Korrektur EStG 2021

Korrektur EStG 2021

Startdatum
14. Januar 2020
Petition an
Bundesregierung (Bundesfinanzminister) und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Jan Kellerhoff

Kurz vor Weihnachten wurde eine Änderung des EStG für 2021 verabschiedet, welche vernichtende Folgen für Privatanleger und den Mittelstand haben wird.Die Änderung, so wurde durch das BMF in einer Presseanfrage bestätigt, wird "die denkbar schlechteste Auswirkung auf Anleger haben".

Konkret geht es auch darum, das hier eine Abkehr vom Netto-Prinzip und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit stattfindet.

Die Änderung im Wortlaut:

Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."

Link zur Gesetzesänderung: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf;jsessionid=994163D05E496D3D58EED7A2ECCCA424.1_cid365?__blob=publicationFile&v=1

Natürlich werden hier Investitionen mit gewissen Risiken betroffen sein, durch die Änderung werden die Risiken jedoch unkalkulierbar.

So kann der nicht unwahrscheinliche Fall eintreten, das man zwar 10.000 Euro Gewinn über das Steuerjahr erwirtschaftet, aber Steuer in einer vielfachen Höhe anfällt.

Ebenso ist eine enorme Steuerlast auch bei Verlusten möglich.

Viele Investoren nutzen entsprechende Produkte, z.B. sogenannte Knockout Zertifikate, um z.B. bei der Veröffentlichung von wichtigen Wirtschaftsnachrichten Ihr Depot abzusichern (kalkulierten Risiko).

Natürlich betrifft die Regelung auch CFDs, wo die Verlustquote bekanntermaßen sehr hoch ist.

Allerdings ist selbst die ESMA zu dem Schluss gekommen, die Limitierung des Hebelsatzes für Private auslaufen zu lassen.

Während auf der einen Seite durch die BaFin die Nachschusspflicht für Privatpersonen verboten wurde, zum Schutz dieser, bewirkt die kommende Regelung des EStG eben genau diese gegenüber dem Staat, in einem mehr als dreifach exponentiellem Ausmaß.

Ich würde Sie herzlich bitten, das Thema im Sinne aller Steuerzahler aufzugreifen.

Link zur Veröffentlichung einer Presseanfrag:

"Es gilt daher künftig (ab den genannten Stichtagen): 100.000 Euro Gewinn, vom 80.000 Euro Verlust können nur 10.000 Euro angerechnet werden, der Rest wird vorgetragen. Als Gewinn sind damit 90.000 Euro zu versteuern, was 22.500 Euro Kapitalertragssteuer entsprechen würde (gegenüber 5.000 bisher)"

Und gegebenenfalls soger weit mehr als man je eingenommen hat.

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brandenburgs_Daytrader_atmen_ein_wenig_auf

Link zu einem weiterem Fachartikel:

https://www.godmode-trader.de/analyse/unfassbar-diese-gesetzesaenderung-hat-fuer-den-privatanleger-katastrophale-folgen,8008615

 

Wir fordern die Rücknahme der Beschränkung.

Hierbei handelt es sich um eine tickende Zeitbombe mit unkalkulierbarem Risiko.

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