RPO-Reform: Legt uns keine unnötigen Steine für unser Studium in den Weg!

RPO-Reform: Legt uns keine unnötigen Steine für unser Studium in den Weg!

Startdatum
30. Juni 2019
Petition an
Senat der Universität Lüneburg
1.681 Unterschriften:Nächstes Ziel: 2.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Demokratisches Bündnis - Uni Lüneburg

Die Änderung unserer Rahmenprüfungsordnung gemäß der Beschlussempfehlung der Zentralen Studienkommission (ZSK) an den Senat würde zu drastischen Folgen für unser Studium führen:

  • Einführung der teilweisen Anwesenheitspflicht
  • gefährdete Master-Anschlussfähigkeit durch max. 30 Zusatz-CP
  • Verschiebung der 2. Klausurenphase ins Folgesemester
  • strengere Fristen für die Prüfungsan- und -abmeldung
  • all das ohne Übergangsregelung.

Diese von Seiten der Lehrenden eingebrachten Änderungsbedarfe wurden in der letzten Sitzung der ZSK am 26. Juni teils ohne Diskussion über zentrale Änderungen und gegen die Stimmen der studentischen Mitglieder beschlossen. 
Im Vorfeld von Studierenden organisierte Diskussionsformate, wie der Dialog á la Carte des Seminars Unifreidenken, wurden von den Professor*innen kaum wahrgenommen.
Die beteiligten Studierenden in der ZSK kritisieren, dass die Sitzung sehr hektisch und chaotisch war. Ihre Sorgen und Argumente wurden nicht ernstgenommen und zum Teil nicht einmal angehört, da die Sitzungslänge auf zwei Stunden begrenzt war und Zeitdruck als Argument geltend gemacht wurde.
Informelle Gespräche mit den Studiendekan*innen nach der Sitzung zeigten, dass diese mehr Wert auf ihre vereinbarte Verhandlungstaktik als auf konstruktive Kompromisse gelegt hatten und dass ihnen zum Teil gar nicht bewusst war, für welche unserer Ansicht nach absurden und nicht diskutierten Änderungen sie eben gestimmt hatten.

Nun entscheidet der Senat in seiner hochschulöffentlichen Sitzung am 10. Juli über den Änderungsentwurf. Mit dieser Petition appellieren wir Studierenden als mit Abstand größte und am stärksten betroffene Statusgruppe eindringlich an die Mitglieder des Senates: bitte nehmen Sie unsere Argumente und unsere teils drastischen Sorgen ernst. Insbesondere durch die Einführung der teilweisen Anwesenheitspflicht und die Begrenzung der weiteren Wahlleistungen auf maximal 30 Zusatz-CP sehen wir unser selbstbestimmtes Studium, unsere Entfaltungsmöglichkeiten und in vielen Fällen unsere Master-Anschlussfähigkeit gefährdet. 
Die begründeten Änderungsanträge zum RPO-Entwurf, die die studentischen Senatsmitglieder einbringen, sind der Versuch einer Kompromissfindung und eines Entgegenkommens.


Auf der studentischen Vollversammlung am 24. Juni wurde deutlich, dass die sehr große Mehrheit der versammelten Studierenden eindeutig gegen die problematisierten Änderungen ist. Als Mitglieder dieser Universität, die ein freiheitliches, humanistisches Leitbild vertreten und eine inklusive Institution für das 21. Jahrhundert sein will, verlangen wir, gehört, ernstgenommen und aktiv beteiligt zu werden, was bisher leider nicht der Fall war.


Die Entwürfe für die RPO Bachelor und das Lehramt findet ihr hier und für den Master hier. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen findet ihr in dieser kurzen Gegenüberstellung


Zu den geplanten Änderungen:

Anwesenheitspflicht:  Eine Anwesenheitspflicht ist nach dem neuen Entwurf möglich, falls die Teilnehmerzahl in Lehrveranstaltungen bis zu 30 Personen beträgt. Bei einer Anwesenheitspflicht sind zwei unbegründete Fehlzeiten erlaubt und bis zu drei weitere Fehlzeiten bei Vorliegen triftiger Gründe. In diesem Fall muss jeweils eine Zusatzleistung erbracht werden. Die Konsequenz beim Überschreiten der erlaubten Fehlzeiten ist der Ausschluss von der Prüfung. Eine spezielle Regelung für Studierende in schwierigen Situationen ("Härtefälle") ist gemäß Beschlussempfehlung der ZSK nicht vorgesehen. Begründet wird dieser Änderungsbedarf mit der teilweise zu geringen Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Außerdem werden angebliche Unzulänglichkeiten bei der "erfolgreichen Teilnahme" geltend gemacht, durch die schon jetzt in Ausnahmefällen eine verpflichtende Anwesenheit möglich ist, wenn die paritätisch besetzte Studienkommission der Fakultät dies genehmigt.


