Für ein armutsfestes Bürgergeld!
Für ein armutsfestes Bürgergeld!
Warum ist diese Petition wichtig?
Zur Berechnung der Regelbedarfe des Bürgergeldes wird ein so genanntes Statistikmodell verwendet. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung heranzuziehen.
Zu diesem “unteren Fünftel” gehören aber auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker (früher Hartz IV-Aufstocker). Damit werden die unteren Einkommensschichten erfasst, die selbst armutsgefährdet sind.
Viele Bedarfe werden als nicht relevant angesehen
Die Bundesregierung streicht zudem viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil sie als “nicht relevant” angesehen werden. Nicht relevant bedeutet, dass diese Posten eigentlich grundlos gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Dazu gehören z.B. kulturelle Aktivitäten, Kfz und Versicherungen, Alkohol und Tabak, Weihnachtsgeschenke für die Kinder, Tannenbaum, Adventskranz aber auch Bildung.
Ähnliche Methode wie bei Hartz IV
Im Ergebnis zeigt sich, dass auch beim Bürgergeld die gleiche Methode angewandt wird, wie sie bereits bei Hartz IV der Fall war. Der Regelbedarf beim Bürgergeld soll möglichst niedrig kalkuliert werden, um Kosten zu sparen.
Ich fordere deshalb eine armutsfeste Berechnung der Regelbedarfe im Bürgergeld, sie wie es die Forschungsstelle des Paritätischen Sozialverbandes ermittelt hat.
Forschende des Sozialverbandes haben in einer Studie nämlich festgestellt, dass das sogenannte Bürgergeld in Höhe von 563 Euro (Stand: 2024) bei weitem nicht ausreicht, um vor Armut zu schützen.
Die Paritätische Forschungsstelle legte hierzu eine armutsfeste Berechnung der Regelsätze vor. Hinsichtlich der Fortschreibung orientiert sie sich an den jeweils geltenden Regeln analog zum Fortschreibungsverfahren der Bundesregierung.
Mit Blick auf die Preisentwicklung in den letzten Jahren, die zu einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus um 13 Prozent und der Lebensmittelpreise um 27 Prozent geführt habe, sollte es eine angemessenen Anpassung der Regelsätze geben, um vor Armut zu schützen.
Ich fordere armutsfeste Regelleistungen für Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherungsbeziehende!
Wenn der Regelbedarf existenzsichernd und armutsfest sein solle, müsste dieser bei mindestens 813 Euro (Eckregelsatz, Single) plus Strom liegen.