Weltkulturerbe Tango Argentino in Deutschland retten

Weltkulturerbe Tango Argentino in Deutschland retten

Startdatum
20. Mai 2020
Petition an
Kulturminister*innen und Kultursenator*innen der Länder
Petition geschlossen.
Diese Petition hat 7.770 Unterschriften erreicht

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Tango Community Netzwerk

Weltkulturerbe* Tango Argentino retten!

Initiative zur Rettung der Tangokultur in Deutschland

FÜR FINANZIELLE HILFE JETZT UND BESSERE POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN IN ZUKUNFT

Tango Argentino ist die Kultur der getanzten Umarmung unter Fremden, der tänzerischen und musikalischen Improvisation, eine Verbindung und Verständigung ohne Worte. Der Tango Argentino zählt seit 2009 zum immateriellen UNESCO-Weltkulturerbe. In der Begründung für die Aufnahme des Tangos heißt es, „der Tango verbreite den Geist seiner Gemeinschaft auf der ganzen Welt (...). „Musik, Tanz und Poesie des Tangos (fördern) Vielfalt und kulturellen Dialog.“ „Zu dieser Gemeinschaft gehören heute Musiker, professionelle und Amateur-Tänzer, Choreografen, Komponisten, Songwriter, Kunstlehrer und die nationalen lebenden Schätze, die die Kultur des Tangos verkörpern.“ In Uruguay und Argentinien entstanden, ist Tango Argentino seit einigen Jahrzehnten zunehmend auch in Deutschland für viele Menschen eine kulturelle Heimat.

Nicht nur in den Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Köln, sondern überall in Deutschland fördern Menschen, die ihre Leidenschaft für den Tango Argentino zum Beruf gemacht haben, in ihren Schulen, mit ihrer Musik und ihren tänzerischen Interpretationen nicht nur Bewegung und Gesundheit vieler tausend Menschen. Sie lassen vielmehr das große kulturelle Erbe des Tangos fortleben und kultivieren damit eine Kunstform, in der Tanz, Musik und Poesie zu einer einzigartigen Form des getanzten künstlerischen Ausdrucks zusammenfließen. Tango Argentino ist ein fester Bestandteil der freien Kulturszene Deutschlands.

Diese Kultur des Tango Argentino gehört zu den Opfern des Corona-Virus, denn das Abstandhalten gehört jetzt zur ersten Bürgerpflicht. Ein typisches Merkmal des Tango Argentino ist die Nähe zwischen den Menschen im Tanz, daher wird er wohl in Zeiten notwendiger körperlicher Distanz für eine unbestimmte Zeit, wenn überhaupt, nur mit großen Einschränkungen möglich sein. All jene, die zum Leben dieses immateriellen Kulturerbes beitragen, stehen damit finanziell am Abgrund. Inhaber*innen von Tangoschulen und die dort Unterrichtenden, Veranstalter*innen von Milongas (Tangotanzveranstaltungen) und Festivals, Musiker*innen, DJs und Unternehmer*innen, die mit Tangomode, Tangoreisen oder im Medienbereich ihr Geld verdienen. Für sie geht es jetzt um ihre wirtschaftliche Zukunft.

In den vergangenen Wochen haben Tangotänzer*innen aus ganz Deutschland und auch aus anderen Ländern Geld gespendet, um zum Fortbestand der Tango-Orte beizutragen und Tangoschaffende persönlich zu unterstützen: ein beeindruckendes Zeichen der Solidarität und der Verbundenheit in und mit der Tangokultur. Und doch werden Spenden und Nothilfen nicht ausreichen, um diese Kultur über die kommenden Monate des Stillstands am Leben zu erhalten und allen zu helfen, die Hilfe benötigen.

Wir, eine Initiative Deutscher Tangoprofis und Tangoliebhaber*innen, appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass die Menschen, von deren professioneller Arbeit und leidenschaftlichem Engagement die Tangokultur lebt, weitere finanzielle Unterstützung jetzt und bessere soziale und kulturpolitische Rahmenbedingungen in Zukunft erhalten. 

