Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

Startdatum
15. Mai 2019
Petition an
Dr. Till Backhaus (Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern)
11.373 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
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Gestartet von René Sternke

Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus

hiermit fordere ich Sie in Ihrer Verantwortung als für Naturschutz und andere Belange zuständigen Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf, die Europäische Vogelschutzrichtlinie in diesem Bundesland dem Geist und dem Buchstaben gemäß umzusetzen, indem Sie

1.      das Vorkommen des von der Ausrottung bedrohten Rotmilans erfassen,

2.      in Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden Schutzgebiete ausweisen, die einerseits aus Brutwäldern, bei denen es sich gegebenenfalls um Baumreihen und Feldgehölzen handeln kann, und andererseits aus Flächen zur Erhaltung von Flugkorridoren, die Gewässerschonstreifen und Grünflächen umfassen, bestehen.

3.      veranlassen, dass landwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Größe 5% ihrer Fläche zur Einrichtung der Flugkorridore zur Verfügung stellen,

4.      die Vergabe von EU-Agrarprämien an konkrete Naturschutzauflagen binden und die Einhaltung dieser Auflagen kontrollieren,

5.      die Wiesenbrüter (Kiebitze, Brachvögel, Uferschnepfen usw.) schützen, indem Sie nicht mehr zulassen, dass nach dem 10 März in Vogelschutzgebieten gewalzt und geschleppt wird,

6.      veranlassen, dass zum Schutz der Flugkorridore die ehemals gültigen Abstände von 5 km zwischen Windeignungsgebieten und die ehemalig gültigen Mindestgrößen von 70 ha für Windeignungsgebiete erneut festgelegt werden,

7.      dass Sie dafür Sorge tragen, dass bereits bei der Erarbeitung der Regionalpläne zur Ausweisung von Windkraftanlagen in allen Planungsverbänden des Landes die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) vorgeschlagenen Abstände zu Brutstätten bedrohter Arten zugrunde gelegt werden,

8.      dass die Überprüfung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Ausweisung von Windkraftanlagen unter dem Aspekt des Naturschutzes allein in die Hände der Unteren Naturschutzbehörden des Landes gelegt werden, welche die mit der Kartierung betrauten Unternehmen auswählen und beauftragen sollen, und dass Privatunternehmen sich nicht daran beteiligen,

9.      die Unteren Naturschutzbehörden personell und materiell so auszustatten, dass sie die unter 8. genannte Aufgabe erfüllen können,

10.  dass ein ständiges Schlagopfermonitoring für Greifvögel, Zugvögel und Fledermäuse durchgeführt wird und Windkraftanlagen an Orten, an denen eine erhöhte Totschlagquote auftritt, stillgelegt und zurückgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

 

Begründung:

1.      Die Europäische Vogelschutzrichtlinie schreibt die Ausweisung von Schutzgebieten für die in Anhang I aufgeführten bedrohten Arten ausdrücklich vor.

2.      Der Planungsverband Vorpommern äußert in der Abwägung zum geplanten Windeignungsgebiet 46/2015 Ramin (Abschnitt B 1.46): „Die Berücksichtigung von Kranichen oder Rotmilanen ist vom Regionalen Planungsverband nicht vorgesehen. Zwar erkennt der Regionale Planungsverband an, dass eine Gefährdung des Rotmilans durch den Betrieb von Windenergieanlagen anzunehmen ist. Der Rotmilan gehört zu den von Kollisionsrisiken an Windenergieanlage stark betroffenen Vogelarten. Auch hat Deutschland beim Schutz des Rotmilans eine hohe Verantwortung, da ein Großteil des europäischen Gesamtbestands hier vor kommen [sic]. Der Rotmilan gehört jedoch nach Auffassung des Planungsverbandes aufgrund der starken Population in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu den bedrohten, störungssensiblen Vogelarten, auf die bei der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen verstärkt Rücksicht genommen werden muss.“ Dazu teilte mir die Obere Naturschutzbehörde auf Nachfrage mit: „Die von Ihnen zitierte Einschätzung des Planungsverbandes Vorpommern, dass in MV eine starke, stabile Rotmilanpopulation vorliegt, kann nicht bestätigt werden, da es für MV keine landesweit repräsentativen Daten zum Rotmilanvorkommen gibt. […] Im Internet werden sie zahlreiche Präsentationen von Ornithologen zum Rotmilanvorkommen in MV finden, die auch auf negative Bestandsentwicklungen hinweisen.“ Das gegenwärtig laufende Planungsverfahren beruht somit auf ungültigen Voraussetzungen und wird vermutlich wie bereits der letzte Regionalplan durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald für rechtsungültig erklärt werden, sodass der Windkraftausbau in Vorpommern weiterhin ohne Steuerung durch das Landes vonstattengehen wird, wobei die Belange des Naturschutzes unter die Räder kommen.

