Wir wollen heiraten

Wir wollen heiraten

Startdatum
22. Januar 2020
Petition an
Herr Janusch (Regierungspräsidium Karlsruhe) und
11.137 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Amelie Hell

Ende 2015 musste Milad Derakhshandeh aufgrund von politischer Verfolgung aus dem Iran fliehen. Auf der Flucht nach Europa lernte der frühere Muslim Jesus kennen. Seine Entscheidung für ihn brachte er 2016 in der Taufe in der landeskirchlichen Gemeinde Bad Vilbel zum Ausdruck. Dort und in anderen Gemeinden und Hauskirchen suchte er regelmäßig Kontakt zu anderen Gläubigen.

Als seine Verlobte kann ich mit reinem Gewissen behaupten, dass er zu Jesus Christus gehört. Bereits als wir uns bei einem berufsvorbereitendem Praktikum kennengelernt haben, hat er mir begeistert von seinem Glauben erzählt. Wir sind überzeugt, dass Gott uns zusammengeführt hat, und wollen heiraten. Im Moment liegt uns aber noch ein Stein namens fehlender, jedoch erforderlicher Reisepass im Weg.

Bei der BAMF-Anhörung wurde als Asylgrund zunächst nur die politische Verfolgung angegeben. Als die Entscheidung über den Antrag noch ausstand, wurde auf Empfehlung der damaligen Anwältin die Konversion zum Christentum als zusätzlicher Asylgrund angegeben. Das BAMF lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Konversion sei nur vorgetäuscht, um bessere Chancen auf Asyl zu erhalten.

Gegen diesen Bescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Unverständlicherweise äußerte der Richter bereits im Vorfeld Zweifel an der Geschichte. Die politische Verfolgung sei gelogen und wer einmal gelogen hat, würde auch weiterhin immer lügen. Trotz zwei aussagekräftiger Zeugenaussagen, darunter der Pastor, der ihn getauft hat, wurde die Klage abgewiesen.

Anschließend stellte Milad einen Antrag auf eine Ausbildungsduldung. Diese wurde ihm am 3.7.2019 erteilt. Laut Schreiben vom 20. Dezember 2019 will das Regierungspräsidium Karlsruhe Milad diese Beschäftigungserlaubnis, die ihm am 03.07.2019 erteilt wurde, nun wieder entziehen.

Der Grund hierfür war die sogenannte "fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung". Die Pflicht zur "Mitwirkung bei der Passbeschaffung" hat er aber erfüllt, indem er bei der iranischen Botschaft in Berlin einen Reisepass beantragt hat. Als Beweis hierfür liegen Photographien sowie Zeugenaussage vor. Mit der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis vom 03.07.2019 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe selbst bestätigt, dass er diese Pflicht erfüllt hat.

Wir selber wollen ja einen Reisepass, um zu heiraten. Doch die Anforderungen seitens der iranischen Botschaft sind unerfüllbar. Milat müsste zugeben, dass er bereut, das Land verlassen zu haben. Dies trifft nicht zu. Außerdem werden Unterlagen erfordert, die zu einer Gefährdung von Milad und seiner Familie führen können. Die Beantragung eines Reisepasses ist daher unzumutbar für ihn.

Aus diesem Grund haben wir auch den sogenannten Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragt, damit wir trotzdem den Bund der Ehe schließen können. Dieser wurde uns jedoch noch nicht ausgestellt.

Darüber hinaus wird nicht klar definiert, welche konkreten Schritte nötig sind, damit die Mitwirkung bei der Passbeschaffung erfüllt ist. Dies ermöglicht den Behörden einen zu großen Entscheidungsspielraum, der zugunsten der derzeitigen Abschiebungspolitik ausgenutzt werden kann. Zum Schutz der Geflüchteten fordern wir deshalb diesbezüglich klare Anhaltspunkte.

Laut §60a Abs. 2 Satz 5 AufenthG "wird die Duldung für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt". Es ist also nicht rechtens, dass Milad die einmal erteilte Ausbildungsduldung nun wieder entzogen werden soll.

