NOVELLIERUNG des BUNDESJAGDGESETZES: ENDET das TIERWOHL jetzt auch im WALD?

NOVELLIERUNG des BUNDESJAGDGESETZES: ENDET das TIERWOHL jetzt auch im WALD?

Startdatum
27. Februar 2021
Petition an
Julia Klöckner (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft) und
72.118 Unterschriften:Nächstes Ziel: 75.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Dr. Jörg Stürmer

Klöckners Entwurf spaltet, was zusammen gehört: WALD UND WILDTIERE
Nach oben offene Abschussquoten sind keine Lösung!

Wir brauchen unseren Wald MIT unseren heimischen Wildtieren! Helft mit, ein Bundesjagdgesetz (BJagdG) mit echter Balance zwischen Wald, Wild und Tierschutz zu erreichen!

Die berechtigte Angst vor dem Klimawandel wird instrumentalisiert. Sollen unsere heimischen Wildtiere die Fehler der Forstwirtschaft ausbaden?

An die Bundestagsabgeordneten:
Bitte ändern sie den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes!
Trotz zahlreicher Stellungnahmen und Positionspapieren vieler Verbände zum Gesetzesentwurf ist der an vielen Stellen eingeforderte gesetzlich verankerte Tierschutz bisher im Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. NUR EIN WALD MIT GENÜGEND WILD IST EIN GESUNDES ÖKOSYSTEM!

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im Sinne des Tierschutzes den Entwurf der Bundesjagdgesetz-Novellierung Tierschutzgerecht und Verfassungskonform mit dem Grundgesetz umzugestalten. Bitte verleiht unserer Forderung jetzt vor der Bundestagsabstimmung mit eurer Stimme den nötigen Nachdruck.

Ministerin Klöckner hat den Entwurf für eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Während auf den Feldern „schädigende“ Insekten weggegiftet werden sollen, bis keine einzige Biene mehr in der Luft ist, sollen nun in den Wäldern die Bestände der Wildtiere „zum Schutz“ neu angelegter Waldflächen „entfernt“ werden. Es muss hektarweise nachgepflanzt und gesät werden. Das Wohnzimmer des Wildes ist durch Klimawandel und Borkenkäfer abgestorben. Das Wild ist obdachlos geworden. Die hektarweise notwendigen Einpflanzungen soll das Wild nicht abfressen, paradox dabei ist allerdings, dass kein Schutz für die wertvollen Pflänzchen vorgesehen ist. Stattdessen soll das Wild durch Abschuss umgebracht werden. Da die „Lebensraumanalyse“ freiwillig und nicht verpflichtend ist, dient sie nur der vorgeschobenen Dekoration im vorgesehen Gesetz. Auch „Verbissgutachten“ sagen nichts über die Größe eines Wildbestandes aus.

Der Lebensraum von Wildtieren wird immer kleiner und parzellierter. Wo dürfen sie sich noch aufhalten? Die intensive Land- und Waldwirtschaft lässt fast keinen Raum für Wildtiere. Strauchvegetation an Wald- und Feldrändern wird meistens beseitigt, um einen größtmöglichen Ertrag von Acker und Waldgebiet ausnutzen zu können.
Pflanzenfressende Wiederkäuer haben keinen natürlichen Ort mehr. Unsere Rehe werden behandelt wie Straßenhunde in Südeuropa - obwohl es in Deutschland ein Tierschutzgesetz gibt. Sie dürfen nirgends essen, nirgends schlafen und sind ständig auf der Flucht. Der Wald ist keine Ruhezone mehr, seit auch nachts gejagt wird. Ihre Familien, Rudel -und Revierstrukturen werden dadurch zerstört. Junge Tiere verwaisen, Muttertiere verlieren ihre Jungen, weil die Schonzeiten, also die jagdfreien Zeiten, aufgehoben werden dürfen. Rehe und Hirsche werden kaum geduldet. Das „Schauermärchen vom überhöhten Wildbestand“ wird verbreitet. Wildtiere werden durch groß geschätzte Bestände (für deren Nachweis kein zuverlässiges Monitoring belastbare Zahlen liefert) wie Schädlinge behandelt, zudem sie, vom hohen Jagddruck gestresst, Triebe von Bäumen anknabbern. Wildschaden wird gegenwärtig durch die Wirtschaftslage definiert. Es ist bekannt, dass bei der Naturverjüngung entscheidend ist, wieviele Bäume am Ende „gerade aufgewachsen“ sind, nicht wieviele Bäume vorher verbissen wurden. Für den echten ökologischen Wald ist es dabei unerheblich wieviel Prozent ideal verwertbare Wuchsform haben.

