Inklusion: Teilhabe an Bildung für Schüler*innen mit Behinderung in Berlin verbessern!

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Startdatum
5. Oktober 2020
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Gestartet von Inklusionsfakten.de

Gemäß UN-BRK Artikel 24 muss allen Kindern der Bildungsort Schule offenstehen und ein umfassend inklusives Bildungssystem geschaffen werden. Schüler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollen gleichberechtigt partizipieren und gemeinsam mit Gleichaltrigen lernen können. In der Praxis stößt diese Forderung jedoch an ihre Grenzen. Aufgrund fehlender medizinischer, pflegerischer, (heil-)pädagogischer und/oder therapeutischer Hilfen können Kinder und Jugendliche mit Behinderung und chronischen Erkrankungen nicht im selben Umfang einbezogen werden wie ihre gleichaltrigen Mitschüler*innen. Das führt teilweise dazu, dass die Eltern die Versorgung in der Schule übernehmen müssen, sowie durch die Schulleitungen zu rechtswidrigen Schulzeitverkürzungen bis hin zum Ausschluss vom Unterricht ohne ein offizielles Verfahren. Dem muss entgegengewirkt werden. Das Recht auf Bildung ist für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen umzusetzen. Das schließt auch die angemessene Berücksichtigung der individuellen Bedarfe von Schüler*innen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen ein. Um die Teilhabe an Bildung für alle Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu fördern, werden folgende Forderungen als unerlässlich erachtet:

1. Inklusion stärken im Sinne der UN-BRK Art. 24

Wir fordern gemäß Artikel 24 der UN-BRK eine radikale Abkehr vom Förderschulsystem und die Schaffung angemessener Vorkehrungen zur gleichberichtigten Teilhabe aller Schüler*innen. Ein inklusives Bildungssystem muss barrierefreie Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen bereitstellen, ein vielfältiges Miteinander fördern und angemessene, heterogene Lernumgebungen ermöglichen. Bereits vor Schuleintritt müssen die Eltern über die verschiedenen Angebote informiert werden, um von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Das inkludiert auch den Zugang zu Regelschulen, der jedoch oft bereits vor Schuleintritt durch organisatorische Rahmenbedingungen (z.B. Notwendigkeit eines Fahrdienstes, fehlender Pflegedienst, fehlende oder unzureichende Schulhilfe) erheblich erschwert wird. Ferner bedarf es alternativen Gestaltungsformen des Unterrichts wie z.B. Kleingruppenangebote, um unterschiedliche Zugänge zum Lernen zu ermöglichen. Mit den bestehenden Maßnahmen können die vielfältigen Bedürfnissen des heterogenen Personenkreises der Schüler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nicht erfüllt werden.

2.  Schule multiprofessionell ausbauen

Ein inklusives Bildungssystem erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher medizinischer, pflegerischer, (heil)pädagogischer und therapeutischer Professionen. Im Rahmen der Begleitung Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Land Berlin, zeigt sich, dass vor allem einem individuellen Bedarf an Leistungen der Behandlungspflege nur unzureichend Rechnung getragen werden kann. Die wenigen Pflegedienste können aufgrund personeller und organisatorischer Schwierigkeiten nur selten in den Schulalltag involviert werden und auch die fehlende medizinische Qualifikation des Schulpersonals steht einer entsprechenden Versorgung der Kinder entgegen. Die Förderung gesundheitlicher Maßnahmen muss somit stärker in den Schulalltag integriert werden. Hierbei sollten sowohl strukturelle Komponenten, als auch individuelle Bedarfe berücksichtigt werden. Hierzu muss einerseits die strukturelle Maßnahme Schulhilfe erheblich verbessert werden und andererseits der Zugang zu individuellen Leistungen zur Teilhabe an Bildung über das Gesamtplanverfahren sichergestellt werden. Nur auf diese Weise kann eine angemessene Versorgung und Betreuung aller Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Schule gewährleistet werden.

3.  Lösungen für Kinder und Jugendliche, die vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, da ihre Versorgung bzw. Betreuung in der Schule nicht sichergestellt ist

In der Praxis werden immer wieder Beispiele von Schulzeitverkürzungen bzw. Nichtbeschulung bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen deutlich. Eine schriftliche Anfrage des Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/22 505) ergab aber, dass hierzu keinerlei Daten erhoben werden. Und ohne statistische Erfassung, gibt es offiziell auch keine Kinder oder Jugendlichen, die vom Unterricht teils oder gänzlich ausgeschlossen werden. Das hat wiederum zur Folge, dass auch keine alternativen Lernarrangements geschaffen werden, um Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen das Recht auf Bildung zu gewährleisten. Da für alle Kinder und Jugendlichen Schulpflicht besteht, sollte eine obligatorische Meldepflicht an die Schulaufsichtsbehörde bei Schulzeitverkürzung und/oder Nichtbeschulung einzelner Schüler*innen regelhaft etabliert werden. Wir fordern die Betreuung in der Schule gemäß der gesetzlichen Schulpflicht für alle Schüler*innen unter Erfüllung ihrer individuellen Bedarfe sicherzustellen.

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