Bonner Appell - Kindergrundsicherung einführen

Bonner Appell - Kindergrundsicherung einführen

Startdatum
19. September 2023
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Gestartet von Gabriel Kunze

Kindergrundsicherung einführen – Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wirksam verbessern

Mehr als jedes fünfte Kind in Bonn wie auch in Deutschland lebt in
Armut. Kinderarmut ist ein strukturelles Problem, das sich verfestigt
hat und seit vielen Jahren nicht gelöst wird.

Kinderarmut ist Familienarmut. Arme Kinder leben in armen Familien.
Sie sind finanziell benachteiligt, haben schlechte Chancen in unserem
Bildungssystem und sind von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend
ausgeschlossen.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, sind Maßnahmen in vielen
Bereichen der Gesellschaft und auf allen staatlichen
Verantwortungsebenen notwendig.

Ohne eine Kindergrundsicherung kann Kinderarmut nicht wirksam
bekämpft werden. Sie muss die Finanzierung des Lebensunterhalts
und der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Teilhabe
sichern.

Sie muss so gestaltet werden, dass ein unbürokratischer, antragloser
Zugang gewährleistet ist. Hauptziel ist die wirksame Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dem deutschen Bundestag noch
in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für eine so konzipierte
Kindergrundsicherung vorzulegen.

Nach Auffassung des Runden Tisches gegen Kinder- und
Familienarmut Bonn muss die Kindergrundsicherung folgende
Kriterien erfüllen:

Die Kindergrundsicherung muss insbesondere die Kosten für gesunde
Ernährung und für eine gesellschaftliche, politische und kulturelle
Teilhabe in tatsächlich anfallender Höhe übernehmen. Sie muss allen
Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu Gute kommen.

  1. Eine Kindergrundsicherung muss den Lebensunterhalt der Kinder
    tatsächlich finanzieren und sicherstellen. Sie muss allen Kindern
    vollumfängliche Teilhabe in ihrem sozialen Umfeld ermöglichen.
  2. Sie muss jährlich und bei erheblichen Preissteigerungen zeitnah
    angepasst werden.
  3. Anspruchsberechtigt müssen alle Kinder und Jugendlichen sein, die
    sich in Deutschland aufhalten, unabhängig von Herkunft und
    aufenthaltsrechtlichem Status.
  4. Bei der Ermittlung der Bedarfe werden Kinder und Jugendliche
    einbezogen.
  5. Kindergrundsicherung soll Bürokratie abbauen und nicht neue
    Bürokratie schaffen. Sie soll deshalb wie Kindergeld unabhängig
    von Einkommen der Eltern gezahlt werden.
  6. Kindergrundsicherung muss gezahlt werden, ohne dass Eltern
    dafür von sich aus aktiv werden und Anträge stellen müssen.
  7. Die Kindergrundsicherung muss mindestens so hoch ausfallen, wie
    die durchschnittliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag zzgl.
    eines Inflationsausgleichs.
  8. Insoweit sie gesetzliche Steuerfreibeträge übersteigt, kann die
    Kindergrundsicherung besteuert werden.
  9. Alle Anspruchsberechtigten und ihre Eltern sind in einfacher
    Sprache und in der jeweiligen Sprache zu informieren. Im Übrigen
    ist der gesetzliche Beratungsanspruch sicherzustellen.
  10. Die Kindergrundsicherung muss spätestens ab dem 01.01.2025
    ausgezahlt werden.
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