     Der Bergbau und die Bewirtschaftung einer Mine werden nicht pauschal als Gegenstand des allgemeinen oder öffentlichen Interesses im Gesetz definiert. Stattdessen: Es wird von Fall zu Fall zusammen mit den betroffenen Gemeinden entschieden, ob ein öffentliches Interesse an der Bewirtschaftung einer Mine in einer bestimmten Region besteht.

Zum Beispiel, es sollte geprüft werden, ob der Schutz des Trinkwassers oder der Natur überwiegt. 

2)     Die betroffenen Gemeinden und die Bürger/Bürgerinnen -diese auch vertreten durch ihre Bürgerinitiativen- werden ein Mitspracherecht bei der Vergabe einer Genehmigung für Bergbauaktivitäten haben und dieses Mitspracherecht auch während des Genehmigungsverfahrens ausüben dürfen.

Die Minerale im Untergrund "gehören allen Bewohner" auf der Oberfläche. Daher sollen die Bürger und die Gemeinden ein Mitspracherecht haben bei der Vergabe von Bergbaugenehmigungen.

3)     Die Regierung kann nicht einseitig erklären, dass es im „öffentlichen oder allgemeinen Interesse“ liegt, Immobilien zu enteignen. Stattdessen: Eine Enteignung und ihren Bedingungen muß von Fall zu Fall entschieden werden, und die Gemeinden und die Bürgervertretungen sollen hier ihr Mitspracherecht ausüben dürfen.

Die Verfassung Belgiens sagt: "Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn zum Nutzen der Allgemeinheit". Der Gewinn von Einzelnen (Minenbetreiber, Aktionäre) ist kein "Nutzen der Allgemeinheit".

4)     Die Europäische Kommission wird bei Bergbauprojekten im Grenzbereich informiert, wegen der zu erwartenden grenzüberschreitenden Auswirkungen..

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung im Form einer Unterschrift auf meiner Petition.

 

 

Erfolg

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Entscheidungsträger*innen

  • Herrn Carlo di AntonioMinister für Umwelt, Raumplanung und Zonenplanung der Wallonie, Belgien