GEFÄNGNISSTRAFE gegen Jägerin, die eine Hauskatze grausam hinrichtete

GEFÄNGNISSTRAFE gegen Jägerin, die eine Hauskatze grausam hinrichtete

Startdatum
5. Januar 2021
Petition an
Richter Amtsgericht Augsburg und an 1 mehr
20.777 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von A​.​Y. Winkler

SCHAFFEN WIR MINDESTENS 250.000 ODER MEHR?!?! TEILT DIESE PETITION SO OFT IHR KÖNNT UND VERBREITET ES!

Mit dieser Petition appellieren wir an den Menschenverstand des zuständigen Staatsanwalts und Richter, diese grausame sinnlose Tierquälerei, mit VOLLSTER HÄRTE des GESETZES zu bestrafen – mit HAFTSTRAFE! Eine Geldstrafe ist offensichtlich in diesem derart grausamen Tat absolut indiskutabel!

Ich als Tierschützerin, erstelle hier diese Petition, stellvertretend für alle Haustierbesitzer, Tierliebhaber, aber allem vorangehend für die Besitzer der Katze (denen man IHR Tier, ihr geliebtes Familienmitglied bestialisch genommen hat)!

Es gibt Millionen Hauskatzen und Hunde, und hinter ihnen MENSCHEN, die sie lieben, ganz gleich ob es arme oder reiche Menschen sind. DIESE Tiere sowohl auch jedes andere Tier hat DAS RECHT AUF EIN ARTGERECHTES LEBEN und DARF NICHT durch eine Ansicht einer Jägerin grausam beendet werden. Auch wenn das bayrische Jagdgesetz (lächerlich) besagt, dass eine Katze zw. 200 und 500 m vom nächsten Haus entfernt, abgeschossen werden darf, so ist es trotzdem unzulässig, eine Katze in einer Falle zu grausamst hinzurichten (andere Wortwahl trifft es nicht). Sollten nun die Katzen an einer Leine von 300 m sein, damit sie GESCHÜTZT sind?! Das KANN ES NICHT SEIN!

Zumal es jedem bekannt ist, dass geringe Strafen dazu führen, dass andere Jäger und Tierquäler dies als „hinnehmbar und akzeptabel“ sehen. Es MUSS endlich ein Zeichen gesetzt, dass Tiere MEHR DURCH das Gesetz GESCHÜTZT werden MÜSSEN und nicht aus „Mordlust an Wehrlosen“ oder als Sache, die man zerstört hat, sondern:

-          Einer Familie ihr „Familienmitglied“ genommen hat

-          Einem Kind sein Spielgefährte

-          Einem älteren und/oder einsamen Menschen sein Wegbegleiter

-          Einem kranken Menschen sein „Pfleger und Tröster“

-          Einem FÜHLENDEN WESEN GRUNDLOS QUALEN zufügt

Die Katzenmörderin sieht dies mehr als gelassen hin (Wut macht sich bei vielen breit): 

Zuerst schießt sie der Katze in den Kopf, als das nicht reicht und die Katze noch lebt, schießt sie gleich noch einmal – als sie etwas später zu der Falle zurückkehrt, feuert sie sogar noch ein drittes Mal.

Laut Interview zeigt sie keinerlei Reue und verteidigt ihre Schüsse mit den Sätzen:

Katze hätte Fasane gefährdet - Frau steht zu ihrem Verhalten
Dann wird die Frau noch gefilmt, wie sie die Katze am Schwanz über einen Feldweg zieht. „Das Video ist ohne mein Wissen entstanden. Das hat mein Ehegatte gedreht. Ich werde mich auch von ihm trennen“, sagt sie der „Bild am Sonntag“. Doch trotzdem steht sie zu ihrem Handeln. Die Katze hätte Fasane bedroht, die sie zur Jagd freigelassen hätte. „Eine Katze ist eines der schlimmsten Raubtiere“, sagt sie.

Ein Tierschutzverein hat ein Video von der Tötung einer gefangenen Hauskatze veröffentlicht und schwere Vorwürfe gegen eine Jägerin erhoben. Auch Polizei und Jagdverband sind inzwischen involviert.

Nach dem Auftauchen von Videomaterial, auf dem das Erschießen einer Katze zu sehen sein soll, ermittelt die Polizei wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zu dem Vorfall in einem Wald bei Zusmarshausen (Landkreis Augsburg) sei nach den Weihnachtsfeiertagen eine Anzeige eingegangen, sagte ein Polizeisprecher am Montag (04.01.). Das Videomaterial werde nun gesichtet, die Ermittlungen stünden aber noch ganz am Anfang.

