Deutschlandweit einheitliche Förderung für Kinderwunsch-Paare und mehr Kinderwunschzentren

Deutschlandweit einheitliche Förderung für Kinderwunsch-Paare und mehr Kinderwunschzentren

Startdatum
12. April 2021
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Warum ist diese Petition wichtig?

Unerfüllter Kinderwunsch wird aufgrund von Lebenswandel und externen Einflüssen gesellschaftlich immer bedeutender.
Zugleich scheitern betroffene Paare an hohen Behandlungskosten für Kinderwunschbehandlungen, schlechter finanzieller Unterstützung der Krankenkassen und mangelhafter Versorgung durch eine nicht mehr ausreichende Abdeckung des Bundesgebiets mit Kinderwunschkliniken.

Hier ist dringend Handlungsbedarf von Nöten um zeitgemäße Lösungen zu finden.

Wir fordern eine deutschlandweit einheitliche Förderung für Kinderwunsch-Paare, mehr Kinderwunschzentren und bessere medizinische Versorgung!

In Deutschland ist jede/jeder Zehnte zwischen 25 und 50 Jahren ungewollt kinderlos. Von 2013 bis 2020 ist der Anteil an ungewollt kinderlosen Frauen und Männern von 25 auf 32 % gestiegen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020).

Eine Kinderwunsch-Behandlung kann dem Großteil dieser Paare den Kinderwunsch erfüllen.

Die anteilige Kostenübernahme an der Kinderwunschbehandlung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt (vgl. BMFSFJ 2020).
Die Landesregierungen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern erschweren oder verhindern die Therapien für die Patient*innen und Paare aus Kostengründen. Damit stehen Kinderwunsch-Paare nicht nur vor großen finanziellen Hürden, sie werden auch aufgrund ihres Wohnorts innerhalb Deutschlands benachteiligt!

Wir fordern daher:

1)   Dass die ungleiche und damit ungerechte Behandlung von Paaren mit Kinderwunsch in Deutschland abgeschafft wird und sich alle 16 Bundesländer an der Förderung für Kinderwunsch-Behandlungen in gleichem Umfang beteiligen!

2)   Mehr Kinderwunschzentren in Deutschland und damit
1.   eine bessere medizinische Versorgung und
2.   freie Arztwahl in Wohnortnähe

durch die Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Reproduktionsmedizinische Zentren nach
§ 121 a nach SGB V!

3)   Es darf keine staatlich geförderte Monopolstellung unter den Fachärzten für Reproduktionsmedizin geben.
Landesregierungen, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen müssen das Patient*innenwohl vor ihre organisationseigenen Interessen stellen!

1) Ungleiche finanzielle Förderung stoppen!

Kinderwunsch-Behandlungen sind für Kinderwunschpaare in Deutschland sehr teuer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hier nur anteilig die Kosten. Im Regelfall müssen die Paare für die Behandlung rund 50% der Kosten selbst tragen.
Dieser Eigenanteil kann im Einzelfall schnell mehrere tausend Euro betragen und bedeutet für die betroffenen Paare eine starke finanzielle Belastung.

Seit 2012 fördert die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums Kinderwunschbehandlungen und erstattet damit den Paaren einen Teil der Behandlungskosten.

Allerdings nehmen bis heute nur 11 von 16 deutschen Bundesländern an der Initiative teil, damit existiert eine Ungleichbehandlung in Deutschland die nicht rechtmäßig ist!

Der Handlungsdruck ist groß: Aufgrund des heutigen Lebenswandels (zunehmendes Alter bei Kinderwunsch, Kinderlosigkeit durch zunehmende Umwelteinflüsse etc.) gewinnt das Themenfeld ungewollte Kinderlosigkeit immer stärker an Bedeutung und braucht zeitgemäße, faire und deutschlandweit einheitliche Lösungen.

Wir fordern, dass die ungleiche Behandlung von Paaren mit Kinderwunsch in Deutschland abgeschafft wird und sich alle 16 Bundesländer an der Förderung für Kinderwunsch-Behandlungen in gleichem Umfang beteiligen!

2) Mehr Kinderwunschzentren für bessere Behandlung, kürzere Wege und freie Arztwahl!

Sowohl in Großstädten und Ballungszentren als auch in vielen ländlichen Regionen ist die Kinderwunschbehandlung eine logistische Herausforderung, da nur sehr wenige Kinderwunschzentren die spezifische Zulassung für Inseminationen sowie IVF und ICSI- Therapie erhalten (§ 121 a, SGB V).

Teilweise müssen gesetzlich versicherte Paare mehr als 100 Kilometer für jeden Termin zu den Zentren fahren, da die zuständigen Bundesländer nur sehr wenige dieser § 121 a Zulassungen vergeben.

Hintergrund: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2013 soll dabei das Ziel sein, die Indikationen für Maßnahmen der Kinderwunschtherapie und der Künstlichen Befruchtung möglichst nicht zu erhöhen und damit einzelne bestehende Kinderwunschzentren mit dieser Zulassung wirtschaftlich vor Konkurrenz-Kinderwunschzentren zu schützen (vgl. Bundessozialgericht 2013).  

