Monika Grütters, verbieten Sie sexistische und geschlechtsdiskriminierende Werbung!

Monika Grütters, verbieten Sie sexistische und geschlechtsdiskriminierende Werbung!

Startdatum
26. Juni 2020
Petition an
Monika Grütters (CDU) (Mitglied im Bundestag)
23.251 Unterschriften:Nächstes Ziel: 25.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

Wir, DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, fordern: Sexistische und geschlechterdiskriminierende Werbung muss verboten werden!

„Mit der Figur brauche ich kein Abitur“ - Fitnessland

„Was Altes? Was Neues?“ - M.O.M. (Joyn) 

„Männer haben auch Gefühle: Durst.“ - Almdudler

„Warum Sie lieber in Gold als in eine schöne Frau investieren sollten: Weil Gold nie seinen Glanz verliert.“ - Pro Aurum 

Werbung begegnet uns täglich. Sie ist allgegenwärtig. Werbung ist mehr als eine Darstellung der jetzigen Situation. Werbung vermittelt uns ein Bild von uns selbst und der Gesellschaft. Was ist unsere Rolle in der Gesellschaft? Wer hat die Macht? Werbung hat massiven Einfluss darauf, wie wir uns selbst sehen, wahrnehmen. Sie beeinflusst auch, wie wir mit uns selbst umgehen, wie wir andere sehen und wie wir sie behandeln.

Die Wirkung der Reklame auf unsere (Selbst-)Wahrnehmung behindert wirkliche Gleichberechtigung. Dabei hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, auf die tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter hinzuwirken.

In der Werbung wird “Männlichkeit” oft zusammen mit Aggressivität oder geringer sozialer Kompetenz dargestellt. Deshalb fällt es (jungen) Männern schwerer, sich in der Rolle eines fürsorglichen Vaters, Krankenpflegers oder Erziehers zu sehen. Männer, die diese Rollen haben, werden oft weniger wertgeschätzt oder haben Zweifel an ihrer “Männlichkeit”.

Frauen dagegen werden in der Werbung oft in Situationen dargestellt, in denen sie weniger kompetent oder durchsetzungsstark als Männer wirken (z.B. im Haushalt). Studien haben gezeigt, dass dies unmittelbare Auswirkungen auf den Glauben an die eigenen Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Motivation von Frauen hat.

Diese Art der Werbung ist nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb fordern wir das Verbot von sexistischer Werbung durch eine Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): 

§ 7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt.

Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“(3)
 
Eine Einbettung des Schutzes vor geschlechtsdiskriminierender Werbung in das UWG ist sinnvoll, da sich das UWG schwerpunktmäßig mit der Regulierung von Werbung befasst.

Deshalb fordern wir von DiB: Sexistische und geschlechterdiskriminierende Werbung muss verboten werden!

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Entscheidungsträger*innen

  • Monika Grütters (CDU)Mitglied im Bundestag