Fünf Fragen an die Kanzlerkandidaten zur Eltern-Kind-Entfremdung

Fünf Fragen an die Kanzlerkandidaten zur Eltern-Kind-Entfremdung

Startdatum
20. April 2021
Petition an
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Gestartet von Torsten H. Sommer

Offener Brief an die Kandidatin und die Kandidaten
für die Wahl 2021 in das Amt des Kanzlers
der Bundesrepublik Deutschland
Frau Annalena Baerbock LL.M., MdB
Herrn Ministerpräsidenten Armin Laschet MdL
Herrn Vizekanzler und Bundesminister Olaf Scholz


Nürnberg, den 20. April 2021


Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
sehr geehrter Herr Minister Scholz,

wir, die Unterzeichner dieses Briefes, sind entweder Elternteile, die nach Trennung oder Scheidung aus dem Leben unserer Kinder ausgegrenzt wurden, oder sind Erwachsene, die als Kind von einem Elternteil entfremdet wurden, oder haben betroffene Kinder oder Elternteile im Kreise unserer Verwandten, Freunde oder Bekannten.

Da uns nichts wichtiger ist als das Wohl der betroffenen Kinder, und daher für uns die mit dem Kontakt zwischen Kindern und Eltern zusammenhängenden politischen Fragen Vorrang vor allen anderen haben, werden wir unser Wahlverhalten davon abhängig machen, von welchem Kanzlerkandidaten, und wir benutzen dieses Wort genderneutral, wir am ehesten erwarten können, die Verhältnisse, die zu der hohen Zahl der Eltern-Kind-Entfreumdungen geführt haben, grundlegend zu ändern. Deshalb erlauben wir uns, die folgenden fünf Fragen an Sie zu richten.

  1. Werden Sie sich für ein Gesetz einsetzen, welches die Paritätische Doppelresidenz (die weitgehend hälftige Betreuung des Kindes von beiden Elternteilen, auch Wechselmodell genannt) nach einer Trennung der Eltern zu der von den Gerichten vorzugsweise anzuordnenden Betreuungsform macht, und zwar nicht wenn dies dem Kindeswohl entspricht, sondern weil dies dem Kindeswohl am besten entspricht? Die Beweislast, weshalb eine andere Betreuungsform dem Kindeswohl besser entsprechen sollte, muss bei dem Elternteil liegen, der eine von der Paritätischen Doppelresidenz abweichende Betreuungsform wünscht. Die Paritätische Doppelresidenz entspräche auch der Forderung aus der Resolution 2079 des Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 14. September 2015, welche auch mit der Stimme des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet wurde.
  2. Werden Sie sich für die ersatzlose Streichung des § 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern) einsetzen? Dieser Paragraf ist nicht nur überflüssig und im Widerspruch zu Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, sondern regelrecht eine Einladung an bindungsintolerante Elternteile zur Verweigerung der Kommunikation und zum Schüren von Konflikten mit dem anderen Elternteil, um mit dieser Methodik das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Da in solchen Verfahren auch die Kinder angehört und so in einen Loyalitätskonflikt gedrängt werden, stellen nach diesem Paragrafen geführte Verfahren auch eine Gefährdung des Kindeswohls dar.
  3. Werden Sie sich für eine Reform des § 1626a BGB (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) einsetzen, welche zum Ziel hat, dass auch nicht mit der Mutter des Kindes verheiratete Väter das Sorgerecht allein durch Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt erhalten? Die gegenwärtige Fassung dieses Gesetzes diskriminiert zwischen verheirateten und unverheirateten Vätern, und steht im Widerspruch zum Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch beide Eltern, wie es aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes erwächst.
  4. Werden Sie sich für ein Gesetz einsetzen, welches Eltern-Kind-Entfremdung justiziabel macht? Die gegenwärtige familiengerichtliche Praxis der Anordnung des sogenannten Residenzmodells (das Kind lebt bei einem Elternteil und darf den anderen besuchen) ist sehr häufig der Einstieg in die schleichende, aber früher oder später völlige Entfremdung zwischen dem Kind und letzterem Elternteil. "Eltern-Kind-Entfremdung ist ein Verbrechen an der seelischen Entwicklung von Kindern", sagt der Kinderpsychologe Dr. Stefan Rücker in der Sendung "Kampf ums Kind: Trennung und ihre Folgen" (WDR Fernsehen, 27.05.2020, Minute 24:00, https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTI0NWM1ODI3LTQ1OWMtNGRkZS1hYzZmLWUwMmIxYTRiMGVkZg/), und der Psychiater Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau spricht von einer "ernst zu nehmenden Form von psychischer Kindesmisshandlung" (https://doi.org/10.1007/s40211-018-0267-0). Laut oben genanntem Fernsehbericht sind jährlich in Deutschland 20 000 bis 30 000 Kinder betroffen. Diese Form von Kindesmisshandlung, wie auch die Beihilfe dazu, auch und besonders wenn sie von Jugendämtern oder Gerichten begangen wird, muss strafbar werden so wie andere Formen der Kindesmisshandlung. Indem deutsche Jugendämter und deutsche Gerichte die Eltern-Kind-Entfremdung nicht nur regelmäßig tolerieren, sondern sich sogar von entfremdenden Elternteilen instrumentalisieren lassen, verletzen diese überdies die Grundrechte von Kindern und Eltern, wie sie sich aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und aus den Artikeln 5 und 9 des auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen herleiten.
  5. Werden Sie sich für eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts einsetzen? Durch die derzeit übliche Rechtsprechung zum Unterhalt besteht für jeweils einen Elternteil ein regelrechter finanzieller Anreiz, von Beruf "alleinerziehend" zu werden. Wenngleich der sogenannte Kindesbarunterhalt als Rechtsanspruch der Kinder gilt, so kann bei minderjährigen Kindern dennoch der hauptsächlich betreuende Elternteil nach Belieben über diesen Barunterhalt verfügen. Nachdem Barunterhalt und Kindergeld nicht als Einkommen zählen, hat dieser Elternteil auch Anspruch auf Wohngeld und andere finanzielle Unterstützungen. Die Realität ist, dass diese Elternteile durch die gegenwärtige Rechtsprechung auch noch finanziell dafür belohnt werden, den anderen Elternteil aus dem Leben des gemeinsamen Kindes auszugrenzen. Das Unterhaltsrecht muss daher dahingehend reformiert werden, dass nicht das Alleinerziehen, sondern dass auch nach einer Trennung die gemeinsame gleichberechtigte Elternschaft begünstigt wird und für beide Eltern finanzierbar bleibt. Die bisherige Rechtsprechung nach dem Motto "Einer erzieht, einer zahlt" ist antiquiert und steht auch im Widerspruch zum Gleichberechtigungsgrundsatz.

Für Sie, Frau Baerbock, Herr Ministerpräsident Laschet und Herr Minister Scholz, ist die K-Frage, wer von Ihnen in diesem Jahr ins Kanzleramt einzieht. Für uns Unterzeichner ist die K-Frage, ob wir unsere Kinder sehen, ob wir Zeit mit ihnen verbringen können, und ob wir an ihrem Leben teilhaben dürfen.

Entsprechend Ihrer Antworten auf diese Frage werden wir bis zum Wahlsonntag unsere Entscheidung als Wähler treffen.

 Ihren Antworten, die zu veröffentlichen wir uns vorbehalten, sehen wir daher mit besonders großem Interesse entgegen, und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

in Vertretung für die Unterzeichner

Torsten H. Sommer MA
Nürnberg

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