JA zur freiwilligen Versicherung in der DRV für baden-württembergische Landtagsabgeordnete

JA zur freiwilligen Versicherung in der DRV für baden-württembergische Landtagsabgeordnete

Startdatum
21. Oktober 2019
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Jörg Tremmel

Ziel der Petition ist es, die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung von baden-württembergischen Landtagsabgeordneten in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu erhalten.

Im Ringen um eine verlässliche und den Bürgerinnen und Bürgern vermittelbare Altersvorsorge für die Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg hatte sich das vom Landtag selbst einberufene Bürgerforum einstimmig für die Schaffung einer solidarischen Bürger-Rentenversicherung ausgesprochen, die die Altersversorgung der Abgeordneten nicht von der Mehrheit der erwerbstätigen Menschen abkoppelt. Ziel der Petition ist nun zu erreichen, dass die Mehrheit des Landtags den Weg zu diesem Modell nicht versperrt. Denn ein aktueller, am 6.11.19 zur Abstimmung stehender Gesetzentwurf sieht vor, alle künftigen Abgeordneten in einem speziellen Versorgungswerk für Abgeordnete zu versichern. Dies gilt es zu verhindern, damit heute nicht die Tür zugeschlagen wird für die Einbeziehung möglichst vieler Abgeordneter in die gesetzliche Rentenversicherung. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt für das langfristige Ziel der Einführung einer Bürgerversicherung.

Was bisher geschah:
2008 hatte der Landtag von Baden-Württemberg in einem mutigen Schritt beschlossen, die Abgeordnetenpension (Staatspension) abzuschaffen. Gleichzeitig wurden die Diäten um ein Drittel erhöht und den Abgeordneten zusätzlich eine Pauschale zur individuellen Vorsorge zugesprochen (aktuell sind dies 1.805 Euro pro Monat). Vor zwei Jahren sollte das damals eingeführte System der Eigenvorsorge wieder gekippt werden mit dem Ziel, zur Abgeordnetenpension zurückzukehren (ohne die Diäten zu senken).

Dieses Gesetz wurde 2017 wegen des starken öffentlichen Gegenwindes aufgehoben. Nun planen die Mitglieder des Landtags den Beitritt zum Abgeordneten-Versorgungswerk der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Der nun bekannt gewordene Vertragsentwurf ist in höchstem Maße kritikwürdig. Alle derzeitigen Mitglieder des Landtags können in ihren bisherigen Altersversorgungssystemen bleiben und sich von der Beitragspflicht zum Abgeordneten-Versorgungswerk befreien lassen. Alle künftigen Mitglieder der nächsten Landtage haben jedoch keine Wahl mehr. Sie müssen Mitglieder dieses Versorgungswerks werden. Gleichzeitig muss das Land 1,2 Mio. Euro an das Versorgungswerk überweisen. Dieses Geld wird auch nicht zurückbezahlt, wenn das Land sein Versorgungssystem ändert. Damit wäre der Weg künftiger Landtage in die gesetzliche Rentenversicherung faktisch versperrt.

Das derzeit in Baden-Württemberg existierende System des Eigenvorsorgebeitrags (Optionsmodell) ist das einzige rechtlich mögliche Modell, bei dem Abgeordnete ihre Altersversorgung maßgeblich innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung organisieren können und dann im gleichen Boot sitzen wie die große Mehrheit der Bevölkerung. Bei allen anderen Systemen ist ihnen das verwehrt. Das im Bundesländervergleich fast einzigartige System Baden-Württembergs gilt es zu erhalten bis der Bundesgesetzgeber den Weg in eine solidarische Bürger-Rentenversicherung beschreitet. Gerade dafür sprechen sich auch die Grünen und die SPD in ihren Parteiprogrammen aus. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Politikerinnen und Politiker, die zu ihrem Wort stehen.

Auf Landesebene spricht vieles dafür, dass sich nach der nächsten Wahl im Frühjahr 2021 eine große Anzahl von neuen Abgeordneten freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern wird. Bleibt es beim heutigen Optionsmodell, so dürften bis 2022 rund ein Drittel der Landtagsabgeordneten Beitragszahler in der DRV geworden sein. Schon in den letzten beiden Legislaturperioden war wegen der Niedrigzinsphase ein ansteigender Trend zur freiwilligen Versicherung in der DRV zu beobachten. Diese Möglichkeit muss im Interesse aller in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben, wenn das Votum des Bürgerforums ernst genommen werden soll. Denn dieses repräsentativ zusammengesetzte Forum erklärte einstimmig die solidarische Bürger-Rentenversicherung zum Ziel, in dem alle Bürgerinnen und Bürger, auch die Abgeordneten, versichert sein sollen.

Der Beitritt zu einem Abgeordneten-Versorgungswerk entspricht nicht dem Solidargedanken der Gesetzlichen Rentenversicherung und schränkt die Handlungsmöglichkeiten künftiger Landtage ein. Die Abgeordneten sollten bei ihrer Altersversorgung an die Lebensrealität der allermeisten Menschen angekoppelt sein.

 

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