Einführung einer unabhängigen Staatsanwaltschaft in Deutschland

Einführung einer unabhängigen Staatsanwaltschaft in Deutschland

Startdatum
2. Juli 2017
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Gestartet von Jörn Erbguth

Wir erleben es leider immer wieder. Wenn die Regierung oder regierungsnahe Stellen Straftaten begehen, passiert häufig nichts. Die Staatsanwaltschaften, die eigentlich tätig werden müssten, bleiben untätig, verschleppen Verfahren, lassen Straftaten verjähren und zentrale Beweise gehen verloren.
Ein konkreter Fall ist der Fall von Herrn Lingen. Er vernichtete zentrale Akten zum NSU beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach Strafanzeigen wurde das zwar von der Staatsanwaltschaft Köln "geprüft", aber kein Strafverfahren eröffnet, da Herrn Lingen kein Vorsatz nachzuweisen wäre. Allerdings hatte Herr Lingen bereits gestanden, dass er vorsätzlich gehandelt hatte. Da die Staatsanwaltschaft Köln diese Information nicht hatte und sie auch nicht ermittelte, kam sie an der Eröffnung eines Verfahrens vorbei. Umgekehrt hatte die Bundesanwaltschaft das Geständnis von Herrn Lingen. Die Bundesanwaltschaft informierte aber die zuständige Staatsanwaltschaft Köln nicht, sondern wartete bis die Straftat verjährt war. Dies sind konkrete Hinweise auf Strafvereitelung im Amt (strafbar nach § 258a StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe). Strafanzeigen dazu gibt es - allerdings keine Anzeichen, dass hier ein Verfahren eröffnet würde.
https://www.heise.de/tp/features/NSU-Ausschuss-deckt-auf-Vorsaetzliche-Aktenvernichtungen-beim-Bundesverfassungsschutz-3339986.html
Warum aber kommen Staatsanwält_innen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach? Die Antwort ist einfach: Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten kennt Deutschland keine unabhängige Staatsanwaltschaft. Der Bundesjustizminister kann die Staatsanwaltschaft anweisen. Er kann die Generalbundesanwält_in entlassen. Der Generalbundesanwalt kann wiederum jeder zu eifrigen Staatsanwält_in das Verfahren entziehen und einer linientreuen Staatsanwält_in zuweisen. Diese Konstellation begünstigt Strafvereitelung.
So fordert der Consultative Council of European Judges (CCJE) in SG/Inf(2016)3rev in Absatz 16 und 17, dass der Generalbundesanwalt weder direkt weisungsgebunden noch vom Justizminister ohne Angaben von Gründen entlassen werden dürfe. Dies muss endlich in Deutschland umgesetzt werden. http://www.coe.int/t/DGHL/cooperation/ccje/textes/SGInf(2016)3rev%20Challenges%20for%20judicial%20independence%20and%20impartiality.asp

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