Lebenslanger sichtbarer Vermerk in Ausweis/Reisedokument für Triebtäter/innen

Lebenslanger sichtbarer Vermerk in Ausweis/Reisedokument für Triebtäter/innen

Startdatum
16. Februar 2022
Petition an
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Björn Scholz

Moin, ich brauche heute deine Unterstützung um auch diese Forderung im Bundestag vorbringen zu können.

Ich fordere einen lebenslangen und sichtbaren Eintrag in Ausweis und Reise-Dokumente bei Personen, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene Personen zu sexuellen Handlungen genötigt, sexuelle Gewalt ausgeübt oder diese vergewaltigt haben. Dieser Vermerk muss sichtbar in den Dokumenten ersichtlich sein. Dieser Vermerk könnte z.B. ein farbiger Punkt sein, der den Hinweis auf Triebtäter/innen gibt.  

Opfer von sexueller Gewalt, Missbrauch oder Vergewaltigungen leben ein Leben lang mit den psychischen und auch mit physischen Folgen und es ist für sehr viele betroffene Personen, sehr schwer ein normales Leben zu führen. Sie bekommen kaum Hilfe und wenn müssen sie lange auf Therapieplätze warten. Sie leiden sehr unter dem erlebten und einige davon begehen leider auch Suizid.

Die Täter/innen bekommen eine Bewährungsstrafe, Geldstrafe oder eine „geringe“ Haftstrafe. Danach sind sie wieder unbescholtene Bürger/innen und könnten wieder Straftaten an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen Personen ausüben. Ein Eintrag in das Führungszeugnis reicht bedauerlicherweise nicht aus.
Denn Sie können ohne Führungszeugnis in andere Länder reisen und dort erneut straffällig werden. Ein Vermerk in den Reisepass, Personalausweis, Führerschein und weitere Ausweisdokumente könnte andere Länder vor diesen Personen warnen und somit Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Personen schützen vor sexueller Gewalt.

Es ist auch so einfacher für Schulen, Kitas und alle Stellen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verurteilte Sexualstraftäter/innen nicht mehr in dem Bereich Pädagogik, Kinderbetreuung, Vereinen oder Erziehung arbeiten zu lassen. Ebenso können Badeanstalten, Freizeitparks, Spielwarengeschäfte, Einrichtungen für Kinder und weitere Betriebe so entscheiden, ob sie eine Person, die solche Verbrechen begangen hat, beschäftigen wollen oder nicht. Leider wird oft kein Führungszeugnis beantragt, oder die Straftaten wurden bereits aus dem Register gelöscht. 

Seit dem 01.07.2021 ist sexuelle Gewalt an Kindern ein Verbrechen. Daher lasst uns es auch bitte so behandeln. Denn es ist nichts anderes als ein Verbrechen an der Menschlichkeit! Wer seine Triebe und sexuelle Neigungen nicht im Griff hat, muss sich therapeutische Hilfe holen.

OPFERSCHUTZ VOR TÄTERSCHUTZ!

Vielen Dank. Danke das du mit mir etwas verändern möchtest. Danke für deine Stimme!

Bleib bitte gesund und habe einen guten Tag.

Björn Scholz.


www.bjoern-scholz.com

Kinderschutzhilfe e.V.

www.kinderschutzhilfe.de

 

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