Kürzung der Zusatz-CP: Die maximal erlaubte Anzahl der weiteren Wahlleistungen soll im Leuphana Bachelor auf 30 CP halbiert werden. Dies schließt Sprachkurse, im Ausland absolvierte und nicht angerechnete Prüfungen sowie bestandene Prüfungen aus einem früheren Major/Minor ein. Für viele Studierende ist das Absolvieren zusätzlicher Module dringend notwendig, um die Qualifikation für einen Master zu erwerben. Die Kürzung würde die Anschlussfähigkeit gefährden. Diese Änderung tauchte ohne vorherige Thematisierung in der Beschlussvorlage an die ZSK auf und wurde dort ebenfalls nicht diskutiert, sondern ohne Aussprache beschlossen. Argumente für den Änderungsbedarf sind uns daher nicht bekannt.


Verschiebung der 2. Klausurenphase: Laut Entwurf soll es nur noch eine Klausurenphase pro Semester geben. Wiederholungstermine sollen in der vorlesungsfreien Zeit des Folgesemesters angeboten werden. Begründet wird dies mit dem angeblichen Wohle der Studierenden wegen der kurzen Frist im Wintersemester, die derzeit Lehrenden für die Korrektur und Studierenden im Falle des Nicht-Bestehens für die Vorbereitung zum Zweittermin bleibt. Demgegenüber würde durch die Änderung den Studierenden die Freiheit genommen werden, zwischen Erst- und Zweittermin zu wählen. Falls Studierende im ihrem letzten Studiensemester eine Klausur nicht bestehen oder zum Termin nicht mitschreiben können, müssten sie laut geplanter Regelung ein Semester länger eingeschrieben bleiben, den Semesterbeitrag erneut zahlen und ihre Anschlusspläne meist ein Jahr nach hinten verschieben. Uns ist zudem schleierhaft, wie gewährleistet werden soll, dass Lehrbeauftragte, deren Auftrag nur über ein Semester geht, zum Zweittermin im Folgesemester die Prüfung abnehmen sollen, was rechtlich vorgeschrieben ist.


Vorverlegung der Anmeldefrist um zwei Wochen: Nicht mehr bis zum 15. November bzw. 15. Mai, sondern zukünftig bis zum 31. Oktober bzw. 30. April sollen wir uns zukünftig für unsere Prüfungen bei QIS anmelden müssen. Problematisch ist das vor allem in den Fällen, in denen die erste Seminarsitzung erst nach dem Stichtag stattfindet (Blockseminare) und Studierende sich innerhalb eines Moduls für nur eine Prüfung anmelden dürfen. Zwar können sie sich wieder abmelden, aber nach dem Stichtag für keine neue Prüfung anmelden, was ggf. das Studium in die Länge zieht. Auch in Kombination mit dem möglichen Rücktrittsverbot von kombinierten wissenschaftlichen Arbeiten nach dem Stichtag führt die Vorverlegung von diesem dazu, dass Studierende unnötigerweise in eine schwierige Lage versetzt werden.


Längere Abmeldefrist von Prüfungen: Während wir uns bislang bis zu 5 Werktage (= 7 Wochentage) vor einer Prüfung von dieser abmelden können, soll dies zukünftig nur noch bis 10 Werktage vorher möglich sein. Die so schon sehr stressigen Klausurenphasen werden damit unnötig erschwert, da es häufig zwei Wochen vor einem Prüfungstermin schwer einzuschätzen ist, ob man es schafft, für die Klausur zu lernen bzw. die Hausarbeit zu schreiben. Die Folge der Änderung wären voraussichtlich die häufigere vorsorgliche Abmeldung von Prüfungen bzw. das Nicht-Bestehen von Prüfungsleistungen.


Keine Übergangsregelung: Gemäß des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, wonach keine nachteiligen Rückwirkungen für bereits immatrikulierte Studierende erfolgen sollen, bräuchte es unserer Einschätzung nach eine Übergangsregelung, da die neue RPO gemäß des Entwurfes offensichtlich eine Verschlechterung für unsere Studierende wäre. Solch eine Übergangsregelung ist jedoch laut Beschlussempfehlung der ZSK nicht vorgesehen. 

 

Mit dieser Petition fordern wir den Senat aus oben genannten Gründen dazu auf Folgendes zu beschließen:

  • Studierenden wird die Möglichkeit gewährt, im Bachelorstudium 60 zusätzliche Credit-Points zu erwerben
  • eine verpflichtende Anwesenheit kann weiterhin nur durch die zuständige Studienkommission festgelegt werden
  • in jedem Semester werden zwei Klausurenphasen angeboten
  • die Anmeldefrist zu Prüfungsleistungen wird nicht vor den 15. Mai / 15. November verschoben
  • die Möglichkeit eines Rücktrittes von Prüfungsleistungen ist bis zu 5 Tage vorher möglich
  • bei künftigen Änderungen von großer Tragweite für uns Studierende ist ein partizipativer und lösungsorientierter Prozess mit ausreichend Zeit die Voraussetzung für einen Beschluss
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Entscheidungsträger*innen

  • Senat der Universität Lüneburg