Gerade bei dem sehr sensiblen Thema Kinderwunsch ist mit der strikten Zulassungsbeschränkung die freie Arztwahl überhaupt nicht mehr möglich und damit komplett verloren.

Wir fordern die Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Reproduktionsmedizinische Zentren nach § 121 a nach SGB V und damit mehr Kinderwunschzentren und freie Arztwahl in Wohnortnähe für die Patient*innen!

3) Keinen Versorgungsnachteil durch staatlich geförderte Monopolstellung!

Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen für reproduktionsmedizinische Zentren entstehen Monopolstellungen einzelner Zentren zum absoluten Nachteil aller Patient*innen und Paare:
So müssen Patient*innen z.B. aufgrund der wenigen Kinderwunschzentren sehr lange auf Gesprächstermine warten (teilweise bis zu 4 Monate für einen Ersttermin!). Aber auch im Rahmen der laufenden Kinderwunschbehandlung sind die Wartezeiten für Ultraschalle oder kurze Gespräche in den Praxen extrem lang.

Nicht zuletzt leidet aufgrund der hohen Patient*innendichte in den wenigen zugelassenen Praxen auch teilweise die Qualität. So wird nicht selten nach „Schema F“ behandelt, auch wenn es mit der Therapie in vorherigen Zyklen nicht zu einem Erfolg kam. Damit haben die Paare einen klaren Nachteil, der inakzeptabel ist!

Da auch bei Kinderwunsch, wie bei jeder anderen Erkrankung, die Notwendigkeit zur Therapie besteht, haben Paare sowohl bzgl. dem eingeschränkten Vorhandensein von Kinderwunschzentren sowie der Monopolstellung der einzelnen Ärzte und der bundeslandspezifischen sehr unterschiedlichen Übernahme der Behandlungskosten, einen klaren medizinischen Versorgungsnachteil!

Wir fordern daher die sofortige Aufhebung der staatlich geförderten Monopolstellung durch eigene Interessen der Landesregierungen, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen!
Das Wohl der Patient*innen muss oberste Priorität haben!

Ungewollte Kinderlosigkeit wird die Gesellschaft zukünftig immer stärker beschäftigen und verlangt hier von der Politik aber auch von der Kassenärztlichen Vereinigung eine bessere und zeitgemäße Unterstützung.

Auch die Nationale Akademie der Wissenschaft (Leopoldina) bezieht für eine zeitgemäße Gesetzgebung in Hinblick auf die Fortpflanzungsmedizin bereits 2019 klar Stellung:

„Eine Beschränkung der Finanzierung bei gesetzlich versicherten Paaren auf Ehepaare sowie auf enge Altersgrenzen ist medizinisch und gesellschaftlich kaum zu rechtfertigen. Die nur teilweise Erstattung der erheblichen Kosten der Behandlungen schafft zudem soziale Ungerechtigkeiten.“ (Leopoldina 2019)

Es muss also im Interesse des Staates sein, Kinderwunschtherapien deutlich mehr zu fördern. Bei einer stetigen Zunahme an Paaren die ungewollt Kinderlos sind, profitiert der Staat selbst von den geborenen Kindern durch eine signifikante Geburtensteigerung und damit neuen Bürgern dieses Staates. Dies unterstreicht der Umstand, dass die Geburtenzahlen statistisch zwischen 2016 und 2020 wieder rückläufig waren (Rückgang der Geburtenziffer zwischen 2016 und 2019 um 2 % von 1,46 auf 1,43 Kinder je Frau, (vgl. Statistisches Bundesamt 2020)).

Deshalb fordern wir bei einer stetig zunehmenden Zahl der Kinderwunschpaare eine deutlich größere Anzahl an Kinderwunschzentren, keine staatlich geförderte Monopolstellung unter den Fachärzten und eine einheitliche finanzielle Unterstützung der Paare in allen 16 Bundesländern!

Denn wie die aktuelle Familienministerin Giffey in Ihrer Stellungnahme vom 30.10.2020 klar zum Ausdruck bringt:  „Eine gute Familienpolitik muss auch jene Paare unterstützen, die gerne eine Familie gründen möchten, aber auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können.“ (Giffey 2020)

Jetzt müssen den Worten Taten folgen!

Bitte helft, mit Eurer Stimme!

Im Namen aller Kinderwunsch-Paare
Dinah Waizmann und Meike Schlienz

 

Ergänzende Infos:

Neben Bayern beteiligen sich stand heute die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative (vgl. BMFSFJ 2020).

Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) inkl. Medikamente: ca. € 3.700 pro Zyklus (Basis: Selbstzahler).

Kosten einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) inkl. Medikamente: ca. € 5.000-10.000 pro Zyklus (vgl. Stiftung Warentest 2020).

 

Quellen:

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