Zeitarbeit wieder regulieren

Zeitarbeit wieder regulieren

Startdatum
9. November 2019
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Gestartet von Jörg Rupp

Zeitarbeitsverhältnisse sollen pro Arbeitsplatz nur noch für kurze Zeit (max 3 Monate) für Produktionsspitzen und Krankheitsvertretungen abgeschlossen werden dürfen. Unternehmensabteilungen dürfen nur noch einen sehr niedrigen Prozentsatz (5%) an Zeitarbeitern beschäftigen.


Zeitarbeitende müssen wesentlich besser bezahlt werden als reguläre Arbeitende, der Lohn für sie soll 10% über dem im Betrieb regulären/üblichen Lohn und der Nachtzuschlag für Zeitarbeitende auf 25% fixiert werden.

Begründung:
In der noch heute üblichen Form gibt es Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung seit Mitte der 1960er Jahre. Ursprünglich dazu gedacht, kurzfristige Produktionsspitzen oder unerwartete Ausfallzeiten zu überbrücken, ist es heute darüber hinaus eine Möglichkeit für viele Unternehmen um Sozialversicherungsbeträge und Lohnsteuern, das Kündigungsrecht, Arbeitnehmerorganisationzu umgehen.


Bis zum Jahr 2002 war die Zeitarbeit streng reguliert. Im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung wurde Zeitarbeit und Personalvermittlung dereguliert – Unternehmen schossen wie Pilze aus dem Boden.

Mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wurden den Zeitarbeiter*innen zahlreiche Rechte genommen. War es bis zur Deregulierung ein interessante Möglichkeit, unterschiedliche Unternehmen kennen zu lernen ist es heute ein Makel. Viele schlechte Stellen wurden in Zeitarbeitsstellen umgewandelt, in Produktion, Dienstleistung und Handwerk ist es oft fast unmöglich, reguläre Stellen zu bekommen. Parallel dazu ist Zeitarbeit zu einem Repressionsinstrument geworden, das Menschen, die länger arbeitslos sind, in vermeintlich „zumutbare“ Arbeitsverhältnisse vermittelt, wie es die Hartz-IV-Gesetzgebung suggerieren möchte. Wer solche Tätigkeiten nicht ausführt, wird sanktioniert werden – auch nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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