Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Opferentschädigung in Deutschland

Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Opferentschädigung in Deutschland

Startdatum
21. März 2022
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Gestartet von Sandra Uhling

Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Opferentschädigung in Deutschland

Wie steht die jetzige Bundesregierung zu Deutschlands Pflichten aus Menschenrechtsabkommen und als EU-Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Entschädigung von Gewaltopfern (OEG)?

Deutschland hat als Rechtsstaat eine Schutzpflicht mit Untermaßverbot. Der Staat muss seine Bürger vor Gewalt schützen. Versagt dieser Schutz haben Opfer einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Opferentschädigung. Die EU hat bereits erkannt, dass eine gute Opferversorgung auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten reduziert und entsprechende Opferschutz-Richtlinien erlassen. Die UN Konventionen sehen ebenfalls Entschädigungen für Opfer vor. Der Europarat hat mit der Istanbulkonvention die Rechte von Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, gestärkt. In Deutschland jedoch wird vielen Opfern eine rechtmäßige Opferentschädigung verwehrt. 

Besondere Sorgen machen uns hierbei Opfer von Machtmissbrauch und Menschenrechtsverletzungen durch hoheitliches Handeln. Denn der Staat hat gerade in diesen Fällen schwer versagt, wie z.B. bei retraumatisierenden Zwangsumschulungen.


Welche Probleme gibt es in der Praxis:

  • Die Opferentschädigung in Deutschland ist nicht menschenrechts- und EU-rechtskonform.
  • Zuständige deutsche Behörden arbeiten nicht menschenrechts- und EU-rechtskonform.
  • Zuständige deutsche Gerichte arbeiten nicht menschenrechts- und EU-rechtskonform.
  • Z.B. die Opferentschädigung wird auf Opfer tätlicher Angriffe begrenzt.
  • Z.B. Opfer psychischer Gewalt werden bei der Opferentschädigung nicht anerkannt.
  • Z.B. der Härtefall des OEG wird nur bei öffentlichem Druck angewendet.
  • Z.B. werden nicht immer fachlich geeignete Gutachter eingesetzt (Verstoß PTBS S3 Leitlinie!).
  • Z.B. die Verfahren sind oft (re)traumatisierend. 
  • Z.B. die Verfahren dauern oft viel zu lange, bis zu über 10 Jahre.

Wir fordern die jetzige Bundesregierung auf Deutschlands Verpflichtungen aus Menschenrechtsabkommen und als EU-Mitgliedstaat im Zusammenhang mit der Entschädigung von Gewaltopfern zügig zu erfüllen. Insbesondere fordern wir …

  • Sofort: Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Anwendung der Opferentschädigung.
  • Langfristig: Menschenrechts- und EU-rechtskonforme Transformation der Opferentschädigung.
  • Sicherstellung, dass zuständige Behörden menschenrechts- und EU-rechtskonform arbeiten.
  • Sicherstellung, dass zuständige Gerichte menschenrechts- und EU-rechtskonform arbeiten.
  • Nichtdiskriminierung und Schutz von Gewaltopfern, z.B.:
    * Anerkennung (re)traumatisierter Opfer psychischer Gewalt.
    * Anerkennung (re)traumatisierter Opfer von Machtmissbrauch.
    * Anerkennung (re)traumatisierter Opfer von Menschenrechtsverletzungen.
    * Anerkennung (re)traumatisierter Opfer von Zwangsumschulungen.
  • Transparente, schnelle und zügige Verfahren mit qualitätssichernden Maßnahmen.
  • Schutz vor Retraumatisierung durch die Verfahren. Der Staat sollte nicht zum Täter werden!
  • Nur fachlich geeignete Gutachter (bei Traumafolgestörungen - PTBS S3 Leitlinie!).
  • Unbefristete OEG-Leistungen, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.
  • Sanktionen: Ein Rechtsstaat kann keine Amtswalter dulden, die Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch begehen sowie Opfer (re)traumatisieren.

Ausführliche rechtliche Hintergründe

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