CBD soll frei verkäuflich werden

CBD soll frei verkäuflich werden

Startdatum
8. August 2020
15.974 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Cyrus Badde

English / Italian / French / Spanish /

Was ist passiert?

CBD ist laut Bundesregierung als Wirkstoff verschreibungspflichtig. Das soll sich ändern und CBD soll frei verkäuflich werden!

Teile der Nutz Hanf Pflanze, wurden im Jahr 2019 mit auf die Liste der neuartigen Lebensmittel gesetzt, obwohl die Pflanze eine lange Tradition in Europa als Lebensmittel hat. https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=940&ascii=C und https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=972&ascii=C
wurden rückwirkend zum Jahr 1997 im Jahr 2019 dahingehend geändert, dass die Cannabinoide neu aufgeführt worden sind, obwohl im selben Katalog die Pflanze und Pflanzenteile der Pflanzengattung Cannabis Sativa L als NICHT novel Food aufgeführt sind: https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=72&ascii=C - Aber auch hier wurde der Wortlaut im vergangenen Jahr dahingehend geändert, dass dies lediglich auf Hanfsamen Öle zutrifft.

Auch war die Nutzhanf-Pflanze selbst schon immer Teil des Sortenkatalog der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen (Seite 22)

Ungefähr 50 Firmen haben allerdings Formulare für neuartige Lebensmittel für ihre CBD-Produkte ausgefüllt, aber die Europäische Kommission hat die Anträge pausiert, um von den Antragstellern Feedback zu ihrem Vorschlag zu erhalten, berichtete just-food am Freitag.

Die Antragsteller wurden über die vorläufigen Ansichten der Kommission informiert.

Die EU-Lebensmittelvorschriften werden von den Mitgliedsstaaten durchgesetzt, was zu einem Flickenteppich von Durchsetzungslandschaften auf dem ganzen Kontinent führt.

 

Wen betrifft es?

  1. Dadurch wurden alle Hanf verarbeitenden Betriebe in Europa, die Hanf-Extrakte herstellen vor ein Dilemma gesetzt: Bisher galt Hanf-Extrakt als Lebensmittel, nun ist es das nicht mehr. Betroffen sind alle jenen, die CBD, CBD-Öl oder Hanf Extrakte herstellen, vertreiben oder kaufen wollen, denn nun ist das Europaweit in Nahrungsmitteln illegal und in den einzelnen Ländern werden die Firmen, die das Betrifft mit teils hohen Strafen belegt. Das geht sogar so weit, dass in einigen europäischen Staaten Hanfblüten Tees aus den Regalen beschlagnahmt werden.

Betrifft es auch mich?

Ja! -

Wenn Du CBD nutzt: Wird es teuer, sobald es nur noch als Arznei verfügbar ist.

Wenn Du CBD nicht nutzt: wird Dein Krankenkassensystem enorme Belastungen bekommen, weil die Arzneimittelhersteller es sich bezahlen lassen, CBD vom Markt zu halten.

Denn sollte CBD seine Verkehrsfähigkeit lediglich in einem apothekenpflichtigen / Rezeptpflichtigen Arzneimittel erhalten - und nicht in einem Lebensmittel, werden alle Menschen, die CBD nutzen das CBD zu Lasten des Gesundheitssystems und der Krankenkassen verschrieben bekommen können. 

Hat CBD medizinische Anwendungen?

 

Nutzhanf und seine Extrakte haben eine Reihe positiver Effekte: 

Es wirkt

  • entzündungshemmend, 
  • schmerzstillend, 
  • beruhigend, 
  • schlaffördernd, 
  • Übelkeit bekämpfend, 
  • angstlösend,
  • krampflösend und 
  • schützt zudem die  Nervenzellen - 
  • wobei es keine bis kaum Nebenwirkungen aufweist (lediglich Müdigkeit und Trockener Mund kommen bei höheren Dosierungen gehäuft vor) - also eine relativ ähnliche Wirkung zu Baldrian, Ingwer und Pfefferminze - in einem.

Was bedeutet das für mich?

CBD wird als Naturprodukt aus dem Handel verschwinden können, wenn nicht zeitnah von den Bürgern mitentschieden wird.

Die Lobby der Pharma-Industrie sitzt der EU Komission im Nacken und wird aus den CBD Produkten in kürzester Zeit ein "Big Player Business" machen, was dazu führen wird, dass CBD lediglich 

  • als verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft werden dürfen
  • Apothekenpflichtig werden
  • teuer werden, weil jeder Hersteller über ein
  • Apotheken-Lager
  • Sicherungssysteme für den Zugang zu den Arzneimitteln

verfügen muss.

Ist der Nutzhanf ein Arzneimittel?

Auch wenn CBD als Arzneimittel eingesetzt werden kann, so muss der Wirkstoff noch lange nicht unter die Verschreibungspflicht, denn er ist Teil einer jeden Hanf-Pflanze und insofern auch teil des Nahrungsmittelkatalogs. - Denn wie viele andere Kräuter hat der Nutzhanf schon von je her neben seiner Verwendung für die Papier Industrie auch schon für Tees und Kräuter-Extrakte herhalten müssen. Für die Arzneimittel Verwendung von Hanf wurde von der Europäischen Union speziell der "Medizinische Hanf" deklariert, der im Wirkstoffbereich höhere THC Konzentrationen aufweist. THC ist der Wirkstoff, der im Gegensatz zum CBD und den anderen Cannabinoiden der Hanf-Pflanze für seine psychedelische Wirkung bekannt ist. - Das sind auch biologisch verschiedene Gattungen, vergleichbar etwa wie "Zucker-Mais" und "Futter-Mais" - Beides sind gleiche Pflanzen -aber doch sehr verschieden.