Die Wildtiere müssen als Bestandteil des Ökosystems anerkannt werden und es muss akzeptiert werden, dass sich wirtschaftliche Interessen und Erwartungen an den Grenzen eines intakten Ökosystems bemessen müssen. Wachstum und Ertrag sind nicht unendlich verfügbar!

  • Warum sind Wildtiere für den Wald notwendig?
  • Wildtiere sorgen für ein ausgeglichenes Ökosystem und sind ein Teil davon. Sie stärken die Arten - und Strukturvielfalt unserer Felder und Wälder.
  • Die Verbreitung von Pflanzensamen durch Wildtiere beeinflusst positiv über weite Flächen die Naturverjüngung und Artenvielfalt.
  • Pflanzensamentransport durch Fell, Hufe und Losung: Samenarten werden zum Beispiel durch den Kot von Rehen, Wildschweinen und Hirschen keimfähig ausgeschieden und verbreitet, diese Pflanzenarten sorgen für eine natürliche  Diversität des Bodens, was Insektenbesiedlung und Vogelnahrung mit sich bringt.
  • Das Scharren mit den Hufen von Reh und Hirsch oder das Brechen der Wildschweine hinterlässt Wühlstellen und aufgelockerte Böden, die so neue Samen aufnehmen und freigeben können.
  • Schalenwild wie Rehe, Hirsche, Gämsen und Wildschweine schaffen dadurch für andere Tier- und Pflanzenarten Lebensraum.
  • Im natürlichen Ökosystem Wald herrscht eine Balance zwischen Vögeln und Insekten, Schädlingen und Nützlingen.
  • Im Wald muss ein ausgeglichenes Ökosystem herrschen, auch in bewirtschafteter Form, Wildtiere und Waldwirtschaft brauchen eine gleichberechtigte Balance.

Bekanntermaßen sind Deutschlands Wälder in einem schlechten Zustand. Die Ursache liegt im Klimawandel und forstlichen Fehlentscheidungen. Monokulturen und Massen-Baum-Plantagen für schnellen Profit waren in den letzten Jahren das Credo.
Trotz Dürrejahren und Schädlingsbefall dieser Wirtschaftswälder durch den Borkenkäfer wurden weiterhin intakte Gebiete zerstört, wie soeben der Dannenröder Forst, ein über 250 jähriger Mischwald, der nun zerschnitten wurde für eine Autobahn.

Mit dem novellierten Jagdgesetz endet das Tierwohl im Wald.
Der Lebensraum von Wildtieren wird immer kleiner und parzellierter. Wo dürfen sie sich noch aufhalten? Die intensive Land- und Waldwirtschaft lässt fast keinen Raum für Wildtiere. In Niedersachsen wird bereits jetzt das Töten von Tier- Elternteilen nicht mehr als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Durch diese Umstände werden Populationen derartig geschädigt, dass ein Zusammenbruch der Wildpopulation innerhalb kürzester Zeit stattfinden kann. Die Bestandserhaltung durch Geburtenverstärkung bei solchen Stressfaktoren ist ein letztes Aufbäumen, bevor ein derartiger Populationsrückgang eintritt, dass eine Arterhaltung nicht mehr möglich ist. Dieser Fakt lässt und ließ sich bei allen Tierarten beobachten, die unmittelbar vor dem Aussterben stehen.
Aus der bisherigen Geschichte der Wildbiologie lässt sich diesbezüglich keine positive Bestandsprognose ableiten, da unter bisherigen Jagdbedingungen keine Nachtjagd zulässig war, Schonzeiten galten, amtlich kontrollierte Abschussobergrenzen festgelegt waren und inzwischen Verkehrsadern das gesamte Land zerstückeln. Ein weiterer bestandsverändernder Faktor ist die Wiedereingliederung der natürlichen Feinde (Wolf und Luchs), zudem gab es noch keine menschgemachte Klimaverschlechterung mit einhergehenden Waldkrankheiten.
Die Lebensbedingungen von Schalenwild werden im novellierten Jagdgesetz gravierend verschlechtert, wie beschrieben fehlen empirische Erfahrungswerte, ob Populationen sich, unter diesen Umständen minimiert bis kurz vor dem Totalabschuss, überhaupt erhalten können.
Das bisherige Jagdgesetz hat derartige Optionen zurecht verhindert: So ist es fraglich, wie Schalenwild weiter existieren wird, wenn die Tiere, die eigentlich Tag- und Dämmerungs- aktiv sind und sich bereits in hinterste Winkel parzellierter Gebiete zurückziehen und nur nachts zum Äsen kommen, auch in dieser Zeit keinerlei Ruhe mehr haben, da mit Nachtsichtgeräten und hochtechnischen Hilfsmitteln gejagt werden darf.

