Dauerrezepte für chronisch Kranke
Dauerrezepte für chronisch Kranke
Warum ist diese Petition wichtig?
Worum geht es?
- Dauerrezepte sind bereits seit 01.03.2020 wieder möglich
- Dauerrezepte sind noch immer sehr unbekannt
- Dauerrezepte sind sehr bürokratisch
Warum eine Petition?
Seit dem 1. März 2020 sind Dauerverordnungen wieder zugelassen (§ 31 Abs. 1 SGB V). Das bedeutet, dass sich Dauerpatienten, zum Beispiel Patienten mit chronischen Erkrankungen, Pflegeheimbewohner, immobile Patienten, pflegebedürftige Patienten, etc., verlängerbare Rezepte ausstellen lassen können. Diese Rezepte können die Versorgung von Medikamenten für bis zu ein Jahr sicherstellen.
Dauerrezepte bzw. Dauerverordnungen können von Ärzten ausgestellt werden. Dies ist sinnvoll für Patienten die über längere Zeit eine gleichbleibende Medikation erhalten. Sind Patienten z.B. auf ihre Herzkreislauf-Medikamente oder ihre Diabetes-Medikamente eingestellt, ist eine quartalsweise Überprüfung nicht notwendig. Patienten mit Dauerrezepten / Dauerverordnungen können auch weiterhin regelmäßige Untersuchungen bei ihrem Arzt bekommen.
Ein Dauerrezept kann daher als Erleichterung für jeden chronischen Patienten interessant sein.
Unsere Forderung:
Bessere Aufklärung von Patienten über Dauer- oder Wiederholungsrezepte zur Einsparung von Wegen zu Ärzten bei gleichbleibenden Medikamenten (Rezepte) und/oder Therapien (Verordnungen) sowie zur Kosteneinsparung durch weniger Krankenfahrten und Entlastung der Praxen durch weniger Patienten, die nur Rezepte abholen kommen. Hinzu kommt der Schutz der Patienten während der Covid19-Pandemie durch die Dauerrezepte.
Unser Thesenpapier, PDF-Dokument, 85 kB
Jetzt unterschreiben!
Wir möchten die Petition schnellstmöglich beim GBA und bei den großen KV-Trägern der GKV einreichen.
Entscheidungsträger*innen
- Gemeinsamer BundesausschussG-BA, Geschäftsstelle, Berlin
- Bundesregierung Bundesministerium für Gesundheit Berlin
- Krankenkassen Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Berlin