Wir fordern:

1.: die Kulturschaffenden des Tango Argentinos in die Kulturförderung und in die Hilfsprogramme für die Kulturbranche von Bund und Ländern einzubeziehen

2.: die Soforthilfe des Bundes für Soloselbstständige und kleine Gewerbebetriebe über den 31. Mai 2020 hinaus bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Ansonsten werden die Tango-Orte und Spielstätten, die das Fundament dieser Kultur bilden, über einen längeren Lockdown oder einen nur eingeschränkten Betrieb hinweg nicht zu halten sein.

3.: dass Solo-Selbständige und kleine Gewerbetreibende ihre Lebenshaltungskosten als Betriebsausgabe aus den Soforthilfeprogrammen finanzieren können: Die auf Bundes- und Landesebene beschlossenen finanziellen Nothilfen und insbesondere die Soforthilfen des Bundes –  greifen für die meisten solo-selbständigen Tangoschaffenden nicht, weil sie auf die Betriebskosten begrenzt sind. Andere Unterstützungsmaßnahmen wie die vereinfachte Grundsicherung nach SGB II können wegen unterschiedlicher Vorgehensweisen in den Arbeitsagenturen des Bundes und der kommunalen Träger nicht rechtssicher, verlässlich und unbürokratisch in Anspruch genommen werden.

4.:Tangokulturschaffende in der Künstlersozialkasse abzusichern: Der Tango Argentino zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe.  Künstlerische und kulturelle Aspekte, insbesondere die Kunst der tänzerischen und musikalischen Improvisation, stehen beim Tango Argentino immer im Vordergrund, auch im Unterricht. Damit betätigen sich nicht nur Showtänzer*innen und Musiker*innen künstlerisch, sondern auch Unterrichtende und DJs. All jene, die ihr Einkommen ausschließlich mit dem Tango erwirtschaften, sollen von ihrer Arbeit leben und nicht nur knapp überleben können. Dazu braucht es deren soziale Absicherung in der Künstlersozialkasse.
Da vielfach für eine etwaige Anspruchsberechtigung von Kulturfördermaßnahmen die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vorausgesetzt wird, wäre damit auch sichergestellt, dass die Tangokulturschaffenden nicht außen vor bleiben.

5.: Spenden an Tangoschulen und Solo-Selbständige von der Steuer zu befreien und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden zu ermöglichen: Private Nothilfen in Form von Spenden dürfen nicht besteuert werden. Notwendig ist deshalb ein entsprechender Ausnahmetatbestand im Jahressteuergesetz. Um privates Engagement zu fördern, sollen Spender*innen ihre Solidaritätsbeiträge als Kulturförderung steuerlich geltend machen können.

6.: die steuerlichen Rahmenbedingungen für Tangokulturschaffende zu verbessern: Tangoschaffende sollten – wie in anderen künstlerischen Berufen möglich – alle Leistungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% berechnen können.

7.: Entschädigung der Tangokulturschaffenden bei Tätigkeitsverboten durch allgemeine behördliche Anordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes: Es fehlt eine eindeutige gesetzliche Regelung, um auch vom einem allgemeinen Tätigkeitsverbot umfassten Betrieben im Rahmen einer auf § 28 IfSG beruhenden Allgemeinverfügung einen Entschädigungsanspruch zuzugestehen.

Potsdam/Bielefeld, im Mai 2020

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*Der Tango Argentino wurde 2009 zum „immateriellen Kulturerbe der Menschheit“ (IKE) erklärt, was einen Pendant zum (materiellen) „Weltkulturerbe“ entspricht (und kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet). Umgangssprachlich wird deshalb oft der Begriff „Weltkulturerbe“ für Tango Argentino verwendet.

Hinweis: Nach dem Unterschreiben der Petition wird man ggf. gebeten, Geld zu spenden, um die Petition auf die Agenda zu setzen. Wir als Initiatoren weisen darauf hin, dass change.org dazu aufruft. Darauf haben wir keinen Einfluss. Wir als Initiatoren rufen an dieser Stelle nicht zu Spenden auf. Eine Spendenseite für Tangoprofis gibt es >>HIER

Download: >>zur PDF der Petition

(Eine Initiative von: tangodanza.de, tango-argentino-online.com und dem Tango Community Netzwerk)

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Entscheidungsträger*innen

  • Kulturminister*innen und Kultursenator*innen der Länder