Bundestagsabgeordnete sollen ihre Inlands-Flüge selbst bezahlen müssen!

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Startdatum
21. Juni 2019
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Gestartet von Joachim Alt

Flugreisen sind die klimaschädlichste Art des Reisens. Solange dieser Sachverhalt anhält und wir die vereinbarten Klimaziele überschreiten, müssen Flugreisen angesichts des dramatischen Klimawandels deutlich eingeschränkt werden!

Alle Abgeordneten sind dazu aufgerufen mit vorbildlichem Beispiel und Rücksicht auf die natürlichen Lebensgrundlagen aller Menschen ihr Reiseverhalten dementsprechend zu ändern. Dies gilt insbesondere, weil die möglichen Kompensationsmassnahmen völlig unzureichend sind und deren Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Ergebnis der Gesamt-CO2-Belastung nicht zu erkennen sind.

Die Möglichkeiten einer CO2-Kompensation sind völlig ungeeignet, um die mit dem Flugbetrieb einhergehenden Umwelt- und Klimaschäden einzudämmen. Während das Umweltbundesamt die Umweltbelastung von 1 Tonne CO2 mit 180 € beziffert, kann man sich heute z.B. bei Atmosfair mit 23 € für die gleiche Menge CO2 freikaufen.

Zur Steigerung des Klimabewußtseins ist es unerlässlich, dass der Verursacher mit seinen Auswirkungen konfrontiert wird. Vermutlich werden wir erst dann eine Verhaltensänderung bekommen, wenn der betreffende Abgeordnete selbst dafür aufkommen muss. Dabei muss man in Kauf nehmen, dass die Wahrnehmung von Terminen an unterschiedlichen Orten gegebenenfalls nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein wird. Dies darf niemals die Rechtfertigung für einen damit einhergehenden Klimaschaden sein.

Die existierenden Regelungen hinsichtlich der Amtsausstattung sind auch ohne die Übernahme von Kosten für Inlandsflüge völlig ausreichend, zumal jeder Abgeordnete eine 1. Klasse Freifahrkarte der Bahn bekommen hat. Viele Abgeordnete beklagen in diesem Zusammenhang die mangelnde Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn. Diese wird sich jedoch nur dann nachhaltig verbessern, wenn die dafür politisch Verantwortlichen selbst auf dieses Reisemittel angewiesen sind und nicht die vermeintlich bessere Alternative wählen.

Zur Verdeutlichung hier noch einmal einen Auszug der aktuell gültigen Regelungen:

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2019 bei monatlich 4.418,09 € liegt. Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer
Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung.
Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen.Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn!
Der bisherige Zusatz: "und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen." würde damit entfallen!

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