Für #Aiko: Die Tötung eines Tieres darf nicht mehr als „Sachbeschädigung“ bestraft werden!

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Startdatum
29. September 2019
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Nicole Kremer

#Aiko vertraute den Menschen. Dieses Vertrauen bedeutete für ihn den Tod.

Aiko war Rettungs- und Therapiehund. Über Jahre hinweg wurde er in Kindergärten und Krankenhäusern eingesetzt, hat verschiedensten Menschen wieder Freude am Leben gebracht und ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Wie alle Hunde hatte er ein Bedürfnis: Menschen zu helfen. Bis sein Vertrauen auf grausame Weise ausgenutzt wurde:

Ein gezielter Stich ins Herz und sein Leben war vorbei. Ein Tier, das so vielen Menschen half, verliert auf brutale Weise sein Leben durch einen Menschen, der scheinbar noch nicht begriffen hat, dass Tiere keine „Sachgegenstände“, sondern Lebewesen mit Gefühlen sind.

Aikos Besitzerin, eine an Multipler Sklerose erkrankten Frau, konnte Aiko nicht an der Leine führen, da sie aufgrund ihrer Krücken keine Leine halten konnte. Ihr 21-jähriger Nachbar fühlte sich dadurch scheinbar so massiv gestört, dass er es als Grund genug sah, Aiko mit einem Messerstich ins Herz brutal zu töten. Vor den Augen der Besitzerin die hilflos zusehen musste und Aiko aufgrund ihrer Krankheit nicht helfen konnte. Beim Weggehen schrie der Täter dem Mann der Besitzerin ins Gesicht: „Ich habe deinen Scheissköter gerade getötet!“

Das Schlimmste an der Sache: Der Täter ist auf freiem Fuß. Er wird auch keine große Strafe erwarten müssen, da dieser MORD vor unserem Gesetzgeber nur als „Sachbeschädigung“ gilt. Das muss sich ändern:

Ich fordere daher die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dazu auf, umgehend das Tierschutzgesetz anzupassen. Alle Tiere müssen als Lebewesen anerkannt werden und Täter, die Tiere quälen oder grundlos töten, MUSS die volle Härte des Gerichts treffen!

Gebt den Tieren ihre Würde! 

Durch den Körper eines Tieres fließt Blut. Sie haben Organe, können Trauer empfinden, Vertrauen und auch Freude. Sie erleiden Schmerzen! Alles genauso wie bei einem Menschen. 

Wenn wir das Tierschutzgesetz nicht bald ändern, veranlasst es weiterhin Tierquäler und Tiermörder, ihre grausamen Taten durchzuführen und dabei ungeschoren davon zu kommen. Das können wir nicht zulassen!

Bitte habt ein Herz für Tiere und unterschreibt und teilt diese Petition! Für Aiko und für alle anderen Tiere, die durch ähnliche Taten ihr Leben verlieren mussten. 

Strafen bei Tierquälerei
Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 10.04.2016, 08:00| 3 Kommentare

Kopie aus einem Jura Forum: Im deutschen Recht wird Tierquälerei als Straftateingestuft (§ 17 Tierschutzgesetz - TierSchG). Vor dem Gesetz wird als Tierquäler angesehen, wer Wirbeltiere grundlos tötet oder diesen erhebliches Leiden oder Schmerz zufügt. Auch das Zufügen von wiederholten Schmerzen bzw. Leid oder über einen längeren Zeitraum wird vom Gesetzgeber als Tierquälerei angesehen. Der § 17 des Tierschutzgesetzes sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn ein Tier mutwillig getötet oder gequält wird. Was sich allerdings als hinfällig erweist, handelt es sich nur um den Versuch oder eine fahrlässige Tat. Denn eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei sowie eine Tiermisshandlung werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, die mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. Die Tat kann zudem als Sachbeschädigung eingestuft werden, falls es sich um ein fremdes Tier handelt. Hier greift § 303 Strafgesetzbuch.

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