So darf es nicht weitergehen!

So darf es nicht weitergehen!

Startdatum
5. Mai 2023
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Udo Bergfeld & Freunde

Wir fordern alle Politiker(innen) der Bundesrepublik
Deutschland -
 insbesondere den Bundeskanzler, die
Bundesminister(innen) und die Regierungschefs(innen)
der Länder- auf, sich ihrer Aufgaben und ihrer
Verantwortung bewusst zu werden,
insbesondere ihrer Pflicht: 

„Schaden von unserem Volk und Land abzuwenden und
das Grundgesetz, insbesondere Artikel 1 Abs.1  Satz 1: 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“,  Artikel 2
Abs.2  Satz 1: „Jeder hat das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit.“,  Artikel 3 Satz 1: „Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ und Artikel 20a:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere ...“, einzuhalten.

Mehr als 100 Professoren und Schriftsteller waren in ihrer
Beurteilung ihrer Zeit, gegen den Ausbau der industriellen Windenergienutzung zu protestieren, weit voraus. Sie
verfassten bereits im Jahr 1998, als der Bestand an Wind-
kraftanlagen weniger als ein Fünftel des heutigen betrug,
das “Darmstädter Manifest zur Windenergienutzung in
Deutschland” und stellten es in einer Pressekonferenz der
Öffentlichkeit vor. Die Unterzeichner richteten ihre Warnungen
an Politiker, Kulturträger, Umweltverbände und Medien.


Deshalb haben wir am 01. September 2023 an die
Mahnung der
Wissenschaftler erinnert.

DARMSTAEDTER-DEMO - UNTER:
https://www.windwahn.com/2023/09/04/auch-regenguesse
konnten-am-1-september-2023-den-windkraft-widerstand-
nicht-stoppen/

Heute wissen wir, dass sich der öko-industrielle Komplex nicht im Geringsten für die negativen Folgen des forcierten Ausbaus von Windindustrieanlagen interessiert. Selbst technische Probleme wie die Speicherung des Zufallsstroms werden auch in der Zukunft nicht lösbar sein. Zur Zerstörung der Umwelt kommt die Zerstörung einer funktionierenden Stromversorgung hinzu, die unvermeidlich in die Deindustrialisierung Deutschlands mündet und damit zum Verlust des Wohlstands führt. 

Das Ganze kostet uns Verbraucher bis zum Jahr 2025 - 500
Milliarden Euro (eine halbe Billion Euro). Deshalb muss der
unheiligen Allianz zwischen blindwütigen Ideologen und
Energieversorgern, die nur auf billige Weise Subventionen
abgreifen, ein Riegel vorgeschoben werden. Zumal sie sich
dabei nicht scheuen, Bürger, die sich gegen die Zerstörung
ihrer Heimat wehren, zu kriminalisieren.


Wir wissen doch alle, dass

- auch mit einem „generalstabsmäßigen“ Ausbau der Windenergie, keine grundlastfähige Stromversorgung zu erzielen ist. Auch die Ampelregierung ollte mittlerweile wissen, dass physikalische Gesetze nicht durch Gesetze oder Verordnungen in Kraft oder außer Kraft gesetzt werden können.

- sich der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und die 
GRÜNE Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit den Ausbauzielen der Windenergie rücksichtslos über den Artenschutz hinwegsetzen. Das Tötungsverbot für geschützte Arten soll aufgehoben werden; äußerst zynisch für eine Partei, die sich angeblich dem Umweltschutz verschrieben hat.

- die Energieerzeugung mit Windindustrieanlagen
witterungsabhängig und nicht grundlastfähig ist.

- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, bei Windflaute
keine einzige Kilowattstunde Strom produzieren. Um einen Blackout
zu vermeiden, muss dann Strom aus dem Ausland bezogen werden,
der häufig genug in Kernkraftwerken erzeugt wird.

- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, bei Starkwind überschüssigen Strom erzeugen, der zu Negativpreisen ins Ausland verkauft werden muss.  Wir bezahlen also doppelt hierfür.

- 30.000 Windindustrieanlagen in Deutschland, zusätzlich, jährlich
etwa 250.000 Fledermäuse, 12.000 Greifvögel, 1.200 Milliarden
Fluginsekten und Seevögel töten und Menschen dauerhaft krank
machen. 

- Windindustrieanlagen auf uns Menschen eine rücksichtslose und
optisch bedrängende Wirkung haben, somit wird häufig gegen den
Art. 1 und 3 GG verstoßen.