Verliert er diese Duldung, kann er seine anstehende Zwischenprüfung nicht machen und verliert dadurch seine Ausbildungsstelle als ????. Außerdem müsste er seine Wohnung aufgeben und in ein Flüchtlingsheim ziehen und mit der Abschiebung rechnen!

Das Gesetz zur Ausbildungsduldung wurde eingerichtet, um Betrieben sowie Auszubildenden Rechtssicherheit zu gewährleisten. Diese kann nicht gewährleistet werden, wenn eine einmal erteilte Beschäftigungserlaubnis wieder zurückgenommen wird! Diese Instabilität erschwert Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt und somit die langfristige Sicherung ihrer Lebensexistenz in Deutschland. Darüber hinaus erhöhen solche widrigen psychosozialen Umstände u.a. die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer sequentiellen Traumafolgestörung. Für den Großteil der Geflüchteten besteht hierfür ein erhöhtes Risiko (vgl. Borcsa M, Nikendei C (Hrsg.). Stuttgart: Thieme. 2017).

Als Stimmen aus der Wirtschaft sei hier nur Antje von Dewitz zitiert. In dem Artikel "Abschiebestopp verhängt: Berufstätige Asylbewerber dürfen vorerst bleiben" aus dem Südkurier, Bereich Villingen-Schwennigen, am 11. Januar 2020 fordert die Geschäftsführerin von Vaude "Rechtssicherheit und Berechenbarkeit" und hebt neben der menschlichen Misere den wirtschaftlichen Aspekt hervor.

 Milad sorgt weitgehend selbstständig für seinen Lebensunterhalt. Darüber hinaus leistet er sogar einen förderlichen Beitrag zu den deutschen Sozialsystemen und zahlt Einkommenssteuer. Mit seiner ausgesprochenen technischen und handwerklichen Begabung sind seine Leistungen angesichts des Fachkräftemangels ist sein Beitrag für unser Land von höchster Bedeutung. Seine weit fortgeschrittenen Sprachkenntnisse und sozialen Kontakte zeugen von einem sehr hohen Maß an Integration.

Ein solcher Mensch ist in meinen Augen keine Last, sondern eine große Bereicherung für unser Land. Als Bürgerin des deutschen Volkes dulde ich nicht, dass jungen Talenten durch Einschränkungen seitens der Behörden der Zugang zu Arbeit und dem Aufbau einer langfristigen Existenz verbaut wird.

Deshalb fordern wir bezügliches des Falles von Milad Derakhshandeh, dass

-         die Mitwirkung bei der Passbeschaffung als erfüllt erklärt wird und somit die Entscheidung aus dem Schreiben vom 20. Dezember 2019 zurückgenommen wird,

-         Herrn Derakhshandeh die bereits erteilte Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung vom 03.07.2019 wieder und bis zum Ende der Ausbildung erteilt wird und sie in diesem Zeitraum nicht mehr zurückgenommen wird.

Zudem soll

-         die Beantragung eines iranischen Reisepasses als unzumutbar eingestuft werden und ihm der Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, damit wir heiraten können.

Im Übrigen schließen wir uns den Forderungen der Organisation Open Doors (1) aus dem Bericht zum Schutz für Konvertiten vor Abschiebung in Länder mit Christenverfolgung an . Sie sollen allgemein umgesetzt und auf den Fall von Milad angewendet werden, insbesondere die erneute Überprüfung der Falles wie es die EU-Qualifikations-Richtlinie RL 2011/95/EU für die Asylgesuche von abgewiesenen Konvertiten fordert. 

https://www.opendoors.de/hilfe-weltweit/im-fokus/christliche-fluechtlinge-in-deutschland/schutz-fuer-konvertiten-vor-abschiebung-in-laender-mit-christenverfolgung/handlungsempfehlungen-und-forderungen

Jetzt unterstützen
11.137 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
Jetzt unterstützen
Teilen Sie diese Petition persönlich oder fügen Sie den QR-Code in Ihre eigenen Materialien ein.QR-Code herunterladen

Entscheidungsträger*innen

  • Herr JanuschRegierungspräsidium Karlsruhe
  • Petitionsausschuss Baden-WürttembergLandtag von Baden-Württemberg
  • Thomas StroblInnenministerium