Eltern-Kind-Entfremdung – Offener Brief an den Bundespräsidenten

Eltern-Kind-Entfremdung – Offener Brief an den Bundespräsidenten

Startdatum
18. November 2020
Petition an
den Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Torsten H. Sommer

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

in Ihrer Ansprache zum 65. Gründungstag der Bundeswehr warnten Sie vor einer Entfremdung zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr. "Es droht ein freundliches Desinteresse, eine Gleichgültigkeit, […]", so zitiert Sie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13. November 2020.

Entfremdung einer anderen Art, nämlich die von ihren Kindern, erfährt auch seit vielen Jahren eine stetig zunehmende Anzahl von Eltern, meist der Väter. Von Seiten der Gesellschaft und der Politik erfahren die betroffenen Kinder, vor allem aber deren Väter, ebenfalls meist nur Gleichgültigkeit und Desinteresse, allerdings selten ein freundliches.

Eltern-Kind-Entfremdung ist jedoch keine Naturkatastrophe. Sie wird von einem Elternteil bewusst herbeigeführt. Dies ist jedoch nur möglich, weil diese Elternteile in Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern (ich verwende diese und ähnliche Bezeichungen grundsätzlich genderneutral) willige Helfer finden.


Dass es sich bei den entfremdenden Elternteilen meistens um die Mütter handelt, beweist nicht, dass Mütter weniger bindungstolerant sind. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass sich Jugendämter und Gerichte meist auf die Seite der Mütter stellen, während sie doch auf der Seite der Rechte des Kindes und der Rechte beider Eltern stehen müssten. Abgesehen von der Missachtung der Kinder- und Elternrechte missachten diese dadurch auch den Gleichbehandlungsgrundsatz.



Es handelt sich dabei aber keineswegs um bedauerliche Einzelfälle. Betrachtet man die Statistik der Ergebnisse der Familiengerichtsverfahren, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Mehrheit der Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter so verhält.

Dabei könnten diese auch auf der Grundlage bestehender Gesetze dafür Sorge tragen, dass durch die Trennung der Eltern Kinder keinen Elternteil aus ihrem Leben verlieren, wie es der Richter Jürgen Rudolph, Begründer der Cochemer Praxis, hinreichend bewiesen hat. Sie könnten nicht nur, sie müssten auch.



Statt dessen werden die durch das Grundgesetz garantierten Schutzrechte der Eltern und des Kindes aus Artikel 6 Absatz 2 sowie aus den Artikeln 5 und 9 des am 5. April 1992 auch für Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen häufig mit dem lapidaren Hinweis auf das Kindeswohl kurzerhand beschnitten oder sogar gänzlich entzogen.

Das Wort Kindeswohl gilt in der deutschen Rechtsprechung als "unbestimmter Rechtsbegriff". Daher müssen weder Jugendämter noch Verfahrensbeistände oder Richter begründen oder gar beweisen, inwieweit das Kindeswohl die Beschränkung oder den Entzug von Elternrechten rechtfertige oder notwendig mache.

Wie kann es sein, dass in einem angeblichen Rechtsstaat elementarste Menschenrechte allein auf der Grundlage eines "unbestimmten Rechtsbegriffs" außer Kraft gesetzt werden können? Die Gerichte wenden das Wort Kindeswohl wie einen Joker im Kartenspiel an. Mit einem "unbestimmten Rechtsbegriff" haben Willkür und Machtmissbrauch freie Bahn.



Schlimmste seelische Grausamkeiten gegen Kinder wurden immer wieder mit dem Kindeswohl begründet. So geschehen, als man in Australien den Aboriginesfamilien oder in Kanada den Indigenenfamilien die Kinder wegnahm und sie in Pfegefamilien oder Heime steckte. So geschehen mit den sog. Verdingkindern in der Schweiz, die man ledigen Müttern wegnahm um sie auf Bauernhöfe zu geben, wo sie zur Kinderarbeit missbraucht wurden. So geschehen bei Zwangsadoptionien von Kindern nicht systemkonformer Eltern in der DDR.

Auch die durch deutsche Jugendämter und deutsche Gerichte überhaupt erst ermöglichte Eltern-Kind-Entfremdung ist seelische Grausamkeit gegen Kinder, verübt unter dem Vorwand des Kindeswohls. 

Von einer "der größten psychosozialen Massenkatastrophen in der Bundesrepublik Deutschland" spricht Dr. med. Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Interview mit Astrid von Friesen. "Kinder ohne Väter sind 5fach häufiger gefährdet Selbstmord zu begehen, 10 mal häufiger drogenabhängig, 20 mal [mehr gefährdet], im Gefängnis zu landen, als Kinder aus intakten Familien […]".

Eine Katastrophe nicht nur für die Kinder, sondern auch für die entfremdeten Elternteile und deren Angehörige, denn nicht nur ein Elternteil, sondern meist auch die Großeltern und die gesamte Verwandschaft seitens dieses Elternteils werden aus dem Leben des Kindes regelrecht amputiert.

"Wir finden in den Gruppen der abgespaltenen Elternteile viele psychosomatische Symptombildungen, eine erhöhte Suizid- und Unfallrate, vermehrte Krankschreibungen und einen hohen Behandlungsbedarf im psychotherapeutischen Bereich – mit Klinikaufenthalten usw., also einem enormen volkswirtschaftlichen Schaden", so Dr. Katterle.