- Schattenwurf, Stroboskopeffekte, Lärmbelästigungseffekte und
vor allem Infraschall die Gesundheit der Anwohner von Windindustrieanlagen schädigen  und diese Körperverletzungen
und ungleichen Bedienungen gegen Art. 2 und  3 GG verstoßen.

- unter Missachtung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
aus dem Jahre 1994 mit der Privilegierung der Windkraft im
Außenbereich das strenge Schutzgebot für den Außenbereich
aus den Angeln gehoben wurde. 

- im Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen das Europäische Natur-
schutzgesetz Wildtiere, darunter vor allem Individuen bedrohter
und strenggeschützter Arten, durch Windkraftanlagen massenhaft
und wahllos getötet werden und die Lebensräume zahlreicher
Arten, darunter vor allem solcher, die bedroht sind, verknappt
oder gar vernichtet werden, sodass die betroffenen Arten
ausgerottet werden.

- allein die Stahltürme der Windindustrieanlagen in Nord- und
Ostsee, aus Korrosionsschutzgründen, zusätzlich Tonnenweise
giftige Metallverbindungen (Aluminium, Zink und Schwermetalle)
ins Meer abgeben. 

- die heimischen Meeressäuger, z. B. Schweinswale, Kegelrobben
und Seehunde, durch den Lärm bei der Gründung von Offshore-
Anlagen (Explosionen, Rammarbeiten, Sonar und seismische
Untersuchungen), aus ihrem Lebensraum vertrieben oder getötet
werden. Viele Meerestiere erleiden hierbei u.a. gravierende
Hörschäden.
So wird Artensterben nicht gestoppt, sondern beschleunigt.

- unsere Natur- und Kulturlandschaften nicht zuletzt die Funktion,
für die naturgegebene Nutzung sowie als Erholungslandschaft der Allgemeinheit dienen. Dies schließt grundsätzlich das Eindringen wesensfremder und der Erholungseignung abträglicher Nutzung aus.

- beim Abbau der für den ständigen Windkraftausbau benötigten
Rohstoffe in den Ländern unmenschliche Arbeitsbedingungen und
mangelnder Arbeitsschutz herrschen und giftige und radioaktive
Stoffe unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden.
 
- 30.000 Windindustrieanlagen keinen Beitrag zur Reduktion der
(CO₂) Kohlendioxid-Emissionen leisten, sondern vielmehr zusätzlich
(SF₆) Schwefelhexafluorid-Emissionen verursachen.

- in fast allen Windindustrieanlagen hunderte Liter an Getriebeöl,
Hydrauliköl und Kühlschutzmittel stecken. 

- Windindustrieanlagen kostbare Flächen und Ressourcen, wie
z.B. seltene Erden und tonnenweise Beton, verbrauchen. Recycling
und Entsorgung sind weitgehend ungeklärt.  

- neue Windindustrieanlagen, anstatt alle zwei Jahre, nur alle vier Jahre von einem unabhängigen Gutachter überprüft werden müssen, wenn die Betreiber versprechen, die Anlage regelmäßig zu warten. 
(Nach Berechnungen des TÜV-Verbandes kommt es jedes Jahr zu rund 50 gravierenden Zwischenfällen mit Windrädern. Dazu zählen Brände genauso
wie abfallende Rotoren und abknickende Türme.)

- die nicht selten auftretenden Brände von Windkraftanlagen nicht
gelöscht werden können und bei diesen Bränden giftige Stoffe in
die Umwelt und sogar in das Grundwasser gelangen können.

- die Bundesländer deutlich mehr als zwei Prozent der Bundesfläche 
(weit über 1 Million Fußballfelder) für die Ausbauziele der Windenergie ausweisen müssen.

- täglich immense Strommengen zwischen europäischen Nachbarn 
ausgetauscht werden und dass Deutschland nun insbesondere mehr
Strom aus französischen Atomkraftwerken beziehen muss, um seinen Strombedarf zu decken.

- Windkraftbetreiber unter anderem 20 Jahre durch das Erneuerbare-
Energie-Gesetz (EEG) mit Milliarden Euros überschüttet werden, und
das, obwohl man Energie nicht erneuern kann.

