Patientenrechte - Beweislast bei Behandlungsfehlern muss bei dem verursachenden Arzt liegen!

Patientenrechte - Beweislast bei Behandlungsfehlern muss bei dem verursachenden Arzt liegen!

Startdatum
9. März 2015
Petition an
Dr. Marco Buschmann (FDP) (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) und
9.169 Unterschriften:Nächstes Ziel: 10.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Johanna Darka

Vor siebzehn Jahren passierte mir ein ärztlicher Behandlungsfehler, der mein gesamtes Leben auf den Kopf gestellt hat. Nur eine Notoperation rettete mir damals das Leben. Immer wieder musste ich mit extremen Schmerzen und lebensbedrohlicher Diagnose in die Notambulanz der Krankenhäuser gebracht werden. Schwere Operationen folgten. Ich war für Jahre vollauf mit meiner Krankheit und dem Überleben beschäftigt. Es war die unvorstellbarste und schlimmste Lage in meinem Leben!  

Als Journalistin habe ich in meiner schlimmen Erfahrung einen Auftrag  gesehen: Mit meinem Buch „Die Wunde in mir - Misshandlung auf Krankenschein" bin ich zur Zeitzeugin eines Behandlungsfehlers geworden. Ich berichte von meinem konkreten Fall - stellvertretend für die vielen Patienten, denen durch einen Arztfehler ihre Existenz geraubt wird, und die allein und ohne Unterstützung dastehen.

Über das Internet schreiben mir viele Menschen, die selbst betroffen sind. Alle Opfer ärztlicher Behandlungsfehler machen die gleichen Erfahrungen! Sie schreiben mir, dass ich in meinem Buch auch ihre Situation und Gefühlslage beschrieben habe, auch ihre Hilflosigkeit und ihr Ausgeliefertsein. Und sie berichten mir von ihrer Aussichtslosigkeit, vor Gericht Anerkennung zu bekommen. Denn die dort verlangten Beweise sind so gut wie unerreichbar.

Durch einen Behandlungsfehler verliert der Patient nicht nur sein Vertrauen, sondern die Grundlagen seiner Existenz. Er ist krank, wird häufig berufsunfähig, und ist finanziell ab sofort aufs Äußerste belastet. In dieser Lage muss er alles an medizinischen Dokumenten und Untersuchungsergebnissen beschaffen, was einen Beweis für den Behandlungsfehler abgeben könnte. Immer zugleich von der kurzen Verjährungszeit für die Angelegenheit bedroht. Und dies als medizinischer Laie, während Ärzte und Krankenhäuser zumeist die Herausgabe der Unterlagen zusätzlich boykottieren, da sie Regresszahlungen fürchten.

Ich war damals kaum in der Verfassung, einen Termin wahrzunehmen oder mich um Unterlagen zu kümmern. Dies aber ist entscheidend, denn nach dem Gesetz bin ich als Betroffene eines Arztfehlers verpflichtet, dem Arzt seinen Fehler eindeutig nachzuweisen. Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt allein auf den Schultern des betroffenen Patienten! Wie aber soll jemand, der durch den Behandlungsfehler geschädigt, körperlich und psychisch geschwächt ist, sich um all das kümmern, was zu einem Beweis dient? Ganz zu schweigen von Behandlungsfehlern, die während einer Narkose passiert sind.

Indem die Beweislast im sogenannten "Patientenrechtegesetz" §630 BGB grundsätzlich dem Patienten auferlegt wird, hat dieser keine Chance auf Anerkennung und einen angemessenen Schadensersatz. Der Patient als medizinischer Laie muss zusätzlich beweisen, dass genau dieser Behandlungsfehler genau diese Erkrankung bei ihm hervorgebracht hat. Ein offenes Einfallstor für juristische Spitzfindigkeiten und Ausreden seitens der Mediziner und der hochdotierten Rechtsanwälte ihrer Haftpflichtversicherungen!

Du kannst morgen der nächste betroffene Patient sein!
Deshalb handle jetzt und unterschreibe dringend meine Petition an die Justizministerin Christine Lambrecht, Gesundheitsminister Jens Spahn und die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke :

www.change.org/patientenrechtegesetz-beweislast

Sobald Ihr unterschrieben habt, weist bitte auch Eure Freunde, Kollegen und Bekannten auf meine Petition hin. Wir müssen sehr zahlreich sein, denn es geht um viel Geld auf der einen Seite - um sehr viele verlorene Menschenleben auf Patientenseite.

Der Krankenhaus-Report der AOK zählt etwa 190.000 Betroffene und 19.000 Tote pro Jahr. Hinzu kommen noch die Arztfehler, die in den Praxen niedergelassener Ärzte passieren. Die Dunkelziffern liegen schätzungsweise weit höher, man geht von bis zu einer Million Betroffenen pro Jahr aus. Bis heute gibt es kein zentrales Register für Arztfehler, jeder Patient wird als Einzelfall abgehandelt. Dabei müssen die Opfer eines Arztfehlers auf die Anerkennung und einen berechtigten Schadensersatz verzichten. Sie haben von vornherein keine Chance gegen die verursachenden Ärzte, die von teuren und spezialisierten Rechtsanwälten ihrer Haftpflicht-Versicherungskonzerne vertreten werden.

Weitere Informationen findet Ihr unter:

"Ins Messer gelaufen" - Frankfurter Allgemeine Zeitung

Bundesministerium für Gesundheit: Patientenrechte

Johanna Darka Webseite - Vorwort zum Buch

Johanna Darka - meine Patientenrechte

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Entscheidungsträger*innen

  • Dr. Marco Buschmann (FDP)Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD)Bundesgesundheitsminister
  • Stefan Schwartze (SPD)Patientenbeauftragter der Bundesregierung