Absolute Gleichberechtigung von Gründer/innen und Unternehmer/innen

Absolute Gleichberechtigung von Gründer/innen und Unternehmer/innen

Startdatum
29. Dezember 2019
119 Unterschriften:Nächstes Ziel: 200
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Warum ist diese Petition wichtig?

2016 habe ich (Carolin Desirée Töpfer) mein Unternehmen gestartet und dabei viele Stolpersteine überwinden müssen. 2019 habe ich mich dann getraut, auf meinem Blog Digitalisierung-jetzt.de ganz offen darüber zu berichten. Die Zahl der Gründer/innen, die sich daraufhin bei mir gemeldet und von ihren eigenen - emotional wie finanziell belastenden - Erfahrungen berichtet haben, hat mir sehr zu denken gegeben.

Eine der beeindruckenden Frauen, die mir geschrieben haben, war Eva-Catrin Reinhardt. Als Architektin hat sie sich 2002 selbständig gemacht, als ihre Kinder noch klein waren. Mit ihrer rds energies GmbH hat sie dann vor elf Jahren ein Unternehmen gegründet, um die Herausforderungen der Energiewende zu beantworten. Dem Wachstum ihrer (nachgewiesen profitablen) Idee steht immer noch die Ungleichbehandlung von Frauen und Müttern bei der Kapitalvergabe im Weg. 

Erstes Ergebnis unseres Austauschs ist diese Petition, in den sozialen Medien zu finden unter #3GG2020

Wer eine Existenz gründet, gibt eine bestehende Existenz auf. Das tut niemand leichtfertig. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass jeder, der den Mut fasst einen solchen Schritt zu gehen, wenigstens mit dem gleichen Respekt behandelt wird. Auch dann ist der Aufbau eines nachhaltigen, erfolgreichen Unternehmens in Deutschland noch anstrengend genug.

***

Wir fordern die aktive Umsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes für Gründer/innen und Unternehmer/innen. Wir fordern, dass vorhandene Ungleichheiten bei der Bewertung und Förderung von Gründungs- und Unternehmensentwicklungs-Vorhaben aktiv ausgeräumt werden und so eine Gleichberechtigung aller Geschlechter (m/w/d) sowie Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen hergestellt wird.

Ein entscheidender Punkt, um die Situation von Gründer/innen zu verbessern und den Aufbau eines eigenen nachhaltigen Unternehmens möglich zu machen, ist der diskriminierungsfreie Zugang zu Kapital - zumindest, wenn es um öffentliche Förder- und Finanzierungs-Angebote geht.

 

Wir fordern daher, 

• eine grundsätzliche diskriminierungsfreie Bewertung von Geschäftsmodellen ohne den Bezug auf Privatleben, Herkunft oder Geschlecht der/s Gründerin/ Gründers.


• die Anpassung von Vergabe-Kriterien von öffentlich geförderten Maßnahmen und Krediten entsprechenden den heutigen Lebens- und Arbeits-Realitäten, mit Beachtung von z.B. autodidaktisch erlernten Fähigkeiten, befristeten Arbeitsverträgen, Weiterbildungs-Zeiten, Auslands-Aufenthalten, digitalen Geschäftsmodellen, Vereinbarkeit geschäftlicher Tätigkeit mit modernen Lebens- und Familien-Entwürfe.


• eine grundsätzliche transparente Kredit-Risiko-Bewertungen durch ansprechbare ausgewiesene Experten und nicht nach bestehenden intransparenten Standard-Kriterien von (Haus-)Banken (selbst, wenn es sich um die Vergabe eines Förderkredits handelt).


• das sofortige Verbot von diskriminierendem Profiling in Form von z.B. Bonitäts-Prüfungen durch (Haus-)Banken aufgrund von aggregierten Daten, die soziale Gruppen, Nachbarschaften und gebärfähige Personen benachteiligen. 

 

• das Akzeptieren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse als anrechenbare Sicherheiten bei der Förder- und (Folge-)Kredit-Vergabe.


• die Schaffung einer zentralen (digitalen) Anlaufstelle für Gründer/innen und Unternehmer/innen in finanzieller Not, um persönliche Traumata zu vermeiden und zwischen (Förder-)Kreditgebern und Empfängern zu schlichten.


Des Weiteren fordern wir kompromisslose Transparenz sowie entsprechende Anpassungen der Vergabe-Kriterien für alle durch Steuergelder finanzierten öffentlichen Ausschreibungen und geförderten Maßnahmen.

 

 

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