3.      Mit der Tatsache, dass der Rotmilan nicht brutstättentreu ist, wird begründet, dass die Prüfung seines Vorkommens erst im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgenommen wird. Angesichts so hoher Pachteinnahmen von ca. 80.000 Euro pro Jahr pro Anlage häufen sich die Fälle, in denen Brutstätten in der diesem Verfahren vorausgehenden Zeit durch Unbekannte zerstört werden. Allein im Kreis Vorpommern-Greifswald sind seit 2017 über 40 Horste beseitigt worden, davon im südlichen Amtsbereich Löcknitz-Penkun über 20. Flächenbesitzer und Unternehmen setzen zudem eine Reihe von Vergrämungstechniken ein (Schaffung ungünstiger Nahrungsbedingungen, Baumklopfer, Einsatz von Vergrämungslautsprechern, Tiefflüge, Drohneneinsatz usw.). Daher ist es notwendig, die Brutwälder im Vorfeld langfristig zu schützen, um Lebensräume für diese bedrohte Art zu erhalten.

4.      Die Praxis in den einzelnen Planungsverbänden innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern ist uneinheitlich. Der Planungsverband der Mecklenburgischen Seenplatte sieht im Gegensatz zum Planungsverband Vorpommern feste Abstände zwischen Rotmilanhorsten und Windkraftanlagen vor.

5.      Der „Entwurf des Umweltberichts 2018“ des Planungsverbandes Vorpommern nutzt als „Datengrundlage“ die Unterlagen der Enertrag AG. Darin heißt es: „Zum anderen erfolgt durch die WKA keine Blockierung von Flugrouten zwischen dem Rastzentrum in der westlichen Friedländer Großen Wiese und anderen Rastgebieten am Haff und im Peenetral, weil zwischen den bestehenden und den geplanten WKA ausreichend Flugkorridore verbleiben, die von den ausweichenden Vögeln genutzt werden können“ (S. VII). In der Regel weichen Vögel jedoch vor Windkraftanlagen nicht aus. Greifvögel erkennen keine Gefahr und finden oftmals an den Fundamenten gute Voraussetzungen zur Nahrungssuche. Kraniche werden die Windkraftanlagen im Nebel nicht sehen oder sich sogar an den Lichtern orientieren. Es ist notwendig, dass die Durchsetzung des Naturschutzes allein unter fachlichem Aspekt und nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitet wird.

6.      Das bloße Freilassen von Korridoren ist nicht ausreichend. Die freigelassenen Korridore müssen dergestalt gepflegt werden, dass Greifvögel, Zugvögel usw. in ihnen gute Nahrungsbedingungen antreffen und die freigelassenen Flugkorridore attraktiv genug sind, damit die Vögel sie nutzen.

7.      Die Energiewende stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor bedeutend umfangreichere Anforderungen im Vergleich zur vorhergehenden Zeit, da nahezu im gesamten ländlichen Raum gleichzeitig schwere Eingriffe in die Natur vorgenommen werden. Diesen umfangreicheren Aufgaben können die Behörden nur mit besserer materieller und personeller Ausstattung gewachsen sein.

8.      Die von der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geführte Funddatei der Totschlagopfer erfasst nur die Spitze des Eisberges, da zumeist nur Zufallsfunde dokumentiert werden. In anderen EU-Ländern wird das Problem des Vogelschlags nicht auf die leichte Schulter genommen. Verwiesen sei auf die von der LPO (Ligue pour la protection des oiseaux) erarbeiteten Anweisungen zum regelmäßigen systematischen Absuchen von Windeignungsgebieten und zur Berechnung der wahrscheinlichen Totschlagrate auf der Grundlage der Anzahl der Funde. Aber selbst im Rahmen der nur zufälligen Erfassung von Totschlagopfern wurden bereits fünf erschlagene Schreiadler dokumentiert, wobei weitere getötete Schreiadler mit Mäusebussarden verwechselt worden sein dürften. 485 erschlagene Rotmilane wurden erfasst, was bedeutet, dass lokale Populationen stark beeinträchtigt wurden. Die zentrale Fundkartei für Anflugopfer dokumentiert bei Fledermäusen ebenfalls große Verluste, die artenschutzrelevant sind.

9.      Christof Herrmann vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie erklärte 2015 gegenüber dem NDR in Bezug auf die Ausweisung von Windfeldern: „Es ist nicht so, dass wir irgendwo konfliktfreie Fläche im Überschuss haben und uns frei aussuchen können. Die Konfliktminimierung muss zu Kompromissen führen – für den Naturschutz und für andere Belange.“ Keine Kompromisse mit dem Gesetz! Der Naturschutz darf wirtschaftlichen Interessen nicht aufgeopfert werden! Ich erinnere daran, dass der einstige Umweltminister Klaus Töpfer, der sich durch seine vorbildliche Amtsausübung unvergesslich gemacht hat, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erhaltene Natur das „Tafelsilber der deutschen Einheit“ nannte. Dieser Schatz darf nicht versilbert werden!

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Entscheidungsträger*innen

  • Dr. Till BackhausMinister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern