Sind die Deutschen Bundestagswahlen, gesetzlich UNGLEICH und UNFAIR?

Sind die Deutschen Bundestagswahlen, gesetzlich UNGLEICH und UNFAIR?

Startdatum
7. Juli 2020
Petition an
Bundestags Petitionsausschuss und an 2 mehr
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Roland Kruk

*Zitat: "Jeder muss die GLEICHE Chance haben, Mitglied des Bundestages zu werden“, schreibt das Bundesverfassungsgericht.

Ist diese Chance aber wirklich, für ALLE Bürger(innen) GLEICH und FAIR…, wenn ein extrem lukrativer, gesetzlicher Kündigungsschutz, ausdrücklich NUR einem Teil der Deutschen Bürger(innen), den Zugang zur politischen Macht…, erheblich erleichtert?

Begründung

Der Zugang zur politischen Macht in Deutschland (Bundestagsmandat), wird indirekt und unbemerkt, gesetzlich beeinflusst….

Dies geschieht durch den gesetzlichen Kündigungsschutz (Art. 48, Abs. 2 Satz 2 GG), der es jedem Bewerber um das Bundestagsmandat erlaubt, falls er das Mandat erring, sicher und lukrativ befördert, an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren…, nach der Ausübung des Mandates, versteht sich… und dies selbst wenn es 20 Jahre andauert.

Und das ist schon die ganze gesetzliche Wettbewerbsverzerrung, beim Zugang zur politischen Macht in Deutschland…, denn nutzen kann man diesen gesetzlich garantierten und erheblich geldwerten Kündigungsschutz nur, wenn man auch noch einen finanzstarken Arbeitgeber hat…, der auch finanziell und logistisch in der Lage ist, diesen teuren Kündigungsschutz, zu leisten… und eben diesen finanzkräftigen Arbeitgeber… hat NICHT jede(r)….

Und genau das teilt die GLEICHEN Deutschen Bürger(innen), bereits gesetzlich in 2 Gruppen (1 und 2) auf.

In Gruppe 1 finden wir die Mitarbeiter von finanzkräftigen Firmen, Konzernen und vor allem vom öffentlichen Dienst. Ihre finanzkräftigen Arbeitgeber können den gesetzlich erzwungenen Kündigungsschutz (Art. 48, Abs. 2 Satz 2 GG), selbst nach langer Abwesenheit Ihrer EX-Mitarbeiter, im Bundestagsmandat, bei deren Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, problemlos logistisch und finanziell leisten….

Besser geht es NICHT!

Dem gegenüber stehen die Mitarbeiter finanzschwacher Firmen, Selbstständige, Freiberufler, Handwerker usw. (das ist dann Gruppe 2 und ganz „zufällig“ noch die Mehrheit des Volkes), die natürlich den GLEICHEN Kündigungsschutz (Art. 48, Abs. 2 Satz 2 GG), bei Rückkehr aus dem Bundestagsmandat, gesetzlich garantiert erhalten wie Gruppe 1, aber deren EX-Arbeitgeber (falls sie überhaupt einen haben), weder finanziell noch logistisch in der Lage sind, diese lukrative gesetzliche Garantie auch zu leisten….

Gruppe 2 (die Mehrheit des Volkes) kann also mit diesem lukrativen und geldwerten Kündigungsschutz, überhaupt nichts anfangen und geht leer aus…. Gruppe 2 landet daher, nach dem politischen Mandat, statt lukrativ befördert im alten Job…, entschädigungslos beim Arbeitsamt.

Schlechter geht es NICHT!

Durch diesen gesetzlichen Vorteil (perfekter Kündigungsschutz), können nun die Bürger(innen) von Gruppe 1, jedes politische Amt anstreben, übernehmen, ewig ausüben und dominieren, ohne jeden beruflichen Verlust … und Gruppe 2, kann das alles, aufgrund ihrer beruflichen Herkunft (kein finanzstarker Arbeitgeber) NICHT nutzen und landet nach dem Mandat, entschädigungslos beim Arbeitsamt

So ein gesetzliches Pech aber auch für Gruppe 2…

Nein…, das ist kein Pech..., sondern ausschließlich Vorsatz des Gesetzgebers, der ganz genau weiß, dass hier Gruppe 1 erheblich besser wegkommt als Gruppe 2 und den das NICHT im Geringsten Interessiert, da er Gruppe 1 nähersteht und Gruppe 2 gerne aus dem Bundestagsmandat verdrängen möchte...!

So kann man das interpretieren... und das so eine „kreative Gesetzgebung“, beim Zugang zur politischen Macht in Deutschland, strikt verboten ist, versteht sich eigentlich von selbst.

Seit 2009 bitte ich nun regelmäßig, den für Wahlfehler zuständigen deutschen Bundestagswahlprüfungsausschuss, offiziell im zulässigen Wahlprüfungsverfahren, bis jetzt bereits 4 mal (Wahlbeschwerde WP 98/09, WP 11/13, WP 83/17 und aktuell EUWP 31/19), diesen schweren Vorwurf, belastbar und offiziell zu bewerten… und auszuräumen….

Der Bundestagswahlprüfungsausschuss kann dazu alle Fachleute Deutschlands beauftragen, ein Gutachten abzugeben… und trotzdem weicht er seit 2009 immer wieder aus und weigert sich den Sachverhalt belastbar zu bewerten.

Daher habe ich nun den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gebeten, dies zu tun und er hat sich dankenswerter Weise auch dazu bereit erklärt und jetzt ist diese Bundestagspetition gerade in der Zeichnungszeit und das möchte ich mit dieser Petition auf Cahnce.org unterstützen.

Bitte teilen und unterstützen Sie diese Petition bei Change.org und wenn möglich auch auf der Seite des Bundestags Petitionsausschuss, damit möglichst deutlich wird, wie demokratisch wichtig, eine belastbare Bewertung hier ist..., denn eine gesetzlich UNGLEICHE Wahl und das gilt direkt und indirekt…, ist in Deutschland ILLEGAL

Die Bundestagspetition finden Sie unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_06/_06/Petition_111914.nc.html

und wenn Sie die ganze Geschichte dazu lesen möchten, dann können Sie das auf meiner Internetseite https://www.revoluzzzer.de tun.

Vielen Dank in voraus!

Roland Kruk

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