Nur zum Vergleich: folgende Pflanze weist ebenfalls medizinische Wirkungen auf, deren Extrakte werden jedoch nicht als Arzneimittel / Gifte deklariert:

  • Anis
    wirkstoffe:
    • ätherische Öle,
    • Flavonoide,
    • Phenolcarbonsäuren
  • Wirkungen:
    • schleimlösend,
    • leicht krampflösend,
    • antibakteriell,
    • auswurffördernd,
    • milchfluss fördernd

Eine entsprechende Google Suche nach Heilkräutern und deren Wirkungen zeigt einem alles übrige 

 

Was sind die Auswirkungen der Novel Food Verordnung?

Seit dem die Wirkstoffe in der EU auf den Katalog der neuartigen Lebensmittel gesetzt worden sind, wurden in Europa einige Unternehmen geschlossen. Ihre Produkte wurden als "Neuartige Lebensmittel" als nicht verkehrsfähig bezeichnet und mussten von allen Herstellern und Händlern aufwendig zurückgerufen werden.

  • CBD und Hanf-Extrakt aus Blüten und Blättern der Pflanze seit 2019 illegal, wenn es zum Verzehr gedacht sein soll

Um CBD und Hanf-Extrakt, bzw CBD-haltige Produkte aus Nutzhanf nun verkehrsfähig zu bekommen, muss man in aufwendigen Studien für jeden Wirkstoff der bisher als legal gehandelten Nutz-Hanf-Pflanze erst darlegen, dass sie 

  • arzneimäßig keine Verwendung haben
  • keine Nebenwirkungen & adversen Effekte hat.

Was bisher als normal galt, muss jetzt erst bestätigt werden und nun kann sich das nur ein Konzern leisten - und nicht jeder kleine Bio-Bauer. Auch ist CBD zwar als ungefährlich sowohl von der WHO oder der World Anti Doping Agency aufgeführt, jedoch reicht das wohl der EU nicht.
- Es wurden auch schon Anträge gestellt, synthetisch hergestelltes CBD oder synthetisiertes CBD anzuerkennen, jedoch ist die Ausgangslage hier verwirrend und verkehrt.

Cannabinoide sind Kein Novel Food Weil:

• Hanf-Extrakte & Cannabinoide waren schon immer Teil der Nahrung in Europa

  • Cannabinoide sind und waren schon immer Teil der Nutzhanfpflanze, die im Gegensatz zum medizinischen Cannabis schon immer einen sehr niedrigen THC Anteil hatte und entsprechend auch als Nahrungsmittel in der EU vorhanden war.
  • Dies wurde auch schon im Jahr 2009 vom Europäischen Gerichtshof Urteil Az.: T-234/06 (in Deutsch, Englisch, französisch, polnisch, spanisch) festgestellt:

    " Gemäß zwei vom HABM vorgelegten wissenschaftlichen Studien wird Cannabis, das auch als „Hanf“ bezeichnet wird, im Lebensmittelbereich in verschiedenen Formen (Öle, Kräutertees) und in unterschiedlichen Zubereitungen (Tees, Teigwaren, Backwaren, Getränke mit oder ohne Alkohol usw.) verwendet. Dies wird durch die von der Streithelferin vorgelegte Dokumentation bestätigt, in der festgestellt wird, dass Hanf zur Herstellung bestimmter Lebensmittel und bestimmter Getränke verwendet werde. Toxikologische Untersuchungen dieser Erzeugnisse haben ergeben, dass diese eine sehr niedrige, weit unter dem genannten Schwellenwert von 0,2 % liegende THC‑Konzentration besitzen und daher keine bewusstseinsverändernden Wirkungen entfalten." (Zitat: https://www.aufrecht.de/urteile/internationales/cannabis-nicht-fuer-hanfhatlige-getraenke-eintragungsfaehig-eugh-urteil-vom-19112009-az-t-23406.html
  • Selbst wenn man diese Argumente nicht gelten lassen würde, gibt es nachweislich Brauereien, die auch schon 1997 (im Zeichnungsjahr der Novel Food Verordnung) mit Hanf-Blüten-Extrakten Bier brauen und in die EWG exportierten bzw. weltweit vertreiben / hier vertrieben:

 

Wir fordern:

Da die Pflanze sowie Ihre Extrakte schon lange Verwendung in der EU haben, beantragen wir wie folgt:

Die neu in der "Novel Food Verordnung" hinzugefügten Cannabinoide

  • CBD,
  • CBG,
  • CBN,
  • CBC
  • etc.

sind als Pflanzenextrakte der Nutzhanf Pflanze Cannabis-Sativa L anzuerkennen und aus dem Novel Food Verordnungs-Katalog zu streichen und gleichzeitig als Nahrungsmittel anzuerkennen.

Das Bringt es:

Wenn CBD als Nahrungsmittel verfügbar wird darf:

  • CBD in Drogerien verkauft werden
  • CBD-Öl eingenommen werden
  • CBD in Nahrungsmitteln verarbeitet werden
  • CBD ohne medizinisches Rezept verkauft werden
  • CBD auch billiger werden, da sich nicht nur 3 Pharma Multis den Markt aufteilen.
Jetzt unterstützen
15.974 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
Jetzt unterstützen
Teilen Sie diese Petition persönlich oder fügen Sie den QR-Code in Ihre eigenen Materialien ein.QR-Code herunterladen