Die strukturelle Diskriminierung von Frauen soll bis 2030 abgebaut werden.

Die strukturelle Diskriminierung von Frauen soll bis 2030 abgebaut werden.

Startdatum
24. Juni 2020
1.081 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Ivana Scharf

Mit der #frauenpetition treten wir für eine Gesellschaft ein, in der unser Leben und unsere Wirtschaft so organisiert werden, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Gemeinschaft, Zusammenhalt, ein Leben mit Möglichkeiten für freie und selbstverantwortliche Entscheidungen, mit gleichberechtigter politischer und gesellschaftlicher Teilhabe – das ist es, was Frauen für sich wünschen, was sie anstreben und zu Recht fordern, ganz gleich mit welcher Lebens- und Karriereplanung. 

Dazu gilt es, ein neues wirtschaftliches, soziales und ökologisches Miteinander zu fördern mit neuen Wegen für die Bildung beruflicher und privater Gemeinschaften. Strukturen lassen sich so gestalten, dass sie die tief im Menschsein verankerten Bedürfnisse entfalten: Persönliche Entwicklung, Kooperation und Fürsorgearbeit.

Die aktuelle Krisensituation macht nicht nur sichtbar, welche Bereiche für eine stabile Gesellschaft besonders relevant sind, sondern auch dass diese  zum Großteil von Frauen getragen werden: Frauen leisten in Deutschland schlechter bezahlte Arbeit, und das überwiegend in systemrelevanten Berufen. Sie müssen erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, sobald sie Mütter werden. Frauen übernehmen zudem überwiegend die unbezahlte Sorgearbeit im Haushalt, bei der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen. 

Diese Tätigkeiten werden gesellschaftlich nicht angemessen wertgeschätzt, sie werden unzureichend bezahlt und steuerlich nicht ausgeglichen. Das hohe Maß an Belastung ist jetzt überschritten. Viele Alleinerziehende, Familien und Partnerschaften stehen vor unlösbaren Aufgaben, ihre Belastungen werden zur Zerreißprobe. Frauen nehmen neben den finanziellen Einbußen gravierende Einschränkungen im Hinblick auf eine unabhängige Lebensführung und Karriere hin. Altersarmut und fehlende Altersvorsorge  sind langfristige finanzielle Folgen dieser nicht länger hinzunehmenden Diskriminierung.

Im Zuge von Corona sind weitere Petitionen entstanden. Ihre und die Forderungen der #frauenpetition ergänzen sich gegenseitig: Aufruf der Pflegefachkräfte, der Arbeitnehmer*innen im Handel,  Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und GleichstellungsbeauftragtenEqual Care Manifest, der Appell #stattblumen, der Aufruf #halfofit an die Europäische Kommission und den Europäischen Rat.

Die Corona-Krise hat die Benachteiligung von Frauen nicht nur schonungslos gezeigt, sondern verstärkt sie zusätzlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die strukturelle Diskriminierung von Frauen bis 2030 abzubauen, und:

1. … alle Organisationen und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen zur jährlichen Veröffentlichung der Entgeltunterschiede von Mitarbeiter*innen zu verpflichten. Begründung: Mehr Transparenz erzielt mehr Wirkung.

Frauen verdienen durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Diese Gehaltslücke ist nicht tolerierbar und es sollte alles unternommen werden, um diese Lücke schneller als bisher angedacht zu schließen.Bisher verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Gehaltslücke bis 2030 auf 10 Prozent zu senken. Das zeugt von mangelnder Motivation. Angesichts der inakzeptablen hohen Ausgangszahl sollten Maßnahmen mit größerer Wirkung ergriffen werden. 

Das seit dem 6. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz hat zum Ziel, das gleiche Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Es schließt jedoch viele Arbeitgeber*innen aus der Auskunftspflicht (bisher ab 200 Mitarbeiter*innen) und noch mehr aus der Berichtspflicht (bisher ab 500 Mitarbeiter*innen) aus. Zudem muss die Beschäftigte eine Auskunft selbst einfordern. Diese Holschuld muss in eine Bringschuld verwandelt werden. Nur so werden Unterschiede transparent und können schneller ausgeglichen werden. Sobald eine Angleichung erfolgt ist, müssen die Verpflichtungen zur Veröffentlichung nicht mehr jährlich erfolgen.

