"VOTE-X-BLANC" statt MÜDIGKEIT, VERWEIGERUNG UND/ODER DIE "PEST-WAHL"

"VOTE-X-BLANC" statt MÜDIGKEIT, VERWEIGERUNG UND/ODER DIE "PEST-WAHL"

Startdatum
31. Januar 2019
Petition an
Landtag Baden - Württemberg und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Initiative VOTE BLANC GERMANY

Hallo, servus, moin und guten Tag!

"VOTE-X-BLANC" --- statt MÜDIGKEIT, VERWEIGERUNG UND/ODER DIE "PEST-WAHL" --- UND SO KANN "NEBENBEI" DER STIMMENANTEIL DER RECHTSEXTREMEN BEI ZUKÜNFTIGEN WAHLEN UM BIS ZU 2/3 GESENKT WERDEN !!

Wie oft haben Sie, habt ihr den Satz  "Die da 'oben' tun so wie so, was sie wollen" schon gehört bzw. selber ausgesprochen oder gedacht, wenn es um diejenigen Damen und Herren  geht, die uns als Politiker in unseren Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundesparlament(en) repräsentieren sollen, es aber in der Praxis nachweislich oft und meist nicht tun?! Mehr und mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehen genau deshalb nicht mehr zur Wahlurne, weil sie wahlmüde geworden sind, oder sich aus Protest als Wahlverweigerer zeigen. Manche von uns wählen aus Verzweiflung und/oder auch aus  Protest lieber die "Pest", als zu Hause zu bleiben, weil sie ihrer demokratischen Bürgerpflicht nachkommen wollen. 

Die Wählerwanderung 2017 bei der Bundestagswahl zeigt beispielsweise, dass 1.300.000 bisherige Nichtwähler*innen ihr Kreuz bei der  AfD machten. Abgesehen davon, dass auch die CDU als rechtverwandte Partei über 1.000.000 Stimmen an die Gauland-Partei abgeben mussten, verloren auch die  SPD und die  Linke jeweils rund eine halbe Million Wähler an die Rechtspopulisten. 60 Prozent der befragten AfD-Wähler fällten ihre Wahlentscheidung aus Enttäuschung über andere Parteien

Mit meiner „nichtmitgliedschaftlichen“ Initiative "VOTE-X-BLANC" (die ursprünglich aus Frankreich stammt), will ich  erreichen, dass die Wählerinnen und Wähler in Deutschland zukünftig bei jeder politischen Wahl die offizielle Möglichkeit haben, sich der "Stimme zu enthalten", in dem sie ein Feld "VOTE-X-BLANC" ankreuzen können, anstatt zu Hause zu bleiben, oder notgedrungen das kleinere (?) - und eigentlich nicht gewollte - Übel  wählen, oder ihre Stimmzettel irgendwie ungültig machen.

Bei der von mir geforderten Möglichkeit, wären die jeweiligen Wahlleiter*innen und sämtliche Medien in Zukunft dazu genötigt, bei der Höhe der Wahlbeteiligung (denn VOTE-X-BLANC-Enthaltungen werden auf diese angerechnet), auch offiziell den Prozentsatz der Vote-X-Blank-Wähler anzugeben. .

Wer sich dieser von mir initiierten Bewegung "VOTE-X-BLANC" anschließen möchte (keine Mitgliedschaft, kein Vorstand, keine finanziellen Beiträge und/oder  Spenden, lediglich ein Gründungsprotokoll) kann dieses auf zwei Wegen tun. Entweder Sie/ihr schreibt mir eine E-Mail [stefan.weinert51@gmail.com], oder/und unterschreibt diese Petition [http://chng.it/k8Tk4RF5wz

Auch wenn die Möglichkeit einer Stimmenthaltung (vote blanc) bei politischen Wahlen auf dem Stimmzettel bisher gesetzlich nicht vorgesehen ist, so widerspricht die Möglichkeit der Stimmenthaltung bei politischen Wahlen den Vorschriften des Grundgesetztes nicht. Die Gestaltung des Stimmzettels kann allerdings nur vom Gesetzgeber durch Modifikation der bestehenden Vorschriften geändert werden.