Artensterben bedeutet, dass eine Tierart, die wir alle noch kennen, und deren Anwesenheit für uns selbstverständlich war, plötzlich für immer und unwiederbringlich von unserem Planeten verschwunden ist.
Es soll der vollmundig als „Klimawald“ beworbene neue Wald entstehen. Um Forstpersonal zu sparen, sollen auf kahlgeschlagenen Flächen Jungpflanzen „im wesentlichen ohne Schutz“ hochgezogen werden. Der sogenannte Wald-Wild-Konflikt würde in der Natur in einem echten Ökosystem nicht existieren, weil Tiere Teil eines solchen sind. Sogar durch ihren Tod werden sie schließlich wieder Nahrung für andere. Momentan wird ein großer Teil erlegter Rehe weggeschmissen und nicht einer sinnvollen Verwertung zugeführt.
Die Hege ist ein Resultat unserer Kultur-Wirtschaftswälder. Damit Rehe und Hirsche die intensiven Waldbau-Gebiete nicht als Nahrung nutzen, werden sie im Winter gefüttert. Solange die beschriebenen mangelhaften Lebensgrundlagen für Wildtiere herrschen, ist Hege, die unter den erschwerten Bedingungen der Erhaltung einer vernünftigen Bestandsgröße dient, deshalb zeitgemäß und die einzige Möglichkeit einer Lebensgrundlage - da sind sich Wildbiologen, Jäger und Tierschützer einig. Ohne Hege, insbesondere kombiniert mit nach oben offenen Abschusszahlen und den beschriebenen Faktoren, stellt sich die Frage, ob ein genügend großer Genpool gegeben ist, um den Fortbestand einer Art dauerhaft zu gewährleisten.