2. … die Kinderbetreuung schneller quantitativ und qualitativ auszubauen und die Betreuungsquote der unter Dreijährigen so zu fördern, dass der Ausbau 2030 abgeschlossen ist. Begründung: Kinderbetreuung ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern.

Die Geburt eines Kindes führt für Frauen  in der Regel automatisch zu einem Verlust im Einkommen: Mütter reduzieren häufiger ihre Arbeitszeit und haben dadurch kaum Aufstiegschancen. In Deutschland verdienen Mütter zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes durchschnittlich 61 Prozent weniger als im letzten Jahr ihrer Berufstätigkeit vor der Geburt. 55 % der Alleinerziehenden Mütter konnten entgegen ihrem Wunsch aus verschiedenen Gründen keiner Beschäftigung nachgehen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und das Schließen der Betreuungslücke stellen eine wesentliche Rahmenbedingung für die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern dar. 

Die derzeitige Entwicklung des Versorgungsniveaus der institutionellen Kindertagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) zeigt eindeutig: Die Betreuungsquote muss massiv gesteigert werden, um dem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Einem Betreuungsbedarf von 47,7 Prozent stand 2018 eine  Betreuungsquote von 33,6 Prozent gegenüber. Der derzeitige jährliche Anstieg der Betreuungsquote um 0,5 Prozentpunkte muss gesteigert werden, damit der Ausbau endlich abgeschlossen ist. Das Corona-Konjunkturpaket hat dazu wichtige Impulse gesetzt - diese gilt es aufrechtzuerhalten und daraus dauerhafte Lösungen abzuleiten. 

3. … den gerechteren Zugang zu gut bezahlter Arbeit, Führungspositionen und Karriere durch Stundenreduzierung der Vollzeit und Flexibilisierung der Arbeitszeit stärker zu fördern. Begründung: Die gesamte Gesellschaft profitiert von einem geschlechtergerechten Arbeitsmarkt.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen ist in den letzten 25 Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese diese Zunahme basiert aber auf einer Umschichtung des Arbeitsvolumens zwischen Frauen. Nach wie vor gibt es eklatante Unterschiede beim Erwerbsumfang von Frauen und Männern: Vollzeitbeschäftigt sind nur ein Drittel der Frauen, 80 Prozent der Frauen sind sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte und fast zwei Drittel arbeiten in Minijobs. Wie die Krise noch deutlicher gezeigt hat, sind es überwiegend Frauen, die für Kindererziehung, Pflege und Hausarbeit ihre Arbeitszeit reduzieren.

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt in Deutschland  34,9 Stunden (2018) pro Woche. Männer arbeiten durchschnittlich 38,7 und Frauen 30,5 Wochenstunden. Verschiedene Befragungen stellen einen Trend zur Teilzeit sowohl bei Frauen als auch bei Männern fest, Teilzeitbeschäftigungen haben seit 1991 stark zugenommen. Viele Beschäftigte in männerdominierten Branchen, Großbetrieben, der Industrie und im Handwerk haben einen Verkürzungswunsch

Jedoch stellt sich Teilzeit, so wie sie aktuell verstanden wird, erwiesenermaßen als Karrierebremse dar: Für Frauen geht sie einher mit geringerem Einkommen, einer schlechteren sozialen Absicherung in allen Phasen der Erwerbstätigkeit, bei Krankheit, bei Arbeitslosigkeit oder im Alter. Männer entscheiden sich gegen Teilzeitarbeitsplätze, da sie aus ihrer Sicht mit vielen Makeln behaftet sind: finanziell benachteiligend, nachteilig für die Karriere und weniger sicher. Dennoch hat sich im Zeitraum von 1991 bis 2014 der Anteil an Teilzeitarbeit bis höchstens 30 / 31 Wochenstunden auch unter den Männern fast verfünffacht (2014)

