Kündigung des Arbeitsverhältnisses per E-Mail

Kündigung des Arbeitsverhältnisses per E-Mail

Startdatum
23. Dezember 2020
Petition an
Bundestag und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von A P

Kündigungen von beispielsweise Handyverträgen per E-Mail sind heutzutage gang und gäbe. Warum aber nicht Arbeitsverträge? Gerade bezüglich der aktuellen Situation, wenn man während eines Lockdowns den Arbeitgeber wechseln möchte.

Das Kündigungsschreiben samt Unterschrift, Ort und Datum eingescannt, als Anhang beigefügt oder mit einer digitalen Signatur versehen – die Nachricht befindet sich ohne Umwege direkt beim Arbeitgeber im Machtbereich, diese wahrnehmen zu können. Die Übertragungs- und ggf. Empfangsbestätigung ersetzen das Einschreiben, welches theoretisch anfechtbar ist, zudem werden E-Mails häufiger kontrolliert.

Gerade in einem digitalen und modernen Zeitalter sollte ein solches Gesetz, welches besagt, dass eine Kündigung nur auf schriftlichem Wege erfolgen darf, geändert werden.

Somit sollte § 623 BGB an die heutige Zeit angepasst werden, sodass Arbeitnehmern und Arbeitgebern ermöglicht wird, dem Vertragspartner auf diese Art und Weise zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine aktuelle E-Mail-Adresse sowie handschriftliche Unterzeichnung (digital oder analog) sowie Ort und Datum. Bei Erhalt der E-Mail fällt diese in den Machtbereich des Empfängers, wodurch der Briefkasten ersetzt wird.

 

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