Auch Prof. Dr. Wilfrid von Boch-Galhau, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, nennt Eltern-Kind-Entfremdung "eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung" (Parental Alienation (Syndrome) – Eine ernst zu nehmende Form psychischer Kindesmisshandlung. Neuropsychiatrie (2018) 32:133–148, https://doi.org/10.1007/s40211-018-0267-0

Kinder leiden fast immer unter einer Trennung der Eltern. Zwar haben Eltern das Recht, sich zu trennen, aber keinem Elternteil darf das Recht gegeben werden, sein Kind vom anderen Elternteil zu trennen! Kinder sind nicht das Leibeigentum eines Elternteils.



Dass Kinder die Trennung der Eltern wesentlich besser verkraften, wenn sie nicht die Erfahrung machen müssen, dadurch auch einen geliebten Elternteil aus ihrem Leben zu verlieren, bestätigen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, viele davon zu finden in Frau Prof. Dr. Hildegund Sünderhaufs Buch Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, welches im Jahre 2013 im Springer Verlag erschien, und unter anderem auch in dem im Scandinavian Journal of Public Health, 1-9, erschienenen Artikel Divorce and conversational difficulties with parents: Impact on adolescent health and self-esteem:

"Die Beeinträchtigung der vertrauensvollen Kommunikation (conversational confidence) [zwischen Kindern und Eltern] hat vorhersehbare Nachteile auf die Gesundheit und die Selbstwahrnehmung von Jugendlichen in den mittleren Teenagerjahren. Aus der Sicht der Gesundheit der Bevölkerung erscheint es als eine wichtige Aufgabe, das Verhältnis und die vertrauensvolle Kommunikation zwischen Kindern und ihren Vätern nach einer Scheidung zu bewahren" ist die Schlussfolgerung, zu der die Autoren des Artikels gelangen (meine Übersetzung).

Dies sind nur Beispiele aus einer stetig wachsenden Zahl von wissenschaftlichen Hinweisen auf die verheerenden Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung auf Kinder und Eltern. Alle diese Hinweise werden jedoch von deutschen Jugendämtern und Familienrichtern bisher weitgehend ignoriert. 

Es kann aber nicht angehen, dass Personen, welche wissenschaftliche Fakten über die Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung nicht wahrhaben wollen, über die Schicksale von Kindern und Eltern entscheiden und dadurch nicht absehbaren und irreparablen Schaden anrichten.

Lediglich mit der Unabhängigkeit der Gerichte kann dies nicht entschuldigt werden, da die Gerichte dem Gesetze unterworfen sind. Das Grundgesetz garantiert jedoch das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und stellt die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Zur Familie des Kindes gehören auch die Väter, auch nach einer Trennung der Eltern. Daran haben sich sogar die Gerichte zu halten, solange den Eltern nicht Misshandlung, Vernachlässigung oder Versagen als Erziehungsberechtigte nachgewiesen werden kann.

Auch die Jugendämter haben sich an die Gesetze zu halten, die ihnen gebieten, Eltern in der Ausübung des Elternrechts zu unterstützen, nicht aber ein Elternteil darin zu unterstützen, dem anderen die Ausübung des Elternrechts zu verwehren oder gar ihm das Elternrecht zu entziehen.

Aber gerade gegenüber demjenigen Elternteil, der sich durch bindungsintolerantes und manipulatives Verhalten als derjenige erweist, dessen Erziehungseignung in Zweifel gezogen werden müsste, tolerieren Jugendämter und Gerichte nicht nur Umgangsvereitelung und Kommunikations- und Kooperationsverweigerung, sondern "belohnen" diesen Elternteil auch noch mit Übertragung des Aufenthaltsbestimmungs- oder gar des vollständigen Sorgerechts.

Im letzteren Falle kann der entsorgte Elternteil nicht einmal mehr von Lehrern oder Ärzten etwas über sein Kind erfahren. Er ist aus dem Leben seines Kindes endgültig ausgegrenzt und als Elternteil völlig entrechtet; nicht anders als es die Eltern in der DDR waren, die Opfer der Zwangsadoptionen wurden. Einziger Unterschied: er muss Unterhalt zahlen. Unter dem Vorwand des Kindeswohls wird dem Kind ein Elternteil genommen und durch dessen Geld ersetzt.

"Wir gedenken derer, die im Krieg starben", sagten Sie in Ihrer Rede zum Volkstrauertag dieses Jahres im Deutschen Bundestag. Viele Kinder verloren ihre Väter in einem sinnlosen und grausamen Krieg. Heute, im sogenannten Frieden, verlieren immer mehr Kinder ihre Väter durch sinnlose und grausame Entscheidungen deutscher Jugendämter und deutscher Gerichte. Angesichts der Tatsache, dass jährlich in Deutschland eine sechsstellige Zahl von Kindern von Scheidung und Trennung betroffen ist, ist das Ausmaß offensichtlich.



"Eltern-Kind-Entfremdung ist Kindesmisshandlung und für mich ein Verbrechen an der seelischen Entwicklung von jungen, orientierungsbedürftigen Menschen. Es ist sogar schlimmer als körperliche Verletzungen, weil die heilen." So zitiert der Mitteldeutsche Rundfunk den Psychologen Dr. Stefan Rücker.

Misshandlung von Kindern, verübt meist von deren Müttern unter Beihilfe deutscher Jugendämter und deutscher Gerichte, deren gesetzliche Aufgabe es wäre, eben dieser Kindesmisshandlung entgegenzuwirken!

Bis heute wollen weite Teile der Bevölkerung, aber auch der Politik und der Medien, diese massenhaft verübte Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung nicht zur Kenntnis nehmen. Daher bitte ich Sie inständig, auch im Namen aller Unterstützer dieses Briefes, sich deutlich gegen diese Art von Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung auszusprechen und sie dadurch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken!

Über eine persönliche Antwort von Ihnen würden die Unterstützer dieses Briefes und ich uns sehr freuen!


Mit freundlichen Grüßen

Torsten Sommer


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