Der nächste Bundestag muss kleiner werden: jetzt rasch handeln!

Der nächste Bundestag muss kleiner werden: jetzt rasch handeln!

Startdatum
2. Februar 2020
163.565 Unterschriften:Nächstes Ziel: 200.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Hans Herbert von Arnim

Vier Professoren ermuntern zum Mitmachen

Der Bundestag hatte bis zur Wahl im Herbst 2021 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der Bundestagswahl sind es aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate sogar 736 Abgeordnete.

Wir – Jochen Frowein, Hans Meyer, Christian Pestalozza und Hans Herbert von Arnim – hatten deshalb zusammen mit hundert weiteren Professorinnen und Professoren des Staatsrechts in einem Offenen Brief an den Bundestag appelliert, das Wahlrecht so zu ändern, dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurückgeführt wird. Doch die nötige Kompromiss- und Reformbereitschaft ist immer noch nicht in Sicht.

Da wir von Freunden und Bekannten immer wieder gefragt wurden, ob nicht auch sie unterschreiben könnten, machen wir diese Petition, die für jedermann und jede Frau offen ist. Wenn möglichst viele zustimmen, kann zusätzlicher Druck auf den Bundestag entstehen, endlich zu handeln und, wenn die Zeit knapp wird, notfalls auch die Termine für die Vorbereitung der Wahl hinauszuschieben. Gewiss, die Reform verlangt das Zurückstellen von Eigeninteressen der Parteien und Abgeordneten. Doch das ist unerlässlich.

Ein aus den Fugen platzender Bundestag

  • beschädigt die demokratische Legitimation der parlamentarischen Demokratie schwer,
  • beeinträchtigt die Funktionen des Bundestags: Allein sein Wirtschaftsausschuss hat jetzt schon 49 ordentliche Mitglieder,
  • bewirkt unnötige Zusatzkosten: Jeder Abgeordnete kostet den Bürger weit über 35.000 € im Monat (10.083 € steuerpflichtiges Gehalt, 4497 € steuerfreie Kostenpauschale, 22.201 € für persönliche Mitarbeiter und eine großzügige staatsfinanzierte Altersversorgung sowie zahlreiche weitere Kosten),
  • verfälscht die Auswahl der Volksvertreter durch die Bürger: Wer mit seiner Wahl Überhangmandate bewirkt, generiert Ausgleichsmandate für Parteien und Abgeordnete, die er gerade nicht gewählt hat. Ohnehin führen die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass statt der eigentlich vorgesehenen 299 Listen-Abgeordneten Abgeordnete über starre, von den Wählern nicht zu verändernde Listen gewählt werden. Kämen nach der nächsten Wahl noch 100 Abgeordnete dazu, würden auch diese alle nach starren, allein von den Parteien zusammengestellten Listen gewählt. 

 

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