Sportprothesen für Beinamputierte als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse

Sportprothesen für Beinamputierte als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse

Startdatum
14. Juli 2020
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Gestartet von Matthias Sandau

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gehört die Förderung des Freizeitsports und des Vereinssports grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung. Dieser Leitsatz aus einem Urteil der Sozialgerichtsbarkeit führt bis heute dazu, dass Menschen mit Amputationen der unteren Gliedmaßen die Versorgung mit einer Sportprothese durch die gesetzlichen Krankenkassen verweigert wird, egal ob sie vor ihrer Amputation sportlich aktiv waren oder nicht.

Die Möglichkeit, sportlich aktiv zu sein, gehört aber zu den Grundbedürfnissen von Menschen. Sportliche Aktivitäten mit Alltagsprothesen führen nicht nur zu einem höheren Verschleiß der Prothesenversorgung, sondern auch zu gesundheitlichen Schäden, da Stöße ungedämpft auf den Stumpf übertragen werden. Im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs sollte beinamputierten Menschen, die aktiv Sport treiben, um ihre körperliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten, grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, eine Sportprothese beantragen zu können, die bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch als Hilfsmittel im Rahmen des unmittelbaren Behinderungsausgleichs genehmigt und finanziert werden muss.

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