Bauvorhaben „Sonnenhof“ Lontzen der Firma K-Immo Lontzen

Bauvorhaben „Sonnenhof“ Lontzen der Firma K-Immo Lontzen

Startdatum
29. August 2019
Petition an
Gemeinde Lontzen (Bürgermeister Patrick Thevissen)
Petition geschlossen.
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Gestartet von BiHU - Bürgerinitiative Hergenrath Umwelt

Die Firma K-Immo aus Raeren hat bei der Gemeinde Lontzen einen Antrag zur Errichtung der auf dem Bild zu sehenden Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser beantragt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Brommertzgasse und der Heesgasse in der Nähe der Burg in Lontzen, Belgien. Das öffentliche Untersuchungsverfahren läuft ab dem 16. August 2019 und bis zum 16. September 2019. In dieser Zeit können bei der Gemeindeverwaltung Lontzen in der Kirchstrasse 48 Eingaben gegen das Projekt durch den Bürger abgegeben werden. Weiter unten ist ein Petitionsvorschlag als Download angeboten. Es ist ebenso möglich in die Bauakten Einsicht zu nehmen.

Das Gebiet, für welches der Bauantrag gestellt wurde, wurde im November 2007 als Landschaftsschutzgebiet durch das Ministerium für Denkmalschutz unter Schutz gestellt. Die ministerielle Unterschutzstellungsverfügung ist hier als Download angeboten.

 

Hiermit lege ich frist- und formgerecht gegen den obigen Antrag Widerspruch ein. Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:

1. Es besteht die Gefahr der Überbebauung auf Grund dessen zu viele Gebäude auf geringem Raum zur Errichtung beantragt werden.

2. In der Umgebung besteht eine Bebauungsdichte von deutlich weniger als 5 Wohneinheiten pro Hektar. Bei der geplanten Bebauung ist beantragt, dass weit mehr als 25 Wohneinheiten pro Hektar errichtet werden sollen. Dies ist keine ortsübliche Bebauung.

3. Die Bebauungsfläche befindet sich seit 2007 in einem unter Schutz stehenden Bereich. Die Bebauung würde eine Verletzung der unter Schutz gestellten Landschaft, betreffend seine historische, ökologische und landschaftliche Bedeutung nachhaltig verletzen. 

4. Die Bebauung gefährdet den Ensembleschutz der unter Schutz stehenden Gebäude. Um diesen Ensembleschutz sicherzustellen ist der Umgebungsschutz einzuhalten.

5. Es besteht die Gefahr einer Erscheinungsbildeinschränkung der Denkmäler und der umgebenden Landschaft, welcher den ästhetischen Wert schädigen könnte.

6. Das Bauvorhaben befindet sich in der Nähe eines Teils des Natura-2000-Netzwerks der Europäischen Union. Es wird als bedenklich betrachtet eine großflächige Bebauung in unmittelbarer Nähe zu einem geschützten Habitat zu genehmigen. 

7. Die vorgesehene Blockbebauung ist vollkommen unüblich für diesen Bereich von Lontzen und zusammen mit den obigen Aspekten verletzt diese Bebauung den ortsüblichen ländlichen Charakter und fügt sich nicht in die Umgebung ein.

8. Die veröffentlichte 3D- Ansicht gibt nicht den eigentlichen Charakter des Bauvorhabens wieder, da die geplanten Gebäude verkleinert dargestellt werden und nicht die tatsächliche Größe wiedergeben.

9. Dieses Bauvorhaben wird zu einem weiteren Engpass der Parkplätze führen. Durch die zu erwartende neue Parksituation und auch enger werdende Bürgersteige werden Fußgänger u.a. auch ältere Leute und Schulkinder auf Ihrem Weg eingeschränkt und können teilweise gefährdet werden.

10. Durch die Genehmigung des Baus auf einer Überschwämmungszone, gefährdet die Gemeinde die Sicherheit der zukünftigen Bewohner, und das ökologische Gleichgewicht des Baches, mit ernsthaften Verschmutzungsrisiken bei Überschwemmungen. Die wallonische Region rät davon ab, auf dieser Art von Land zu bauen.

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Entscheidungsträger*innen

  • Gemeinde LontzenBürgermeister Patrick Thevissen