DB fahren für ALLE Assistenzhundehalter

DB fahren für ALLE Assistenzhundehalter

Startdatum
15. August 2019
Petition an
Vorstand der DB Dr. Richard Lutz und
40.604 Unterschriften:Nächstes Ziel: 50.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Sandra Neubert

Wir fordern die Deutsche Bahn aus den unten ausgeführten Gründen unverzüglich dazu auf, die Mitnahme sämtlicher medizinisch notwendiger Assistenzhunde ohne Maulkorb und ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten zu ermöglichen und dementsprechend ihre Ausführungen in den AGBs zu ergänzen.

Ich heiße Sandra Neubert und bin 37 Jahre alt. Durch den Alltag begleitet mich meine 3-jährige Assistenzhündin Amy.

Da ich an Narkolepsie erkrankt bin, schlafe ich oft ungewollt, ohne Vorwarnung und in jeder erdenklichen Situation ein. Ich bin dabei schon im Schlaf auf Straßen gelaufen oder bestohlen worden, bevor ich Amy hatte. Zusätzlich wurde bei mir, ausgelöst durch sexuellen Missbrauch in der Kindheit, eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Dies äußert sich u.a. durch starke Ängste mit Panikattacken und dissoziativen Episoden. Mir ist es aus all diesen Gründen nicht mehr möglich, alleine aus dem Haus zu gehen.

Meine Assistenzhündin hält mich wach und weckt mich bevor ich einschlafe. Neben weiteren Assistenzleistungen zeigt sie mir Panikattacken an und gibt Sicherheit. Mit einem Maulkorb könnte sie dies nicht leisten.

Aufgrund meiner Erkrankungen bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Die Folgen der Erkrankungen und Straftaten führten zu einer Erwerbsunfähigkeit. Mich dann auch noch für den medizinisch notwendigen Assistenzhund im Zug zahlen zu lassen, bedeutet eine unzulässige, auch finanziell nicht zu bewältigende, Schlechterstellung gegenüber Menschen, die diese Schädigung nicht haben. Ich wünsche mir, dass die Diskriminierung vieler Assistenzhundehalter aufhört und ich bald mit meiner Amy ohne Mobilitätseinschränkungen reisen kann.

Hier finden sie meine ausführliche Geschichte und die der anderen Assistenzhundehalter die mit mir gemeinsam die Petition erstellt haben bzw. denen es ähnlich geht.

Deshalb möchten wir uns mit einem Anliegen an Sie wenden, das aktuell täglich viele Assistenzhundehalter beschäftigt - Das Reisen mit der Deutschen Bahn in Begleitung eines Assistenzhundes:

Für eine kostenlose, maulkorbfreie Mitnahme bedarf es laut den Bestimmungen der DB eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B. Damit erfüllt die Bahn lediglich
§ 228 Absatz 6 SGB IX, ignoriert aber sowohl, dass es sich hier nach § 47 SGB IX um ein Hilfsmittel handelt als auch andere Rechtsvorschriften, auf die ich unten genauer eingehen werde! (Ergänzungen)

Die aktuelle Regelung der DB ermöglicht es somit, bei vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B, einen unausgebildeten Familienhund kostenlos und ohne Maulkorb in einem Zug der DB mitzunehmen. Diese Regelung ist jedoch nicht ausreichend, weil sie dem Fall nicht ausreichend Rechnung trägt, dass der betroffene Assistenzhundehalter des umfangreich ausgebildeten Assistenzhundes, auf die Mitnahme des Assistenzhundes zwingend angewiesen ist, und dies durch ein ärztliches Attest auch bescheinigen kann, aber nicht im Besitz des Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis ist. Bei einem ausgebildeten Assistenzhund handelt es sich um ein wichtiges medizinisches Hilfsmittel. Die Deutsche Bahn untersagt jedoch in diesen Fällen eine kosten-und maulkorblose Mitfahrt ihrer medizinisch notwendigen und speziell ausgebildeten Hilfsmittel.

Dieses Problem wird nicht dadurch reduziert, dass es auch Personen gibt, die sowohl einen Assistenzhund benötigen, als auch das Merkzeichen B in ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. Denn dies ist leider nicht immer der Fall. Z.b. bei erwachsenen Diabetikern oder psychisch kranken. (Ergänzungen)

Es gibt in Deutschland leider noch kein Assistenzhundegesetz (daher fehlt die Möglichkeit die Notwendigkeit eines Assistenzhundes im Schwerbehindertenausweis zu bestätigen), weshalb das ärztliche Attest die beste und geeignetste Lösung ist und die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei nachweist. In Deutschland darf derzeit allein ein zugelassener Arzt beurteilen, ob im Einzelfall der Assistenzhund als Hilfsmittel für einen Patienten geeignet und medizinisch notwendig ist, um die Folgen der Beeinträchtigung abzumildern. Aus diesem Grund muss das fachärztliche Attest oder ein hausärztliches Attest auf Grundlage fachärztlicher Empfehlung hierbei als ausreichender Nachweis angesehen werden!

