Organspende: NEIN zur Widerspruchslösung!

Organspende: NEIN zur Widerspruchslösung!

Startdatum
1. April 2019
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Maria Daum

Es ist geplant die jetzige Regelung zur Organspende zu ändern und die Widerspruchslösung einzuführen. Dagegen wende ich mich.
Begründung:
Der Bundesgesundheitsminister plant eine Änderung des Organspendegesetzes und die Einführung der Widerspruchslösung, die jeden Menschen ab 18 Jahren zum Organspender macht. Dabei wird verschwiegen, dass die Organspender noch leben müssen, damit ihre Organe verpflanzungsfähig sind. Tote Menschen haben tote Organe. Dabei ist der Hirntod ein relativ neues Konzept, dass nicht mit dem Herztod, dem endgültigen Tod, gleichzusetzen ist.

„Erst der wissenschaftliche Fortschritt hat Ende der 1960er-Jahre die Organtransplantation ermöglicht. Jetzt zeigen wissenschaftliche Befunde, wozu ein angeblich "hirntotes" Gehirn noch in der Lage - und wie wackelig das Konzept ist.

Im Dezember 2008 stellte die "President's Commission on Bioethics" der USA fest, dass angesichts neuer Forschungsergebnisse nicht sicher gesagt werden könne, dass ein Hirntoter tatsächlich tot sei. Sein Gehirn könne noch die Temperatur regulieren, auf Infektionen reagieren - etwa mit Fieber - oder mit dem Hormon ADH die Urinausscheidung regulieren. Mit feinen Messinstrumenten aufgenommene Muster des "hirntoten" Gehirns deuteten gar darauf hin, dass es auf Schmerz reagiert.“ (Süddeutsche Zeitung: 9. Juli 2012, 09:56 Uhr Todeszeitpunkt und Organspende)

Da ein Hirntoter noch biologische Lebenzeichen aufweist (Stoffwechsel, Muskelbewegungen, Temperatur- und Schmerzempfinden) tun sich auch gerade Angehörige schwer, einen zwar sterbenskranken, aber eben noch nicht verstorbenen Menschen zur Explantation freizugeben. Viele sind entsetzt die schmerzverkrampften Gesichter nach der Explantation zu sehen und haben das Gefühl ihren Liebsten zum Ermorden freigegeben zu haben.

Führende Transplantationsmediziner fordern weitergehende Diagnoseverfahren zur Feststellung des Hirndtods. „Bereits 2009 hatte Professor Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die BÄK [BundesÄrzteKammer] aufgefordert, die Angiographie [bildgebende Darstellung] der Hirngefäße sowie neue Techniken der CT-gestützten Untersuchung in die Richtlinie aufzunehmen.

Bislang hat die BÄK dies weder getan noch in Aussicht gestellt. Der Ruf nach zusätzlichen, technischen Untersuchungen stoße hierzulande auf Widerstand, vermutet Müller - aus Kostengründen und "auch weil eine verbesserte Hirntoddiagnostik das Organaufkommen verringern könnte".“ (TAZ: Neue Zweifel am Hirntod,taz.de/!5132795/)

Die jetzige Regelung sollte deshalb beibehalten werden, jeder der möchte kann sich zur Organspende bereit erklären, die es ablehnen, sollten nicht automatisch zu Organspendern degradiert werden. Organspende ist ein Eingriff in den Sterbeprozess, der nur bei eindeutiger Zustimmung ausgeführt werden sollte.

Es gibt sehr viele Menschen, die eine Änderung des Transplantationsgesetzes ablehnen. Für diese Menschen (und mich) ist die Widerspruchslösung ein Einschnitt in Ihre Würde, Selbstbestimmung und Unversehrtheit ihres Körpers.

Die neue Datenschutzverordnung verlangt für jede einzelne und kleinste Datenabfrage meine Zustimmung. Das neue Transplantationsgesetz will mein Schweigen als Zustimmung zur Organspende werten, einen ungeheuer größeren Einschnitt in mein Leben und meinen Sterbeprozess! Es ist nicht rechtens, dass ich widersprechen muss, damit mein Körper unversehrt bleibt. Der Staat hat laut Verfassung den Erhalt meiner Würde (und meiner körperlichen Unversehrtheit) bis zuletzt zu schützen und das umschließt auch ein würdevolles Sterben!

Daher fordre ich Herrn Spahn auf, keine Änderung des Transplantationsgesetzes anzustreben, sondern die alte Regelung beizubehalten.

Bitte unterstützt mich in diesem Anliegen!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Maria Daum aus Wildeshausen

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