Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für Azubis und Beschäftigte!

Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für Azubis und Beschäftigte!

Startdatum
20. Mai 2019
Petition an
Abgeordneten des deutschen Bundestages, Mitglieder des Bundesrats
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Gestartet von Migrationsrat Berlin e. V.

Bleiberecht ist Menschenrecht
Wir fordern: Aufenthaltserlaubnisse statt Duldungen für alle Azubis und Beschäftigte!

Der von der Bundesregierung vorgestellte Gesetzesentwurf für eine Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung schafft keine Rechtssicherheit für geduldete Geflüchtete, die sich in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen befinden.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit Dezember 2018; der aktuelle Entwurf wird derzeit im Bundestag verhandelt. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich öffentlich gegen die geplanten Änderungen auszusprechen und Menschenrechtsverletzungen anzuprangern!

Die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“

Geflüchtete, die nach Ablehnung ihres Asylantrags nicht in das Land, aus dem sie geflohen sind, zurückkehren können, erhalten in Deutschland eine „Duldung“. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine Bescheinigung über die „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Geduldete Menschen haben kaum Planungs- und Rechtssicherheit für ihr Leben und ihre Zukunft – auch wenn sie mitunter schon seit Jahrzehnten hier leben.

Neuregelung der Ausbildungsduldung (§ 60b AufenthG-E)

Geduldete Personen, die eine Ausbildung beginnen, erhalten weiterhin keine Aufenthaltserlaubnis. Ihnen wird lediglich zugesagt, für die Dauer ihrer Ausbildung vor Abschiebung geschützt zu sein. Dadurch entsteht ein enormer Erfolgsdruck. Kein Mensch kann unter solchen Bedingungen gut lernen.

Laut dem Berufsbildungsbericht 2018 des Bildungsministeriums brach zuletzt jede*r vierte Auszubildende die Lehre wieder ab. Als Gründe dafür wurden u.a. Konflikte mit Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität, ungünstige Arbeitsbedingungen sowie falsche Berufsvorstellungen genannt. Für geduldete Geflüchtete aber wird der Ausbildungsplatz existenziell! Sie können ihren Ausbildungsgang weiterhin nur einmal wechseln und haben hierfür nur maximal sechs Monate Zeit.

In einer ausführlichen Stellungnahme haben wir dargelegt, dass die Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung viel zu hoch sind. In Deutschland leben derzeit etwa 180.000 geduldete Geflüchtete. Auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung werden angesichts dieser willkürlichen Hürden nur wenige hoffen können.

Einführung einer Beschäftigungsduldung (§ 60c AufenthG-E)

Eine vergleichbare Regelung soll für geduldete Geflüchtete eingeführt werden, die erwerbstätig sind. Auch hier sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ sehr hoch: Insbesondere Vorlaufzeiten von 18 Monaten Beschäftigung und zwölf Monaten Duldung werden in Kombination mit der Identitätsklärung (in der Regel durch Vorlage eines Reisepasses aus dem Heimatland, über den viele Geflüchtete nicht mehr verfügen) zu einem kaum zu überwindenden Hindernis. Näheres dazu kann unserer Stellungnahme entnommen werden.

Erst nach Ablauf von 30 Monaten durchgängiger Beschäftigungsduldung sollen Geduldete die Möglichkeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Auch durch diese Regelung entsteht einen Zustand größter Abhängigkeit. Es leistet Willkürentscheidungen durch Arbeitgeber*innen Vorschub und setzt geduldete Beschäftigte dem Risiko der Ausbeutung aus.

Bleiberechtsreformen dringend notwendig!

Würde der vorgeschlagene Entwurf der Bundesregierung beschlossen, bedeutete dies die Schaffung weiterer Hürden und Schwierigkeiten für geduldete Geflüchtete, sich eine menschenwürdige Existenz selbst zu sichern. Erneut würden Gesetze geschaffen, die an unrealistische Hürden geknüpft sind.

Wir sehen dagegen die Notwendigkeit, die bisherigen Bleiberechtsregelungen zu reformieren und hier lebenden Geflüchteten eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu ermöglichen.

Die im Gesetzesentwurf umrissenen Regelungen stehen im Widerspruch zu zahlreichen Menschenrechten, darunter:

  • dem Verbot der Diskriminierung (Art. 2 AEDM);
  • der Unschuldsvermutung (Art. 11 AEDM);
  • dem Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, gerechte Arbeitsbedingungen, Schutz vor Arbeitslosigkeit (Art. 23 AEDM);
  • der Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit (Art. 13 AEDM);
  • dem Recht auf soziale Sicherheit und Menschenwürde (Art. 22 AEDM);
  • dem Recht auf Wohlfahrt (Art. 25 AEDM) und
  • dem Recht auf Bildung (Art. 26 AEDM).

Bleiberecht ist Menschenrecht!

Wir fordern die Bundesregierung zur konsequenten Achtung der Menschenrechte auf. Dazu gehören auch die Abschaffung von Arbeitsverboten und die Umsetzung von Bleiberecht für alle Geflüchteten. Niemand flieht ohne Grund – Bleiberecht ist Menschenrecht!

Der Migrationsrat Berlin e.V. ist ein Dachverband von etwa 70 Migrant*innenselbstorganisationen, Mitglied der Härtefallkommission Berlin, Mitglied der Expert*innenkommission für Verfahrens-hinweise der Ausländerbehörde Berlin und Mitglied im Netzwerk bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht.

Das Netzwerk unterstützt seit 2005 Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit befristetem Aufenthalt durch praktische Hilfen bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung. Das Ziel des Netzwerkes ist es, ihre Arbeitsmarktchancen nachhaltig zu verbessern und ihre aufenthaltsrechtliche Situation dauerhaft zu sichern.

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Entscheidungsträger*innen

  • Abgeordneten des deutschen Bundestages, Mitglieder des Bundesrats