Die Befreiung von der Maulkorbpflicht ist sehr wichtig, weil viele Assistenzhunde darauf trainiert sind, ihre Schnauze ohne Einschränkung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen zu können. So warnen einige Assistenzhunde z.B. durch das Stupsen mit ihrer Nase oder das ab schlecken vor unterschiedlichen Anfällen; bringen, in lebensgefährlichen Situationen, ihren Haltern die lebensrettenden Medikamente oder heben Gegenstände auf. Die Erfüllung dieser und auch anderer wichtiger Aufgaben wird ihnen durch das Tragen eines Maulkorbs unmöglich gemacht, was im schlimmsten Fall das Leben der Halter gefährden kann. Auf der einen Seite wird es also unausgebildeten Hunden ermöglicht kostenlos und ohne Maulkorb zu reisen, während ausgebildete Assistenzhunde in der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert werden.

Eine barrierefreie Gesellschaft kennzeichnet sich dadurch, dass sie es Personen mit verschiedensten Behinderungen oder auch chronischen Erkrankungen möglich macht, selbstbestimmt ohne Einschränkungen am Leben teilzuhaben. Da Assistenzhunde oft lebensnotwendige Aufgaben für ihre Halter erfüllen oder schlimmeres verhindern, sodass sie auf deren dauerhafte Anwesenheit medizinisch angewiesen sind, ist es unabdingbar, dass diese kostenlos mit ihren Haltern reisen dürfen.

Gem. § 3 II AGG benachteiligt die AGB der DB Personen, die auf ihren Assistenzhund angewiesen sind auf besondere Weise, weil diesen Personen die Wahlmöglichkeit fehlt den Hund mitzunehmen. Bei der Maulkorbpflicht verursacht die Vorschrift sogar ein bedeutendes gesundheitliches Risiko. Es stellt daher eine klare Diskriminierung dar, Personen, welche die Notwendigkeit der ständigen Begleitung durch einen auf sie trainierten Hund mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, die kostenlose Mitnahme des Assistenzhundes ohne Maulkorb zu verweigern. (Ergänzungen)

Die Deutsche Bahn ist zu 100% ein bundeseigenes Unternehmen. Daher sind für die Deutsche Bahn die Vorschriften geltend, die der Bund sich selber auferlegt hat.

§ 10 Nr.1,4,5 SGB I legt beispielsweise fest, dass Menschen, die körperlich, geistig, oder seelisch behindert sind ein Recht auf Hilfe zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe haben. (Ergänzungen)

Der Narkolepsie- oder Epilepsiepatient kann aufgrund seiner Anfälle nicht mehr alleine reisen ohne irgendwo zu stranden, der Psychisch Erkrankte mit der Panikstörung der das Haus nicht mehr verlassen kann oder durch eine Dissoziation nicht mehr weiß wo er sich befindet. Für die anderen Einsatzgebiete gilt ähnliches. Der Assistenzhund kann diese Anfälle rechtzeitig anzeigen und so vorwarnen und gibt so die Möglichkeit dem Anfall vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Anfall kommen, holt er Hilfe, hilft z.B. durch Körperkontakt bei der Beendigung des Zustandes oder gibt Sicherheit. Er kann zudem durch Spielaufforderung, Kommunikation und Körperberührungen auslösende Situationen entspannen. Somit kann der Assistenzhund diese Einschränkungen mildern und so die Selbstständigkeit und gleichberechtigte Teilhabe fördern.

Durch Artikel 3 Nr.1 d) der UN.-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sich der Bund alle Praktiken und Handlungen zu unterlassen, die mit der Konvention unvereinbar sind und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem Übereinkommen der UN-Behindertenrechtskonvention handeln. Die Handlungen der Deutsche Bahn sind dadurch, dass die DB zu 100% dem Bund gehört als Handlungen des Bundes zu betrachten. Daher muss sie im Einklang mit dem Übereinkommen der Behindertenrechtskonvention handeln.
Gem. Artikel 9 Nr.2 e) treffen die Staaten geeignete Maßnahmen um menschliche und tierische Hilfe mit dem Ziel zur Verfügung zu stellen, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern. (Ergänzungen)
Dies wird besonders dadurch deutlich, dass es gem. § 9 Nr.1 a), Aufgabe des Bundes ist den gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln [...] und anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit [...] offen stehen und für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Eine Erschwerung des Zuganges durch eine solche tierische Hilfe ist somit nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Im Gegenteil ist es Aufgabe des Bundes und somit der Deutschen Bahn den Zugang für Assistenzhundeteams zu erleichtern. Die aktuelle Regelung stellt somit eine Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar.

Bitte teilt diese Petition, damit wir endlich eine gleichberechtigte Behandlung aller Assistenzhunde erreichen können. Damit zukünftig alle darauf angewiesenen Personen ohne Mobilitätseinschränkungen reisen können!

Weitere Infos, die komplette Version inkl. aller Ergänzungen und eine Version in Einfacher Sprache findet ihr Hier: https://www.unterwegs-mit-assistenzhund.de

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Entscheidungsträger*innen

  • Deutsche Bahn AGKundenservice
  • Vorstand der DB Dr. Richard Lutz
  • Bahnbeauftragter der Bundesregierung Enak Ferlemann
  • Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Jürgen Dusel