Verlängerung des Baukindergeldes um 2 Jahre auf den 31​.​12​.​2022

Verlängerung des Baukindergeldes um 2 Jahre auf den 31​.​12​.​2022

Startdatum
26. August 2020
Petition an
Bundesregierung und
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Gestartet von André Ramm

Mit dem Baukindergeld fördert der Bund den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutzten Wohneigentum für Familien mit Kindern. Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die wesentlichen Bedingungen folgen hier: Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Die Antragstellung ist nach Einzug in die Immobilie möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Monate (vor Merkblattänderung am 17.05.2019 3 Monate) nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Begründung

Während die Frist beim Kauf einer Immobilie in der Covid-19 Pandemie ohne Einschränkungen eingehalten werden kann, ist diese für Baugenehmigungen jedoch nun stark gefährdet. Vor allem in den Bauverwaltungen der großen Städte, dauerten bereits vor der Covid-19 Pandemie die Baugenehmigungen zum Teil schon 6 - 18 Monate nach Antragsstellung.

Die Covid-19 Pandemie hat zu weiteren deutlichen Verzögerungen bei der Genehmigung von Bauvorhaben geführt. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) verzögert sich die Genehmigung und Fertigstellung von Bauprojekten stark (https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilienverband-coronakrise-verzoegert-bauprojekte-um-monate/25832072.html Laut dem Bundesverband Deutscher Fertigbau meldeten zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen schleppende Genehmigungsverfahren seit Ausbruch der Pandemie (https://www.welt.de/wirtschaft/article208039183/Bauaemter-in-Verzug-Ausbleibende-Genehmigungenkoennten-die-Lage-zum-Kippen-bringen.html Zudem arbeiten die Bauverwaltungen kaum digital, womit die Arbeiten nicht vollumfänglich vom HomeOffice aus umgesetzt werden können. Immer mehr Baugenehmigungsverfahren ziehen sich, zu Lasten der Bauherren und Hausherstellern, in die Länge. So läuft beispielsweise der Förderzeitraum für das Baukindergeld Ende 2020 aus. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Baugenehmigung spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen. Vor dem Hintergrund, dass die Bearbeitung von Bauanträgen in manchen Bundesländern mehrere Monate in Anspruch nimmt (https://www.moz.de/landkreise/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1742295/ kann eine durch COVID-19 bedingte, zusätzliche Verzögerung von Genehmigungsverfahren dazu führen, dass der Stichtag für die Förderung nicht eingehalten werden kann.

Außerdem kann das verfügbare Budget des Baukindergeldes nicht voll ausgeschöpft werden bzw. wird nun ungerechter Weise nur noch Immobilienkäufern zugänglich und bleibt den Bauherren verschlossen. Somit wird das Ziel des Gesetzes, nämlich allen Familien mit Kindern die Schaffung von Immobilienbesitz zu ermöglichen verfehlt. Im Topf des Baukindergeldes sind 10Mrd€ vorgesehen, wovon vom 01.01.2018 bis jetzt nur 50% beansprucht wurden.

Die Forderung lautet daher, die Verlängerung der Antragsfrist des Baukindergeldes des Bundes um mindestens 2 Jahre auf den 31.12.2022.

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