Füchse - Vögel - Haustiere: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!

Füchse - Vögel - Haustiere: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!

Startdatum
20. April 2021
Petition an
Für Jagdgesetze zuständige Ministerien und an 2 mehr
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Wildtierschutz Deutschland e.V.

Ob Füchse, Vögel oder Haustiere: Für die meisten Tierarten gibt es nicht einmal einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, diese im Rahmen der Jagd zu töten. Ohne vernünftigen Grund ist die Jagd auf die meisten Tierarten nach unserer Auffassung und der von großen und kleinen Tierschutzorganisationen tierschutzwidrig. Der Gesetzgeber ist gefordert, nach dem „wie“ des Tötens (§ 4 Tierschutzgesetz) auch zu regeln, „ob“ eine Tierart überhaupt im Rahmen der Jagd getötet werden darf und wann somit ein vernünftiger Grund vorliegt.

Nachfolgend erläutern wir kurz, warum das Töten von Haustieren und die Fuchsjagd abgeschafft werden sollten. Mehr erfahrt ihr auf www.stopkilling.info.

Fuchsjagd abschaffen:

Füchse werden in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit bejagt, obwohl wir aus vielen jagdfreien Regionen und aus wissenschaftlichen Studien wissen, dass die Zahl der Füchse auch ohne Jagd nicht ausufert.

Jäger töten sie während der Paarungszeit, während der Tragzeit, während der Aufzucht der Jungtiere, während der Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier. Sie werden mit Fallen gejagt und mit Hunden aus ihrem Bau gebissen, dem vermeintlich sicheren Rückzugsort für die Geburt der Welpen. Man hält die höchst sozialen Tiere in kargen Zwingern gefangen, um Bauhunde an ihnen auszubilden. Sie sind Opfer von Treibjagden und im Rahmen von Fuchswochen wird ihnen revierübergreifend nachgestellt. Jedes Jahr sterben weit über 400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd – fünf Millionen in den letzten elf Jahren!

​Füchse sind weder als Lebensmittel verwertbar, noch findet das Fell der schönen Tiere Absatz. Etwa 97 von 100 getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder bestenfalls verbuddelt. Das ist weder ethisch zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Mehr dazu inklusive ausführlicher rechtlicher Stellungnahme auf www.stopkilling.info

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Haustierabschuss abschaffen:

Vorbemerkung (25.05.2021): Wir sind uns dessen bewusst, dass Katzen lokal ein Problem für Singvögel oder Reptilien sein können. Das ist allerdings ein Thema des Naturschutzes und nicht des Jagdschutzes, um den es in dieser Petition geht. Der Jagdschutzbeauftragte darf nach den Gesetzen i.d.R. ausschließlich dann eine Katze töten, wenn diese jagdbares Wild wildert.

Erinnern Sie sich an Brandenburg 2020? Ein Jäger brüstete sich in den sozialen Medien damit, „28 Katzen in den Katzenhimmel umgesiedelt“, das heißt abgeschossen zu haben. Anfang dieses Jahres ließ sich eine Jägerin aus Augsburg dabei filmen, wie sie eine in einer Falle gefangene Hauskatze stümperhaft mit drei Schüssen tötete. Wir gehen davon aus, dass in Deutschland jedes Jahr über 100.000 Katzen (Korrektur 25.5.2021) und mehrere Hundert Hunde im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden.

Die Tötung eines Hundes oder einer Katze stellt den größtmöglichen Eingriff für das betroffene Tier und seinen Besitzer dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn noch nicht einmal nachgewiesen werden muss, ob das betroffene Haustier überhaupt eine nennenswerte Bedrohung für das Wild (bei diesem Begriff handelt es sich ausschließlich um jagdbare Arten wie Feldhasen oder Rebhühner) darstellt. Für eine aktuelle gesetzliche Vermutung, dass Hund oder Katze ab einer Entfernung von z.B. 300 m zum nächsten Wohngebäude wildern, fehlt es an jeglichem belastbaren Nachweis.

Und selbst wenn sich im Einzelfall eine entsprechende Gefahr dann doch einmal ergeben sollte, würde dies kein derart pauschales Eingreifen durch Jagdausübungsberechtige rechtfertigen, mit dem in Kauf genommen wird, dass unzählige Haustiere grundlos getötet werden. Gerade auch für Hunde stehen mit einem etwaigen Leinenzwang oder aber einer Maulkorbpflicht in aller Regel mildere Mittel zur Verfügung.

Erschwerend kommt bei der Tötung von Haustieren auch immer noch der schwerwiegende Eingriff in die Rechte des Eigentümers des jeweiligen Tieres hinzu sowie die seelischen Belastungen, denen er durch die Tötung seines Tieres ausgesetzt wird.

Gemäß den Ausführungen einer rechtlichen Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) sind die aktuell bestehenden landesgesetzlichen Regelungen zur Tötung von Hunden und Katzen zum überwiegenden Teil unangemessen und damit auch unverhältnismäßig. Eine unverhältnismäßige Regelung kann aber gerade auch keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen.

Mehr dazu inklusive ausführlicher rechtlicher Stellungnahme auf www.stopkilling.info

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Das ist unsere Forderung: Liste der jagdbaren Tierarten reduzieren - keine Jagd ohne vernünftigen Grund

Es ist höchste Zeit, dass nachdem vor bald 20 Jahren der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz formuliert wurde, auch im Bereich der Jagd entsprechend gehandelt wird. Bund und Länder sind gefordert, auch in ihren politischen Programmen den Tierschutz entsprechend zu würdigen:

  • Der vernünftige Grund als Voraussetzung für das Töten von Tieren ist als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Güterabwägungsprinzips im Bundesjagdgesetz zwingend aufzunehmen.
  • Die Liste der über 100 jagdbaren Tierarten muss nach den Kriterien des Tierschutzrechtes überprüft – und entsprechend deutlich gekürzt werden.
  • Grundsätzlich sollten tierquälerische Jagdmethoden wie zum Beispiel die Baujagd oder die Fallenjagd verboten werden.
  • Das Töten von Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes ist völlig unangemessen und nicht verhältnismäßig. Diese Befugnis sollte den Jagdschutzberechtigten entzogen werden.

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Lovis Kauertz | Vorsitzender | Wildtierschutz Deutschland e.V. | www.wildtierschutz-deutschland.de

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Entscheidungsträger*innen

  • Für Jagdgesetze zuständige Ministerien
  • Landwirtschaftsausschüsse Bund und Länder
  • Weitere Politiker