Die Bundesregierung muss diesen Trend fördern und sich stärker für eine Stundenangleichung einsetzen. Es ist längst bewiesen, dass eine Arbeitszeitverkürzung auf 30, 31 oder 32 Stunden ohne finanzielle Nachteile möglich ist. Neben den positiven gesundheitlichen Effekten wird eine gerechtere Verteilung der Erwerbsarbeit, Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern ermöglicht. Viele Unternehmer*innen haben ebenfalls bereits die Vorteile erkannt: höhere Motivation, effizienteres Arbeiten und Kosteneinsparungen. Insbesondere die junge Generation will vollwertige Erwerbsarbeit und Familie für Frau und Mann gleichermaßen vereinbaren. Das traditionelle Ernährermodell und die damit einhergehende Rollenverteilung ist in Partnerschaften nicht mehr gewollt. Es ist eine Belastung für Mütter wie Väter, für Frauen wie Männer generell. Die bundesweit 2,62 Mio. Alleinerziehenden, die mit der höchsten Armutsrisikoquote von 68% besonders gefährdet sind, profitieren von einer Aufwertung der Teilzeit.

4. … das Ehegattensplitting in eine zeitgemäße Form zu überführen und mit einer umfassenden Reform der sozialen Sicherungssysteme zu verknüpfen. Begründung: Diskriminierende Praktiken, Regularien und Rechtsinstitute sind überkommen und inakzeptabel und müssen abgeschafft werden.

Die Debatten um das Ehegattensplitting haben zwischenzeitlich dazu geführt, dass dieses Thema in eine Sackgasse diskutiert wurde. Das Ehegattensplitting wird im Koalitionsvertrag nicht einmal erwähnt. 

Wir fordern das Beratergremium, den wirtschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums für die Lösungsfindung diverser zusammenzusetzen und auf Gleichstellung in der Zusammensetzung zu achten.

Steuerlich ist das Ehegattensplitting in seiner momentanen Bindung an die eine Lebensform “Ehe” diskriminierend. Es führt dazu, dass Zweitverdiener, d. H. häufig Ehefrauen, die zu Hause die Sorgelast tragen / die Care-Arbeit übernehmen, höhere Steuerbelastungen haben als die Erstverdiener. Dadurch ausgelöst wird eine hemmende Wirkung auf die Motivation von Zweitverdienern - mehrheitlich Frauen - zur Erwerbstätigkeit, die weitere Folgewirkungen nach sich zieht wie Karriereknick und “Familienfalle” bis hin zur Altersarmut.

Diskriminierende Praktiken, Regularien und Rechtsinstitute sind abzuschaffen. Wir fordern die Bundesregierung auf dieses Thema ganz oben auf die politische Agenda zu setzen, mit dem Ziel das vor über 60 Jahren eingeführte Ehegattensplitting in eine zeitgemäße Form zu überführen. Dazu gehört unbedingt, die Empfehlung aus dem Gutachten 2018 des wissenschaftlichen Beirats umzusetzen, d.h. die Reform des Ehegattensplittings mit einer umfassenden Reform der sozialen Sicherungssysteme zu verbinden. Wir fordern außerdem, die Schaffung eines modernen Steuern- und Abgabesystems, das mehr Eigenverantwortlichkeit und eine echte Wahlfreiheit ermöglicht sowie die moderne Gesellschaftsstruktur der heutigen Zeit abbildet und nicht länger das Bild der 50er Jahre repräsentiert.

5. ...die Ausweitung der Quotenregelung für Frauen in Führungspositionen umzusetzen. Begründung: Nur verbindliche Vereinbarungen führen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Das aktuelle Führungspositionengesetz (FüPoG) erreicht noch nicht in dem Maße Fortschritte, wie sie möglich wären. Der Anteil an Frauen in Vorstandspositionen der 200 größten deutschen Unternehmen betrug 2019 nur 10,4 Prozent. 70 Prozent der Unternehmen machen Gebrauch von der weichen Formulierung im Gesetz und geben als Entwicklungsziel die Zielgröße Null an.

