Höchststrafe für den Pferdeschänder von Buchs, SG
Höchststrafe für den Pferdeschänder von Buchs, SG
Warum ist diese Petition wichtig?
Diese grausame Tat hat die ganze Region schockiert !
Er reitet seine „Pferdebetreuung“ in den Konkurs und überlässt die Tiere ihrem tödlichen Schicksal !!
Die Tiere lagen schon im letzten Herbst eingesperrt im Dreck !
Nachbar Andreas Vetsch hatte das zuständige Veterinäramt bereits im vergangenen Herbst über die schrecklichen Zustände auf Temperli’s Pferdebetreuung informiert. «Die Tiere lagen schon damals eingesperrt im Schlamm», so A.Vetsch. Obschon ein klarer Tiermissbrauch offensichtlich war, wurde Besitzer Roman T. nur „angemahnt“. Auch in diesem aktuellen Fall von Tiermissbrauch, spiegelt sich wieder die Untätigkeit der verantwortlichen Veterinärämter !
Tierärztin musste ein vor ein Hunger sterbendes Pferd einschläfern !
Am 11. April wurde bemerkt, dass auf dem Hof in Buchs ein Pferd regungslos auf dem Boden lag. Zunächst wollte man den Besitzer alarmieren – ohne Erfolg. Dann wurde Luzia Schweitzer, Tierärztin aus Gams SG kontaktiert.
Die Ärztin war schockiert: «Mir offenbarte sich ein schreckliches Bild»
Ein sterbender völlig abgemagerter Schimmel, bei dem jede einzelne Rippe durch das weisse Fell stiess. Auch das zweite Pferd war in einem erbärmlichen Zustand. Dieses wurde beschlagnahmt, versorgt und befindet sich nun auf einem Pferdehof in guter Obhut.
Vom Besitzer fehlte während all dieser Vorgänge jede Spur !
Erst als die Polizeibeamten ihn kontaktierten tauchte er auf, bestätigt Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Gegen den Tierhalter wird ein Pferdehalteverbot verfügt und eine Anzeige wegen Wiederhandlung gegen das Tierschutzgesetz liegt bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen vor.
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden in der Schweiz viel zu wenig streng geahndet und bestraft !
Laut TIR war es bis zum Jahr 2016 NIE zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe gekommen. Dank der Tatsache, dass Tierquälereien heutzutage sofort in den sozialen Medien viral werden und auch die Presse sich vermehrt solchen Fällen annimmt, kam es in den vergangen Jahren immerhin zu einigen - leider nur bedingten - Gefängnisstrafen.
Zur Information: STG/455 „Wer vorsätzlich Tiere auf qualvolle Art oder Mutwillen vernachlässigt oder quält, wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“
Nur durch harte Urteile können potentielle Tierquäler vor solchen Taten abgehalten werden !!
Diese Petition von ANIMALRIGHTS fordert, dass die Staatsanwaltschaft bei dieser brutalen Tierquälerei ein Höchstmass der Strafe beantragt !!!
Links:
http://chng.it/GjKrNLP9kz
Erfolg
Diese Petition war mit 7.508 Unterstützer*innen erfolgreich!Jetzt die Petition teilen!
Entscheidungsträger*innen
- Herrn Lic. Jur. Christoph ILL Staatsanwaltschaft 9001 St.Gallen