Teilhabeabgabe für mehr Integration und gegen zunehmende gesellschaftliche Spaltung
Teilhabeabgabe für mehr Integration und gegen zunehmende gesellschaftliche Spaltung
Warum ist diese Petition wichtig?
In der EU mit der Bundesrepublik Deutschland leben viele Menschen in einem sehr hohen Wohlstandniveau, in dessen Genuss sie über verschiedene Weisen und Wege gekommen sind, ob durch sehr gut dotierte Arbeit oder durch erfolgreiches Unternehmertum, ob durch Erbschaft oder durch Lotteriegewinne, oder eben durch sonstiges Glück. Andere Menschen hingegen haben unter Umständen weniger Glück und Erfolg. Trotzdem verpflichten Wohlstand und Glück in einem reichen Land eben dieses Glück mit weniger Glücklichen zu teilen, auch damit die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinander geht. Denn dies ist nicht nur schädlich für einen Teil der Menschen sowie dem sozialen Frieden, sondern es schadet auch dem nachhaltigen Umgang mit irdischen Resourcen und der Natur.
Ein Beispiel als Lösungsansatz:
Für normale Bedürfnisse reicht für eine kleine Familie normalerweise ein Automobil in der Preisordnung bis zwanzigtausend Euro. Familien mit mehr Kindern benötigen ggf. ein größeres Automobil, Alleinstehende oder Ehepaare ohne Kinder entsprechend ein kleineres Automobil. Als beispielhafter Maßstab soll hier nur das Mobilitätsbedürfnis für eine Familie mit ein oder zwei Kindern betrachtet werden. Ein Automobil im Kostenrahmen bis 20.000 Euro ist für eine solche Familie vollkommen ausreichend. Möchte die Familie hingegen ein Automobil mit stärkerem Motor oder besserer Ausstattung, was eigentlich verzichtbar wäre, so sollte für alle Kosten, die über den angemessenen Kostenrahmen hinaus gehen, eine Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe berechnet werden, die zudem progressiv sein soll. Als Startanteil für die Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe könnten z.B. zehn Prozent angesetzt werden mit einer Progression von 0,2% für jede Erhöhung des Fahrzeugpreises um eintausend Euro. Würde ein Personenkraftwagen nach jetzigen Maßstäben z.B. 30.000 Euro kosten, so kämen auf die Differenz zum angemessenen Kostenrahmen noch einmal zwölf Prozent der Differenz als Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe oben drauf, wonach der Pkw 31200 Euro kosten würde. Für einen SUV, der jetzt 50.000 Euro kostet,kämen 4.800 Euro an Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe hinzu. Und für eine 100.000 EUR-Sportlimousine wären zusätzlich 20.800 EUR Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe zu bezahlen. Außerdem sollte diese Abgabe gleichermaßen von Privatkunden wie auch von gewerblichen Kunden bezahlt werden müssen. Auch bei Schmuck, Uhren oder Immobilien wäre die Berechnung einer Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe sinnvoll. Die Erlöse könnten dann in die Förderungen von Projekten gegen Armut und für mehr Nachhaltigkeit eingesetzt werden. Dieses Prinzip wäre mit Sicherheit ein Erfolgsmodell.
Es kann z.B. einfach nicht angehen, dass auf der einen Seite Menschen häufig sogar alleine in tonnenschweren und verbrauchsintensiven Personenkraftwagen unterwegs sind, dies oft sogar nur zum Vergnügen, während auf der anderen Seite viele Menschen sich noch nicht einmal eine warme geschweige denn gesunde Mahlzeit pro Tag für sich und deren Familien zubereiten können. Mit der hier vorgeschlagenen Gerechtigkeits- und Teilhabeabgabe wäre es möglich, diese gravierende und immer noch wachsende Ungleichheit bei der Wohlstandsverteilung wenigstens mehr oder weniger abzumildern.
Entscheidungsträger*innen
- Bundesregierung und Regierungen der Bundesländer