In deutschen Familienunternehmen waren im März 2020 weniger als 7 Prozent der Mitglieder in den Geschäftsführungen Frauen. In der Politik sieht es nicht besser aus: Auf Kommunalebene sind nur 8 Prozent Oberbürgermeisterinnen, auf der Landesebene nur zwei Ministerpräsidentinnen und auf Bundesebene ist der Anteil an weiblichen Abgeordneten zurückgegangen.

Deutlich wird, nur dort wo eine verbindliche Quote besteht, ändert sich entschieden etwas. Wir fordern daher alle Parteien zu einer mutigen Gesetzesänderung auf. Vor allem JETZT darf diese Verhandlung nicht zu Lasten von Frauen oder aus dem Blickwinkel der wenig privilegierten Frauen geführt werden, die eine Quote für unnötig halten.

Die aktuelle Überarbeitung des Gesetzesentwurf, wie die fixe 30-Prozent-Quote in Aufsichtsräten für mehr Unternehmen verbindlich zu machen, eine Mindestbeteiligung einer Frau in Vorständen mit vier Vorstandsmitgliedern, halten wir für dringende Zwischenschritte bis zur Erreichung echter Parität. Wir fordern daher die Zielgröße Null abzuschaffen und bis spätestens 2030 Parität herzustellen. Vor allem, sollte der Politikbetrieb in den eigenen Reihen mit gutem Vorbild vorangehen.

6. … schneller wirksame Lösungen für alle sechs Gender Gaps (Geschlechterspezifische Benachteiligungen) zu ermöglichen. Begründung: Es besteht ein großer Bedarf, schneller wirksame Lösungsansätze in kürzerer Zeit zu finden und in die breitflächige Umsetzung zu bringen.

Gap ist zu einem harmlos klingenden Wort geworden, das leichter über die Lippen zu gehen scheint als Diskriminierung. Inzwischen ist die Rede von: Gender Pay Gap (Geschlechtsspezifische-Einkommenslücke), Gender Pension Gap (Geschlechtsspezifische-Rentenlücke), Gender Tax Gap (Geschlechtsspezifische-Steuerlastverteilung), Gender Care Gap (Sorgearbeitslücke), Lifetime Earnings Gap (Lebenseinkommenslücke) und Participation Gap (Teilhabelücke). Gemeint sind damit Kennzahlen, welche die strukturelle Benachteiligung von Frauen in Deutschland Jahr für Jahr deutlich belegen.

Erfreulicherweise werden inzwischen Gleichstellungsberichte erstellt, der dritte ist gerade in Arbeit. Zusammengefasst dokumentieren die Berichte: 1. Deutschlands Spitzenposition bei der Benachteiligung von Frauen in Bezug auf Arbeitsmarkt und im Steuer- und Sozialsystem und 2. die Zögerlichkeit, mit der diese Lücken geschlossen werden sollen. Geht es in dem bisherigen Tempo weiter, erleben Frauen erst in über 200 Jahren Gleichberechtigung.

Wir fordern die Bundesregierung auf, genauso entschlossen und lösungsorientiert wie beim Hackathon #WirVsVirus bis 2030, Hackathons oder weitere Maßnahmen zur Lösung der Gender Gaps zu ermöglichen und damit innovative Ansätze durch eine Beteiligung möglichst vieler Perspektiven schneller voranzutreiben. Die Bundesregierung muss sich stärker in der Verantwortung sehen, Ideen schneller in ihre Umsetzung zu bringen, die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Realitäten gerecht werden und Menschen in ihrer Vielfalt würdigen. Gemeinschaft, Zusammenhalt, ein Leben mit Möglichkeiten für freie und selbstverantwortliche Entscheidungen, mit gleichberechtigter politischer und gesellschaftlicher Teilhabe – das ist es, was Frauen für sich wünschen, was sie anstreben und zu Recht fordern, ganz gleich mit welcher Lebens- und Karriereplanung.

Eine Million Mal Danke und Applaus reichen nicht. Wir alle gemeinsam können uns dafür einsetzen, dass unsere wichtigen Forderungen von der Politik umgesetzt werden und zwar bis 2030! Jetzt die Petition unterschreiben und für eine Gesellschaft eintreten, in der gleichberechtigte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle gilt.

 

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