Der Zugang zur Bildung darf nicht in die Verschuldung führen!

Der Zugang zur Bildung darf nicht in die Verschuldung führen!

Startdatum
28. Mai 2020
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Gestartet von DGB Baden-Württemberg

Studierende in der Corona-Krise unterstützten -
Der Zugang zur Bildung darf nicht in die Verschuldung führen

Im Bildungsbereich verschärft die Corona-Krise das, was an Problemen bereits vorhanden war: ungleiche Teilhabe an und ungleiche Zugänge zu Bildung.

Auf Bundesebene ist die Antwort von Ministerin Anja Karliczek das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz. Begleitend zu diesem Gesetz ist für Studierende in finanzieller Notlage vorgesehen, dass sie als Überbrückungshilfe einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufnehmen können - vermeintlich zinsfrei.

Jedoch ist der angebotene Bankkredit keineswegs zinslos, sondern nur bis März 2021 zinsfrei gestellt. Ab April 2021 werden Zinsen in Höhe von derzeit 4,3 Prozent fällig – obwohl sich die KfW das Geld zinslos bei der Europäischen Zentralbank borgen kann.

Auf Landesebene schlägt Ministerin Theresia Bauer mit dem baden-württembergischen Nothilfefonds einen ähnlichen Weg ein. Konkret soll es zinslose Darlehen bis maximal 450,00 Euro für April und Mai geben, die Studierende bei den Studierendenwerken beantragen können.

Die Antwort beider Ministerinnen zeigt einmal mehr: Bildung ist nur für Wohlhabende einfach zugänglich, für alle anderen steht Verschuldung als Lösungsansatz an erster Stelle.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist der Zuschuss-Nothilfefonds des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an die Studierendenwerke zur Auszahlung an in Not geratene Studierende. Mit einem Umfang von 100 Mio Euro ist er jedoch viel zu klein und daher absehbar bald aufgebraucht. Wenn alleine die Studierenden, die bedingt durch die Corona-Krise ihren Job verloren haben, den Zuschuss beantragen, bleiben für jede und jeden lediglich einmalig etwa 130 Euro. Studierende können aus diesem Fond für maximal drei Monate bis zu 500€ beantragen – jedoch abhängig vom Kontostand. Wer 500€ oder mehr auf dem Konto hat, bekommt nichts. Wer beispielsweise 300€ besitzt, bekommt 200€ überwiesen. Dieses Verfahren geht an der Lebensrealität vieler Studierenden vorbei und schon der Faktor ob die Miete am Stichtag bereits abgebucht wurde oder nicht, kann über den Zuschuss entscheiden, der letztendlich in der Vergabehöhe keine wirkliche Existenzsicherung für die Studierenden darstellt.

Zwei von drei Studierenden arbeiten, um sich das Studium zu finanzieren. Aber in vielen Bereichen, wie beispielsweise der Gastronomie, haben Studierende in der Corona-Krise ihren Nebenjob verloren. Und auch die finanzielle Unterstützung aus der Familie ist dadurch eingebrochen, dass die Eltern sich in Kurzarbeit befinden oder sogar ihren Arbeitsplatz verloren haben.  

Die aktuelle Situation macht deutlich, wie reformbedürftig das BAföG ist – ein Problem, auf das die Gewerkschaften schon lange verweisen. Statt eines temporären Nothilfefonds wäre die Alternative die dauerhafte Öffnung des BAföG für alle Studierenden in Form eines Vollzuschusses gewesen. Schon jetzt zeigen die Zahlen, dass nur etwa 13 Prozent der Studierenden überhaupt die Leistungen erhalten. Und auch hier hat sich gezeigt, dass viele anspruchsberechtigte Studierende das BAföG nicht annehmen, aus Angst sich zu verschulden. Die Angst vor Verschuldung ist damit keineswegs ein neues Phänomen, und eine Lösung ist längst überfällig.

Zu der finanziellen Notlage kommt noch hinzu, dass die Studierenden vor verschlossenen Bibliotheken stehen und neben der Prüfungsvorbereitung oder dem Onlinestudium auf keine Kita zurückgreifen können.  Eine schlechte digitale Infrastruktur ist sowohl Belastung als auch Ärgernis für die Studierende und für die Beschäftigten der Hochschulen.

Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung Baden-Württemberg auf,

… sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass

  1. das BAföG für alle Studierenden geöffnet wird - schnell und unbürokratisch,
  2. die Höhe des Zuschusses des Nothilfefonds (BMBF) die Existenzsicherung der Studierenden unbürokratisch gewährleistet
  3. ein verbindlicher Anspruch auf Vertragsverlängerung bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften im WissZeitVG festgeschrieben wird.

... in Baden-Württemberg umzusetzen:

  1. die Einrichtung eines echten Nothilfefonds in Baden-Württemberg - Vollzuschuss statt Kredit oder Darlehen,
  2. unbürokratische und faire Prüfungslösungen,
  3. einen Anspruch auf Notfallbetreuung ihrer Kinder für Studierende und Prüfungskandidat*innen,
  4. die Rückerstattung der Studiengebühren, insbesondere bei dual und internationalen Studierenden,
  5. der Verzicht auf Zählung dieses Semesters, sofern es negative Folgen nach sich zieht, insbesondere förder- oder aufenthaltsrechtlicher Art (Solidarsemester),
  6. keine Nachteile für dual Studierende – volle Auszahlung der Vergütung und klares Nein zur Kurzarbeit
  7. fit machen der Hochschulen für digitales Lernen und Lehren und bessere Unterstützung der Dozierenden.

Wir brauchen dringend einen wirksamen Schutzschirm für die Bildung, denn unsere Gesellschaft benötigt sowohl während als auch nach der Krise gut ausgebildete Menschen!

 

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Wenn Du weitere Fragen zur Studierendenkampagne hast oder Hilfe benötigst, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wende Dich hierfür per Mail an: bwu.co@dgb.de.

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