Kampf um Blüten , die Heilung versprechen

Kampf um Blüten , die Heilung versprechen

Startdatum
6. August 2019
Petition an
AOK Gesundheitskasse (AOK , MDK) und
1.519 Unterschriften:Nächstes Ziel: 2.500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Dennis Schaefer

Seit dem 4.10.2017 versuche ich eine Kostenübernahme meiner Krankenkasse (Kaufmännische Krankenkasse) für eine "durchschlagend erfolgreiche und praktisch nebenswirkungsfreie" Cannabinoid-Medikamentöse Monotherapie zu beantragen, die durchschlagende medizinische Erfolge erzielt hat, was bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit geführt hat.

Meinen Antrag habe ich am 4.10.2017 persönlich bei der KKH eingereicht.

Da die KKH meinen Antrag nicht schnell genug bearbeiten konnte, trat am 16.11.2017 die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V ein.

Schon hier versuchte die KKH dieses zu umgehen, in dem behauptet wurde das mir eine Absage meines Antrags fristgerecht am Telefon mittgeteilt wurde, dieses Telefonat hat jedoch nie stattgefunden!

Das ganze wurde damals vor dem Sozialgericht verhandelt, der damalige Richter bestätigte mir, dass die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V eingetreten ist , da die KKH nicht glaubhaft machen konnte das das Gespräch eine Ablehnungsentscheidung beinhaltete .

Zudem ist es inzwischen einhellige höchstrichterliche Rechtssprechung, das derartige Bescheide sowieso nur "schriftlich" Bestandskraft haben und zu erfolgen haben.

Daraufhin wurde mir ein Vergleich angeboten, worauf ich nur wenige Minuten Zeit hatte dies mit meinem Anwalt zu besprechen. Da ich zu diesem Zeitpunkt schon sehr angespannt war, fiel mir das unmittelbare denken und die Entscheidung sehr schwer, daher habe ich meinen Anwalt vertraut und habe mich auf den damaligen Vergleich eingelassen.

Im Nachhinein musste ich feststellen das die KKH hier vorsätzlich mit meinem und auch dem rechtlichem Unwissen meines Anwalts gespielt hat, denn eine stattgefundene Genehmigungsfiktion nach §13 Abs. 3a SGV B ist rechtlich ohne der Einwilligung des Betroffenen gar nicht befristbar, sondern die Entscheidungsgewalt fällt danach in die alleinige Behandlungshoheit des Arztes, der auch zu prüfen und zu verantworten hat, ob medizinisches Cannabis angebracht ist und angewendet werden sollte.

Am 25.02.2019 reichte ich schließlich meinen neuen Antrag ein.

Der Antrag wurde an den MDK Nordrheim zur Prüfung geschickt, der zum Entschluss kam das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Nach Ablauf der Kostenübernahme die durch den Vergleich geschlossen wurde, erfolgte der Entzug meiner Medikation durch die Kaufmännische Krankenkasse am 31.03.2019 mit folgendem direktem Resultat:

» Depressiver "Einbruch" (F32.2/.3) mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
» Direkter Notfalltermin in einer Institututsambulanz
Nach Entzug meiner Medikation, führte dies schnell dazu dass ich meine Stabilisierung wieder verlor, ich bin aufgrund der Unterversorgung seit 8 Wochen nicht mehr in der Lage meiner Arbeit nachzugehen.

Seit dem 11.06.2019 habe ich Anrecht auf Krankengeld, am 28.06.2019 erhielt ich von der KKH eine Zahlung in Höhe von €168,92.

Seit dem 1.06.2019 bin ich nicht mehr in der Lage meine Rechnungen zu bezahlen, so habe ich am 27.06.2019 einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir bis zum 1.07.2019 Zeit gibt meinen Mietrückstand auszugleichen.
Falls bis dahin keine Zahlung erfolgt, droht dieser mir mit einem Inkasso-Büro sowie mit einer Zahlungs- und Räumungsklage .

Dazu kommt noch das mir die KKH-Servicestelle in Aachen naheleget hat, das es immer die Möglichkeit gibt die Kasse zu wechseln.

Eine weitere Mitarbeiterin der Servicestelle in München, hat mich aufgrund eines Sprachfehlers laut verbessert, ich habe mitbekommen das man sich über mich lustig gemacht hat.

Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt, einige Tage später rief mich die Vorgesetzte der Servicestelle München an, um mit mir den Sachverhalt zu klären , ich erklärte ihr den oben genannten Vorgang , worauf sie meinte das man das ganze doch mal mit Humor nehmen könne. Leider bin ich auf Grund der gesamten Sachlage, v.a. in Verbindung mit der KKH, jedoch momentan nicht zum lachen aufgelegt.

In §31 SGB V Abs. 6 werden klare Rahmenbedingungen für eine Kostenübernahme cannabinoidhaltiger Medikamente genannt:

"(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
a) nicht zur Verfügung steht oder
b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht."