  • Aus tierschutzrechtlichen Gründen vor dem Hintergrund des Artikel 20a des Grundgesetztes und des geltenden Tierschutzgesetzes möge der Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetztes (BJagdG-E) in mehreren Punkten überarbeitet werden:
  • Immer kürzere Schonzeiten bzw. angeordnete Jagd in Schonzeiten (§ 27 Abs.1 BJagdG-E), die Abschaffung von Schonzeiten als Ländersache, möglich durch § 22 Absatz 1 BJagdG-E, führt zu erheblichen Leiden (§ 1 Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Mai 2006 (BGBl. I S., 1328,1313) (nachfolgend TSG). Mutter- und Jungtiere können durch die Jagd getrennt werden, denn in vielen Fällen verwaisen Jungtiere oder Elterntiere werden ihrer Jungtiere beraubt. Das Erlegen von trächtigen Tieren, das ohne Schonzeiten möglich wird, ist ethisch ebenso wenig vertretbar wie die Schlachtung trächtiger Tiere. Die ständige Bejagung auch nur einer Art, mit dementsprechender Unruhe, führt zu Dauerstress sämtlicher Wildtiere, verstärkt wenn zusätzlich Drückjagden zugelassen werden.
  • Die Duldung überjagender Hunde (§ 22b BJagdG-E) ist mit § 1 des TSG unvereinbar.
  • Nachtjagderlaubnis mit hochtechnischen Hilfsmitteln führt zu Störungen sämtlichen Wildes und damit zu erheblichem Leiden, selbst in der letzten Ruhezeit, die dem Wild in seinem vielfach parzellierten Gebiet unserer Zivilisationslandschaft geblieben ist.
  • Gesetzlich eingeforderte Äsungsflächen sind erforderlich, damit Verbiss und Ernteschäden verkleinert werden. Nur dadurch ist es möglich „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 TSG).
  • Es muss ausdrücklich verankert werden, dass auf keinem bisher von Wild besiedelten Gebiet die Ausrottung auch nur einer einzelnen Art (insbesondere Schalenwild) stattfinden darf. Der Vorsatz ist bereits ein Verstoß gegen das TSG „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 TSG).
  • Die Kontrolle über die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben muss bei der Jagd durch die zuständigen Behörden (Tierschutzbehörde und Jagdbehörde) gesetzlich verankert sein. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (§ 1 TSG). Nicht waidgerechte Jagd ist kein „vernünftiger Grund“. Tiermassaker dürfen nicht stattfinden (BJV 2021 Februar Kreisgruppe Fürstenfeldbruck).
  • Beim Anfallen von Tierkörpern mit Anzeichen auf ein unsachgemäßes Erlegen sollen Wildverarbeitungsstätten und Tierkörperbeseitigungsanstalten verpflichtet werden, eine Meldung an die zuständige Tierschutzbehörde zu erstatten.
  • Es muss gesetzlich festgehalten sein, dass als Lebensmittel verwertbares Wild nicht verworfen und dem Lebensmittelkreislauf entzogen werden darf, beispielsweise durch unterlassenes oder verspätetes Aufbrechen, wie es Praxis ist (L. Kauertz, 10.01.2020 Wildtierschutz Deutschland e.V.). Ein vernünftiger Grund für das Töten eines Tieres zur Lebensmittelgewinnung ist ansonsten entfallen und es liegt ein Verstoß gegen § 1 des TSG vor. Eine bloße Entfernung des Wildes aus seinem Lebensraum, um eben diesen Lebensraum, deklariert als „Klimawald“ zu schützen, ist ein Widerspruch in sich, der Lebensraum Wald wird dem Wild dadurch nicht nur vorenthalten sondern dem Wild das Leben entzogen und dem verbleibenden Wild die Sozialstruktur, entgegen dem Grundsatz „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 TSG) und entgegen dem Grundsatz des Artikel 20a des Grundgesetzes welcher lautet „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“. Tiere müssen als Bestandteil des Ökosystems und wichtige Pflanzenverbreiter anerkannt werden und es muss akzeptiert werden, dass sich wirtschaftliche Interessen und Erwartungen an den Grenzen eines intakten Ökosystems bemessen müssen.
  • Es sind kaum Kenntnisse vorhanden, ob und in welcher Form eine stark ausgedünnte Wildpopulation in den kleinen verbliebenen von vierspurigen Straßen durchtrennten Lebensräumen überleben kann, insbesondere, sofern eine Winterfütterung verboten wird. Es gibt jedoch bereits Nachweise, dass inzuchtbedingte Gendefekte bei zu kleinen Rotwild-Populationen auftreten (2019 Jahresbericht Wildtierstiftung S.29).
  • Es möge geprüft werden, ob das BJagdG in der novellierten Form verfassungskonform mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Wald ist Lebensgrundlage der Wildtiere. Wirtschaftswald ohne Tiere, „Bayrischer Schutzwald“ ohne Tiere, dezimierter Minimal-Wildbestand im Wirtschaftswald am Rande des Existenzminimums entspricht nicht dieser Intention.
  • Der Entwurf zur Novellierung des BJagdG verstößt inhaltlich in mehreren Punkten gegen das gleichrangig nach wie vor verbindlich gültige TSG, sodass bestimmte in Paragrafen gefasste Handlungen, welche im Tierschutzgesetz als Straftaten geahndet werden, in dem Entwurf zur Novellierung des BJagdG ignoriert bzw. zugelassen werden sollen. Eine Ordnung in der Gesetzgebung und eine Rechtsprechung nach Maßgabe von Gesetz und Recht und durch die vollziehende Gewalt sind damit nicht möglich.

Aus diesem Grund ist es notwendig, den Entwurf zur Novellierung des BJG den obengenannten Erfordernissen anzupassen.

Also bitte unterschreibt unsere Petition und teilt diese mit euren Freunden und Bekannten!

Dr. Jörg Stürmer

Annette Flemming-Stürmer

Florinde Stürmer 

Carmen Stürmer

 

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Entscheidungsträger*innen

  • Julia KlöcknerBundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
  • Petitionsausschuss, Petitionsausschuss im Bundestag