- durch den Einspeisevorrang (lt. EEG aus dem Jahr 2000), Strom, der
mit garantierter Einspeisevergütung, aus erneuerbaren Energiean-
lagen vorrangig abgenommen, übertragen und verteilt wird, bei den konventionellen Kraftwerken, durch ständige Leistungsanpassung,
zu immer größerer technischer und materieller Belastung, somit
auch zu höheren Schadstoffemission und vor allem zu immensen
Kosten kommt.  (2022: 3,26 Milliarden Euro

- 2019 im „Wall Street Journal“ ein Artikel über die deutsche Energie-
politik mit dem Titel „Die dümmste Energiepolitik der Welt“ stand. 

- kein Windpark, die durch die Betreiber angegebenen Haushalte 
bedarfsgerecht, d.h. unterbrechungsfrei, mit Strom versorgen kann.

- wir keine ausreichenden Speicher haben und aus physikalischen 
Gründen absehbar, auch nicht haben werden. Somit verringert
jede neue WEA- und jede neue PV-Anlage die Netzstabilität und
bringt uns dem Blackout ein Stück näher. 

- sich Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge (lokale
Klimaveränderung) durch Windparks verändern können.

- durch den Windkraftbetrieb im Verstoß gegen Art. 20a GG die
natürlichen Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden, Mikroklima
und Windverhältnisse verschlechtert werden.

- die verantwortlichen Politiker und Beamten über keinen Plan B 
verfügen, wenn die Energiewende erkennbar scheitert.  

- die Bürger und die Wirtschaft durch das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) in Deutschland die chinesische Volkswirtschaft
mitfinanzieren.

- immer mehr Länder in Europa und auf der ganzen Welt auf Atomkraft
setzen und Deutschland keine Vorreiterrolle einnimmt, sondern sich ins
Abseits begeben hat.

- es leicht ist, den „Energiewende-Politiker“ zu spielen, wenn die
Bürger diese teure und unvernünftige „Energiewende-Politik“
bezahlen müssen und das „gut gewärmte Bett der öffentlichen
Versorgung“ in der rauen Wirklichkeit der „Dunkelflaute“ weiterhin
zur bequemen Verfügung steht! 

Aus vorgenannten Gründen ist eine weitere Zerstörung unserer 
Natur- und Kulturlandschaften nicht mehr hinnehmbar. 

Aus diesem Grund schließen wir uns den Forderungen des
Darmstädter Manifestes von 1998 zur Windenergienutzung in
Deutschland an und fordern insbesondere, dass dieser Technologie
alle direkten und indirekten Subventionen entzogen werden.
Stattdessen sollten in größerem Umfang öffentliche Mittel für die
Entwicklung effizienterer Techniken und für solche Grundlagen-
forschungen bereitgestellt werden, die wirkliche Lösungen für 
umweltverträgliche und nachhaltige Energieerzeugung erwarten
lassen.

Wir benötigen Politiker, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind 
und insbesondere ihrer Pflicht: 
„Schaden von unserem Volk und Land abzuwenden!“
  
Wir benötigen Politiker, die eine verfassungsrechtliche Prüfung
der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35
Abs. 1 Nr. 5 BauGB durch das Bundesverfassungsgericht erzwingen.
Die eine Technologiefolgenabschätzung, wie sie im Rahmen der
Energiewende übersprungen wurde, einfordern. Die eine schonungs-
lose Überprüfung/ Bilanzierung der bisherigen„Energiewende“
anordnen und das Wind (Windindustrie)-an-Land und das
Windenergie (Windindustrie)-auf-See-Gesetz auf den Prüfstand
stellen und außer Kraft setzen.

Es liegt bei uns, nicht länger nur zuzusehen, dass die politische
Zeitenwende (Märchenstunde), den Bürgern Wind-Monster,
Maiswüsten, flächenraubende Photovoltaik-Kraftwerke, E-Autos
und vorgebliche CO2-Neutralität als Garanten des Umweltschutzes
und eines illusionären Klimaschutzes verkauft.

Wenn Sie eine Politik, die ohne jeglichen Skrupel eine umwelt-
zerstörerische, wirtschaftsschädigende und volksverräterische 
Agenda durch- und umsetzt, nicht weiterfort unterstützen wollen,
dann unterschreiben Sie bitte diese Petition und leiten Sie an
Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn, Arbeitskollegen und Urlaubsbekanntschaften weiterl. Dankeschön!!!

Herzlichst
Ihr
Udo Bergfeld & Freunde

 

 

 

 

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