In Artikel 20 GG heißt es: "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Und in Artikel 38 (1) GG ist zu lesen: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Bei politischen Wahlen kann und soll der Bürger Einfluss auf die zukünftige Politik nehmen. So jedenfalls die Theorie. Was aber, wenn gewählte Politiker wiederholt und über längere Zeiträume hinweg nicht einhalten, was sie versprochen haben, was, wenn der Bürger grundsätzlich mit der parlamentarischen Arbeit über Jahrzehnte höchst unzufrieden ist. Soll und darf seine Willensäußerung hier nur darin bestehen, dass er nicht mehr wählen geht, da es ja eine Wahlpflicht in Deutschland nicht gibt (und dann als Wahlmuffel gilt), oder beim kleineren Übel sein Kreuz macht (um seiner Bürgerpflicht zähneknirschend doch nachzukommen), oder seine abgegebene Stimme ungültig macht? Das kann und darf in einer freiheitlichen Demokratie nicht sein und widerspricht auch dem Tenor des Deutschen Grundgesetzes.

Zwar argumentiert der Gesetzgeber, dass durch eine Enthaltung weder ein Wählerwille abgeleitet noch ein Repräsentant in den Deutschen Bundestag gewählt werden könne. Das aber ist nur die halbe Wahrheit. Denn sehr wohl wird durch die Möglichkeit einer Enthaltung ein klarer und eindeutiger Wählerwille/meinung deutlich, s. o., während Wahlverweigerung und ungültige Stimmen nach vielen Seiten interpretierbar sind ..." 

Wenn es im Deutschen Grundgesetz heißt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt" werden, dann muss man feststellen, dass Bundes- (und Landtagsabgeordnete) durch die Möglichkeit der Abgabe einer Zweitstimme nur zu 50 Prozent unmittelbar gewählt werden, was das Grundgesetz eigentlich gar nicht vorsieht und unter Umständen Menschen in das Parlament bringt, die ich als Wähler gar nicht wollte. Warum dann nicht die Einführung der Möglichkeit der "Stimmenthaltung", die das Grundgesetz explizit nirgends untersagt.

Wer seine abgegebene Stimme bewusst ungültig macht, will damit meist seinen Protest gegen die zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten zum Ausdruck bringen, nicht aber gegen das demokratische Prinzip als solches. Für die Bochumer Organisation unwaehlbar.org *) ist die Stimmenthaltung daher ein "absolut legitimes demokratisches Bürgerrecht". Sie fordert - ähnlich wie in Frankreich - die Möglichkeit einer "vote blanc".

Die Abgabe eines 'ungültigen Stimmzettels' ist zwar eine begrüßenswerte, weil aktive Form der Wahlverweigerung, allerdings rechnet das Wahlsystem auch diese Stimmen zur Wahlteilnahme und damit zur Legitimation des ganzen Prozesses", heißt es auf der Homepage . Abhilfe würden hier nur zusätzliche Wahlfelder schaffen, mit denen die Wahlberechtigten sich "enthalten" oder klar ausdrücken könnten, dass sie keine der Parteien bzw. Kandidaten wählen wollen. Dass es diese Option nicht gibt, sei ein Skandal. Denn die bisherige Variante, den Stimmzettel "ungültig" zu machen, diskreditiere schon vom Namen her ein solches Wählervotum und werde meist als Unvermögen abgetan, den amtlichen Wahlzettel Vorschrift gemäß zu gebrauchen.

Bei der Bundestagswahl 2009 waren 634.385 Stimmzettel ungültig (1,4% der abgegebenen Stimmen). Die Wahlbeteiligung (inklusiv der ungültigen Stimmen) lag bei 70,8% – fast ein Drittel der Berechtigten haben also nicht gewählt. 

Ich verspreche mir bei der Möglichkeit einer offiziellen und expliziten „Stimmenthaltung“ bei allen politischen Wahlen  a) eine wesentlich höhere Wahlbeteiligung b) einen ebensolchen Denkzettel für das politische  Establishment  und c) die Einsicht und Rückbesinnung darauf, dass wir nicht nur in einer repräsentativen, sondern vor allem auch in einer  partizipativen Demokratie leben.

Stefan Weinert, 88212 Ravensburg, 5. März 2019

 

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Entscheidungsträger*innen

  • Landtag Baden - Württemberg
  • Landesregierung Baden - WürttembergHerr Ministerpräsident Kretschmann