Keine staatliche Unterstützung der Fussball - EM 2024

Keine staatliche Unterstützung der Fussball - EM 2024

Startdatum
23. September 2018
Petition an
deutscher Bundestag (Petitionsausschuss) und
Petition geschlossen.
Diese Petition hat 4 Unterschriften erreicht

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Tilman Kluge

A Petitum:

Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundeslaender unterstützen die Fußball-EM 2024 weder ideell noch materiell, wenn das Turnier unter von der UEFA gesetzten staatlich und kommunal hoheitliches Handeln beeinflussenden Bedingungen, insbesondere der eines Verbotes von Demonstrationen außerhalb der Wettkampfstätten, stattfindet.

B Hintergrund  -  deutsche Info weiter unten!

Lt. UEFA 2024 Tournament Requirements  Sector 04 — Legal Matters (p. 5) gilt

(............) The relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities (including, city Authorities, police, legal prosecutors or courts, customs and the IP and trade mark office) must be enabled and empowered to protect UEFA’s intellectual property rights, UEFA and the Commercial Partners against Ambush Marketing and Counterfeit activities. In particular, the relevant Authorities in the Host Country and in the Host Cities must take all necessary actions (whether before, during or after UEFA EURO 2024) to prevent Ambush Marketing and Counterfeit activities including by preventing: 
• the undertaking of commercial, promotional, marketing and distribution activities in “clean zones” around the Official Sites (including in the airspace and waterways around such Official Sites) without UEFA’s authorisation. These activities would include, for example, commercial advertising, street selling, leafleting, product give-aways and political and/or religious demonstrations;
• (........)

C Gruende

Fuer eine im Einverstaendnis der Akteure in Deutschland ermoeglichte Einflussnahme der UEFA auf die Wahrnehmung hoheitlicher   - mithin sogar legislativer -    Rechte durch Staat und Kommunen, z.B. Versagen oder gar Unterbinden von Demonstrationen in letztendlich beliebigem Rahmen, gibt es weder einen vernünftigen Grund noch wäre die relevante Einflussnahme der UEFA  verfassungskonform.

Auch die von der UEFA postulierte Voraussetzung einer einschlägigen Ertüchtigung u.a. v. Gerichten (courts), die intellectual property rights der UEFA durchzusetzen, ist ein unzulässiger Eingriff in die Autonomie eines Staates, selbst zu entscheiden, auf welchen verfahrensrechtlich gebotenen  Wegen er rechtliche Positionen durchsetzen will oder nicht will.

Das allseitige Argument v.a. von DFB und UEFA, man wolle Sport und Politik auseinanderhalten, ist eine billige Ausrede. Denn wo Sport endet und wo Politik anfängt, kann nicht politisch oder von der UEFA vorgeschrieben werden.

D Rechtliche Hinweise

Die ZEIT v. 20.9.2018 führt aus (Auszug) 

Dabei verpflichten sich die Städte etwa, in einer sogenannten kommerziellen Zone 500 Meter rund um die Stadien politische und religiöse Demonstrationen generell zu unterbinden. Das könnte zu Eingriffen in Grundrechte führen, sagte [Hinw:: Wolfgang] Hoffmann-Riem [Hinw.: früherer Verfassungsrichter]  dem NDR. Die Versammlungsfreiheit sei durch das Grundgesetz und die europäische Menschenrechtskonvention geschützt. "Versammlungen dürften dann verboten werden, wenn etwa Gewalttätigkeiten drohen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist", sagte Hoffmann-Riem, "aber nicht, um kommerzielle Interessen eines Fußballverbandes zu schützen oder unerwünschte Äußerungen zum Sport pauschal zu verhindern." Die Uefa begründet ihre Forderung damit, dass "Sport und Politik nicht vermengt werden sollten".

Außerdem mussten die Städte zusichern, Gesetze zum Schutz von Uefa-Vermarktungsrechten zu erlassen, falls der Fußballverband die bestehende Rechtslage für unzureichend hält. "Das ist schon mal hoch problematisch, denn in einem gewaltenteilenden Staat wie in Deutschland ist die Gesetzgebung Sache der Parlamente", sagte Hoffmann-Riem. Auch die enthaltenen wirtschaftlichen Sonderrechte für Uefa-Sponsoren seien grundrechtswidrig, da die Berufsfreiheit von Gewerbetreibenden verletzt werde. Nach den Bestimmungen dürften zum Beispiel Kneipen in der Nähe von Stadien keine Großleinwände aufbauen.

E Hinweis zum Ausschluss von Steuerungsmassnahmen

Die Petition wendet sich insoweit  nicht  gegen behördliche Maßnahmen, evtl. Demonstrationen und den Publikumsverkehr im für Fußballspiele üblichen Rahmen nach hiesigem Recht zu steuern, ohne aber damit der UEFA eine vorrangige oder unumgängliche Reverenz zu erweisen.

Petition geschlossen.

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Entscheidungsträger*innen

  • deutscher BundestagPetitionsausschuss
  • Die BundeslaenderPetitionsausschuesse der Landtage