Tierschutzorganisation erhebt Vorwürfe

Die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz hatte den Vorwurf am Sonntag (03.12.) veröffentlicht, eine Jägerin habe im Dezember in der Nähe von Augsburg eine in einer Lebendfalle gefangene Hauskatze mit 2 Kopfschüssen aus einer Pistole getötet und nachdem sie noch immer zuckte, ein Schuss direkt ins Gesicht aus 10 cm Entfernung! In einer Videoaufnahme des Vorfalls schien das Tier zu leiden, nachdem die ersten Schüsse nicht tödlich gewesen zu sein schienen. "Dieser Jägerin gehören sofort Waffe und Jagdschein weggenommen", forderte Soko-Tierschutz-Sprecher Friedrich Mülln. Die Tierschützer hätten Anzeige erstattet. Das Schicksal der Katze stehe stellvertretend für Hunderttausende Katzen in Deutschland, die in Lebendfallen gerieten.

Sowohl auch hier der Auszug des Jagdverbandes:

Jagdverband bezeichnet Tötung der Katze als grausam

Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat mit Bestürzung und Empörung reagiert und spricht von einer "grausamen Tötung". BJV-Präsident Ernst Weidenbusch erklärte in einer Pressemitteilung: "Die Grundlage für unsere Jagd ist die Achtung vor der Schöpfung. Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht weidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar.“

Zwar dürfen laut BJV Jäger nach dem Jagdrecht wildernde Katzen töten, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Für die weidmännisch jagenden Jäger gelte jedoch das ungeschriebene Gebot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte. "Wir lernen unseren Jagdschülern, versehentlich gefangene Katzen grundsätzlich in ein Tierheim zu verbringen, wenn der Besitzer nicht bekannt ist", erklärt Weidenbusch.

Jägerausschuss beschäftigt sich mit Katzen-Tötung

Der Bayerische Jagdverband hat jetzt den Jägerausschuss von Schwaben gebeten, den Vorfall genau zu untersuchen und gegebenenfalls ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit nach dem Bundesjagdgesetz einzuleiten. Der Jägerausschuss empfiehlt in einem solchen Fall den Behörden, dass der Jägerin der Jagdschein entzogen wird.

Allerdings gibt es noch einen wichtigen Zusatz im Artikel 42 des Jagdgesetzes. So gilt die Erlaubnis nicht für "in Fallen gefangene Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können".

Weiter möchte ich hier noch Auszüge aus den Gesetzestexten anfügen, die eine HARTE VERURTEILUNG ABSOLUT GERECHTFERTIGT:

Der Abschuss von Katzen ist kein „Jagdschutz“, da Katzen nicht primär „Wild“ erbeuten (sondern hauptsächlich Nager; aber auch erbeutete Vögel sind kein „Wild“).
>> Damit ist der Abschuss von Katzen ein Verstoß gegen den „vernünftigen Grund“ (§ 1 Tierschutzgesetz) als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

TschG  § 1:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese als Ordnungswidrigkeit eingestuft und im Bußgeldverfahren nach § 18 TierSchG mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.

Zum Schluss bitte ich jeden von euch, euer Tier NACH MÖGLICHKEIT NUR GESICHERT raus zu lassen (Außengehege, Leine angewöhnen etc.), um solch derartige Tierquälerei zumindest so lange vorzubeugen, als wie das traurige bayer. (und auch andere Bundesländer) Jagdgesetz keine Änderungen vorsieht. Dies wird meiner Meinung nach auch nicht geschehen!

Die EINZIGE STRAFEN, die man erwarten kann, sind TIERLIEBE RICHTER und STAATSANWÄLTE, die eurem Tier dann wenigstens noch ein klein Stück Gerechtigkeit zurückgeben! ZURÜCKBRINGEN können die es aber leider auch nicht!

SCHÜTZT EURE LIEBLINGE!!! DANKE VORAB FÜR EURE UNTERSCHRIFTEN UND EIN EINDEUTIGES JA ZUR GEFÄNGNISSTRAFE DIESER HIMMELSCHREIENDEN GRAUENVOLLEN TAT

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Entscheidungsträger*innen

  • Richter Amtsgericht Augsburg
  • Staatsanwaltschaft Augsburg