Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen müssen zugänglicher gemacht werden!

Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen müssen zugänglicher gemacht werden!

Startdatum
9. November 2019
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Maxi Strohbach

Viele pflegebedürftige Menschen können ihren Entlastungsbetrag nach & 45b mit 125,- Euro monatlich nicht in Anspruch nehmen.

Was ist der Entlastungsbetrag und was sind die sog. Entlastungs- und Betreuungsleistungen?

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung sowie von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

(Quelle: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/zusaetzliche-betreuungsleistungen-entlastungsleistungen-entlastungsbetrag/

So ging es auch meiner 84-jährigen Oma.

Leider haben die dafür vorgesehenen Pflegedienste keine Kapazitäten, um diese Leistungen anbieten zu können. Ausschließlich zugelassene Anbieter der Pflegekassen dürfen diese Leistungen des Entlastungsbetrages ausüben. Anbieter oder Personen, die Entlastungsleistungen aufgrund des großen Bedarfes anbieten möchten, werden eine Vielzahl an Vorgaben auferlegt, die sie erfüllen müssen, um eine Zulassung zu erhalten. damit wird es Ihnen extrem schwer gemacht.

Die Folge ist, dass Nachbarn ...usw.  diese Leistungen wie Unterstützung im Haushalt, Betreuungsdienste, Spaziergänge oder Begleitung zu Ärzten freundschaftlich/ ehrenamtlich ausüben und die gesetzlich zustehenden Leistungen  im Folgejahr verfallen. So sammeln sich bei den Pflegekassen große Summen an, die den Betroffenen zustehen, sie aber nie erhalten.

Das darf so nicht weitergehen!

Mein ausdrücklicher Wunsch ist es, dass diese Leistungen für Betroffene zugänglicher gemacht werden, indem sie die Möglichkeit haben eigenständig auf den Geldbetrag zuzugreifen und so gegebenfalls selbst Unterstützung privat bezahlen zu können, wenn (ein) Anbieter wieder nicht greifbar ist.

Zusätzlich möchte ich, dass der Gesetzgeber sich den Bedingungen der heutigen Zeit anpasst und die Zugangsberechtigung zur Ausübung von Entlastungsleistungen deutlich  vereinfacht.

Ich bitte Euch um Mithilfe! Mit eurer Unterschrift könnt ihr mich, aber vor allem die Menschen mit einem Pflegegrad unterstützen. Eure Stimme zählt! Der Sozialverband des VDK bestätigte mir im Gespräch am 6.11.2019 das jeder Einzelne in der Gesamtsumme etwas ändern kann.

Wir wählen! Wir wollen gehört und beachtet werden. Gemeinsam sind wir stark!

Gerne meldet euch auf www.brigittespflege.de !

 

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