Stell Dir vor die Welt ist digital – und Du kommst nicht rein!

Stell Dir vor die Welt ist digital – und Du kommst nicht rein!

Startdatum
11. Juni 2020
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Gestartet von Kreisjugendring Oberhavel e.V.

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Internet als Menschenrecht!

Mit Besorgnis beobachten wir, die Unterzeichnenden, seit Beginn der Corona-Einschränkungen die Situation von Kindern und Jugendlichen im Land. Sie waren von den Einschränkungen vom ersten Tag an betroffen. Schulen, Kitas, Spielplätze, Jugendklubs, Sportvereine und Kultureinrichtungen sind geschlossen - alle Orte ihres gesellschaftlichen Lebens, alle Orte der Selbstbestimmung und Beteiligung waren plötzlich nicht mehr zugänglich. Junge Menschen sind in dieser Krise stärker sozial isoliert (mit möglicherweise einschneidenden Folgen für das Kindeswohl) als Erwachsene und ihre berechtigten Bedarfe und Interessen finden in der aktuellen Debatte kaum Gehör.

Bildungsungerechtigkeiten und existenzielle Bedrohungen verstärken sich

Den Fachkräften der Jugend(sozial)arbeit und den Jugendvereinen ist es schnell gelungen, in Zeiten der Schließung alternative digitale Angebotsformen zu entwickeln. Dennoch fehlen direkte soziale Kontakte, die für junge Menschen und ihre psychische Gesundheit wichtig sind.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Gemeinschaftsunterkünften sind besonders betroffen: räumlich beengte Bedingungen, kaum Möglichkeiten dringend benötigte Rückzugsorte aufzusuchen und eine massive Verschärfung dieser Lage in Quarantänesituationen ist für diese vulnerable Gruppe der Gesellschaft besonders schwer. Körperlich Distanz halten bedeutet im Jahr 2020 nicht, sich sozial zu isolieren. Für Menschen ohne Internetzugang folgt aber genau das.

Ohne einen Zugang zum Internet gibt es für die in Unterkünften lebenden Kinder und Jugendlichen keine Möglichkeiten sich am digitalen Unterricht, Austausch und anderen Angeboten zu beteiligen. Ohne Zugang zum Internet gibt es keine oder nur wenig Unterstützung beim Homeschooling, da Sprachkenntnisse der Eltern oftmals fehlen. Ohne Zugang zum Internet gibt es keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten mit der Familie und Freunden, auch in den Herkunftsländern, zu kommunizieren.

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt auch in der Krise!

Gemeinschaftsunterkünfte werden in der aktuellen Zeit des Homeschooling auch zu Bildungseinrichtungen und es ist nicht tragbar, wenn Kinder und Jugendliche in Zeiten des ausschließlich digitalisiert stattfindenden Unterrichts systematisch von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen sind.

Das in Paragraph 28 der UN Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Bildung gilt für alle.

Der UN-Menschenrechtsrat hat das Internet 2016 zu einem Menschenrecht erklärt und in seiner Resolution ausgeführt, dass das Recht auf digitale Bildung, das generelle Recht auf Bildung unterstützen und fördern soll. Wenn Schulen aber geschlossen sind, ist das Recht auf digitale Bildung das einzig mögliche und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist, werden Bildungsungerechtigkeiten sehenden Auges in Kauf genommen.

Schule und Bildung gelten als Integrationsmotor, diesem wird aber in Zeiten von Schulschließungen und ohne Zugang zu digitaler Bildung in den Gemeinschaftsunterkünften der Kraftstoff entzogen.

Und nicht nur in der aktuellen Situation ist Zugang zum Internet Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration. So sind z.B. Sprachkurse von der Agentur für Arbeit und anderen Institutionen als Online-Kurse ausgelegt, viele Nachhilfeangebote gibt es nur online und auch bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie für Bewerbungen geht heute ohne Internetzugang gar nichts mehr.

Recht auf Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bereits 2013 einen Internetanschluss als Teil der Lebensgrundlage bezeichnet. Der Mensch als Person existiert nur in sozialen Bezügen. Daher muss ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gesichert werden. In Hinsicht auf den technischen Wandel der letzten 20 Jahre ist ein Mindestmaß an Teilhabe nur mittels Internetzugang realisierbar.

Um eventueller Kritik gleich vorzugreifen: Das bedeutet kein iPhone für alle.

Ein Anspruch auf ein spezifisches Endgerät lässt sich aus dem BGH Urteil nicht begründen. Aber alle – auch Geflüchtete und Sozialleistungsempfänger*innen – haben Anspruch auf eine kommunikative Grundversorgung, ein Recht auf Internet.  Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vergleicht den Zugang zu freiem Internet mit anderen Grundrechten. "Der freie Zugang zum Internet muss ein Grund- und Menschenrecht sein, das für alle Menschen weltweit gilt", erklärte der CDU-Politiker. "So wie es ein Grundrecht ist, Zugang zu Wasser, zur Gesundheitsversorgung oder zu Bildung zu haben."[1]

Internet als Voraussetzung für andere Rechte

Ein Internetzugang ist nicht zuletzt eine Voraussetzung, um andere Kinder- und Menschenrechte, vor allem jene auf Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit überhaupt mit Leben füllen zu können. Das demokratische Leben spielt sich zunehmend online ab, die Fachkräfte der Jugend(sozial)arbeit/Sozialarbeit an Schule versuchen online in Kontakt zu bleiben und auch mehrsprachige Informationen zur Krise werden digital verteilt. Ohne Internetzugang können Menschen sich daher nicht informieren, am Prozess beteiligen und ihre demokratisch zugesicherten Mitbestimmungsrechte geltend machen.

Handeln! Jetzt!

Auch wenn die erste Welle der Corona Pandemie gemeistert scheint, sind zukünftige Schulschließungen und durch Infektionen ausgelöste Quarantänen, insbesondere in Unterkünften für Geflüchtete, nicht auszuschließen. Das Infektionsrisiko ist dort besonders hoch, wie eine Studie der Universität Bielefeld belegt[2]. Des Weiteren wird sich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen immer weiter digitalisieren.

Wir fordern daher ein schnelles und unbürokratisches Agieren der Landkreise, um WLAN in allen Gemeinschaftsunterkünften zu installieren.

Wir fordern vom Land Brandenburg die Aufnahme des Zugangs zu WLAN in die Mindestbedingungen (§ 9 Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV[3] und Anlage 3[4]) für Gemeinschaftsunterkünfte und die damit einhergehende finanzielle Unterstützung der Landkreise.

Wir fordern von der Bundesregierung die Anerkennung des Grundrechts auf Internet und damit die Anpassung der Hartz IV Sätze, um den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu garantieren.

Oranienburg, 10.06.2020

 

Kreisjugendring Oberhavel e.V.

Stadtjugendring Potsdam e.V.

Kreisjugendring Prignitz e.V.

Kreis- Kinder- und Jugendring Märkisch-Oderland e.V.

Kreis Kinder- und Jugendring Oder-Spree e.V.

Kreisjugendring Dahme-Spreewald e.V.

Landesjugendring Brandenburg e.V.

Arbeitskreis der Stadt- und Kreisjugendringe in Brandenburg

 

[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/netzpolitik-altmaier-freier-zugang-zum-internet-muss-menschenrecht-sein/25262432.html?ticket=ST-2042676-V69aXhKdfScvOjibl9cW-ap5
[2] https://pub.uni-bielefeld.de/record/2943665#fileDetails
[3] https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/laufngdv_2016
[4] https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/68/GVBl_II_55_2016-Anlage-3.pdf

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Entscheidungsträger*innen

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