Die Rahmenbedingungen sehe ich in meinem Fall aus folgenden Gründen als absolut erfüllt an:

Zu Satz 1 a&b liegt der Krankenkasse ein ärztliches Attest vor, das sowohl eine fehlende ausreichende Wirkung einer psychopharmakologischen Polytherapie, sowie deren Nebenwirkungen wiedergibt.

Andererseits unterstreicht das von mehreren Ärzten, die mich gegenüber den entscheidenden Personen bei der KKH und beim MDK persönlich kennen, gestützte Attest eine erfolgreiche Cannabinoid-Medikamentöse Monotherapie die durchschlagende Erfolge bis hin zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erzielt hat.

Zu Satz 2 ist wiederum auf das fachärztliche Attest und die gehobenen Lebensumstände unter einer Cannabinoid-Monotherapie, im besonderen auf die wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit zu verweisen. Hiermit ist sogar eine hypothetische Rahmenbedingung, nämlich Satz 2, jetzt schon erfüllt. Die "spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome" wurde jetzt schon erwiesen.

Das die Erkrankung "schwerwiegend" ist, steht auch außer Frage, da ich mich in regelmäßig wiederkehrender Behandlung wegen meiner Krankheit befinde und sie aktiv unter der falschen Medikation die Arbeitsfähigkeit verhindert.

Mit Bezug, das alle Rahmenbedingungen des §31 SGB V Abs. 6 erfüllt sind, möchte ich noch auf folgenden Pasus dieses Gesetzes hinweisen:

"Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten 'der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung' der Krankenkasse"
Ich möchte insbesondere auf die vom Gesetzgeber festgelegte Aussage "der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung" verweisen. Wenn alle Rahmenbedingungen des §31 SGB V Abs. 6 erfüllt sind und selbst eine hypothetische Voraussetzung, nämlich Satz 2, jetzt schon erfüllt ist, wie kann dann immer noch ein "begründeter Ausnahmefall" vorliegen? Dies widerspricht vollkommen meiner demokratischen Rechtsauffassung.

In meinem Fall ist vieles schief gelaufen und meine Erkrankung macht es mir nicht gerade leichter diesen Kampf mit allen Mitteln zu führen, bis ich zu meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit gelange.

Ein Entzug einer Medikation gegen das anraten mehrerer Ärzte bei erwiesener Wirkung, widerspricht meiner Auffassung nach gegen GG Art. 2 Satz 2:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 
"Körperliche Unversehrtheit" soll auch durch das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden. Meine eigene sehe ich jedoch in diesem Fall als vorsätzlich verletzt an.

Die KKH führt als Argumentation immer ins Feld "Bei der Anwendung von medizinischem Cannabis 'könnte' [...} passieren" und deshalb übernehmen wir die Kosten nicht". 
Dies steht jedoch im krassen Gegensatz zu einer schon stattgefunden Therapie bei der genau das Gegenteil bewiesen wurde.

Das eine theoretische Annahme höher wiegt, als ein schon stattgefundenes Faktum, dass durch mehrere Ärzte bestätigt und gestützt wird, lässt einem schon fast am gesunden Menschenverstand zweifeln.

Das die Kosten für die KKH dabei auf Dauer weitaus höher ausfallen werden, scheint für diesen "Versichertenverbund" auch keine Rolle zu spielen, man scheint ja genügend Mitgliedsbeiträge in der Hinterhand dafür zu haben.

Bei der Einführung des "Cannabis als Medizin Gesetzes" am 10.03.2017 hat der Gesetzgeber ganz bewusst auf festgelegte Indikationen verzichtet, da es Studien zu Cannabis als Medizin einfach in noch nicht in ausreichendem und klaren Umfang gibt bzw. diese teils sehr widersprüchlich sind und Cannabis auch immer sehr individuell wirkt. Gerade deshalb soll es den Ärzten überlassen werden, zu entscheiden wann für ihre Patienten dies die beste Therapie-Alternative darstellt.

Leider sieht das die KKH völlig anders und folgt lieber der Empfehlung von Menschen die mich nie persönlich kennen gerlernt haben, als mehrern Ärzten die mich im Gegensatz dazu sowohl mit Cannabis als Medizin und auch ohne Cannabis als Medizin begleitet haben und mich und dessen Behandlungserfolg persönlich bewerten können und ihn auch persönlich miterleben.

https://www.leafly.de/patientenakte-dennis-30-adhs-nrw/

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/aachener-streitet-mit-krankenkasse-kkh_aid-42307309

(2021) https://hanfjournal.de/2021/05/31/kampf-um-blueten-die-heilung-versprechen

AOK Facebook Beitrag 

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2866277910101535&id=394552180607466

 

Mir geht es darum, die Krankenkasse davon zu überzeugen das Ärzte die sein sollten die über die Medikamentevergabe am Patienten entscheiden und nicht der MDK, daher erhoffe ich mir mit der Petition öffentlichen Protest und Fürsprecher zu Gewinnen. 

 

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