Verantwortungsbewusste Durchführung von Schwerpunktsklausuren in der Pandemie

Verantwortungsbewusste Durchführung von Schwerpunktsklausuren in der Pandemie

Startdatum
27. Januar 2022
Petition an
Prof. Dr. Matthias Casper & Prof. Dr. Petra Pohlmann (Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakult (FB03), Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und
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Gestartet von Fachschaft Jura Münster

Sehr geehrte Damen und Herren,


in unter einer Woche startet die Klausurenphase und weiterhin sind die Klausuren im Schwerpunkt als reine Präsenzprüfungen ohne Möglichkeit der Nachholung geplant. Hieran möchten wir Kritik äußern - nicht am Festhalten am Präsenzbetrieb als solchem, sondern am Fehlen jeglicher Alternativen für Studierende, welche nicht an den Prüfungen teilnehmen können oder sollten.


Viele sorgen sich um ihre Gesundheit und haben gleichzeitig Angst, ihr Studium nicht planmäßig fortführen zu können. Durch die aktuell allgegenwärtige Ansteckungsgefahr mit dem SarS-CoV-2-Virus besteht jederzeit die Möglichkeit des Kontaktes mit dem Virus und der darauffolgenden Isolation bzw. Quarantäne. Neben den gesundheitlichen Risiken der Infektion, insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen, führt die Anordnung der häuslichen Absonderung zur Unmöglichkeit der Teilnahme an Präsenzklausuren. Dass diese Anordnung aus infektionstechnischen Gründen unumgänglich ist, ist uns bewusst. Die daraus resultierende lange Wartezeit bis zu der nächsten Klausurenphase ist hingegen nicht zwingend geboten, sondern im Gegenteil aus studentischer Sicht geradezu nicht akzeptabel.


Aus Angst ihr Studium außerplanmäßig erheblich verlängern zu müssen, haben wir bereits von einigen Studierenden erfahren, die die gebotene Rücksicht vermissen lassen, und bewusst die behördliche Erfassung von Kontakten oder tatsächlichen Infektionen im Vorfeld der Klausuren im legalen Rahmen vermeiden – beispielsweise durch die Reduktion der Testungen im unmittelbaren Vorfeld der Klausur(en). Dieses Verhalten heißen wir nicht gut und kritisieren es ausdrücklich. Auch wenn wir es nicht nachvollziehen können, so verstehen wir dennoch die Beweggründe dieser Studierenden. Denn eine verpasste Prüfung kann in aller Regel nach aktueller Prüfungsordnung erst in einem Jahr wiederholt werden. Gerade auch aufgrund derartiger Ankündigungen sorgen wir uns um diejenigen unter unseren Kommilitoninnen und Kommilitonen, welche aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. Denn diesen wird ebenfalls die Ablegung der Prüfung in Präsenz oktroyiert – ohne deren besondere Situation im angemessenen Rahmen zu berücksichtigen.


Dieses Zusammenwirken sowie dessen potenzielle Folgen, halten wir für nicht hinnehmbar.


Des Weiteren ist zu betonen, dass viele Studierende gerade aufgrund der aktuellen Infektionslage durch eigene Erkrankungen oder zumindest durch die behördlich angeordnete Isolation nicht an den Semesterabschlussklausuren teilnehmen werden können. Dass diese nun durch die Prüfungsordnung der Fakultät sowie die weiterhin ausgeschlossene Möglichkeit der Online-Klausuren auf Seite des Landes ihr Studium unverhältnismäßig verlängern müssen, halten wir für ungerecht – insbesondere unter Berücksichtigung der anstehenden Überarbeitung des Schwerpunkts und der daraus resultierenden Unsicherheiten. Der Verweis der Fakultät, dass Studierende für einen nicht weiter definierten begrenzten Zeitraum auch noch nach altem Recht ihren Schwerpunkt zu Ende zu führen können, vermag etwaige Sorgen diesbezüglich nur im geringen Umfang zu lindern.[1] Außerdem erinnern wir daran, dass viele Studierende insbesondere bei vorgezogenem staatlichen Teil die nächsten Schritte schon geplant haben und beispielsweise bereits erhaltene Zusagen verfallen könnten. Auch Probleme bei der Finanzierung des Studiums drohen, z.B. durch eine nicht zwingend mögliche verlängerte BAföG-Förderung oder ein bereits gekündigtem Nebenjob.


Deswegen schreiben wir Ihnen heute als Fachschaftsvertretung und bitten Sie eindringlich, gemeinsam eine Lösung für dieses gewichtige Problem zu entwickeln. Ansonsten drohen teilweise erhebliche Konsequenzen für unsere Kommilitoninnen und Kommilitonen. Dass die Umstellung auf den Online-Modus für die anstehenden Klausuren zu kurzfristig sein dürfte, steht außer Frage. Auch aus studentischer Sicht ist eine angemessene Vorbereitung so kurzfristig zumindest als Zumutung zu bezeichnen. Jedoch könnten bereits Ausnahmeregelungen für Studierende in Quarantäne oder Isolation, mit Vorerkrankungen oder anderen gewichtigen Gründen drastische Auswirkungen auf Einzelne abfangen. Gerade aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit fordern wir explizit auch die Einführung einer zweiten (möglicherweise digitalen) Klausurenphase am Ende der Semesterferien, damit Studierende eine zeitnahe Nachholung anstreben können und sich nicht dazu gezwungen sehen, sich zugunsten ihres eigenen beruflichen und akademischen Voranschreitens über die gesundheitlichen Interessen ihrer Mitstudierende hinwegzusetzen. Außerdem könnten so diejenigen, die leider aktuell aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus auch gesundheitlich nicht in der Lage sind die Klausuren abzulegen, ihr Studium zeitnah fortsetzen. Der daraus resultierende schnellere Fortschritt der juristischen Ausbildung sowie der damit verbundene frühere Einstieg in die Berufswelt sollte auch in Ihrem Interesse liegen. Abschließend bleibt zu betonen, dass eine zweite Klausurenphase für eine breite Mehrheit der Bachelor-Studiengänge zum Alltag gehören, beispielsweise um etwaige verpasste Klausuren ohne Aufgabe des Studienverlaufplans nachzuholen – und dies bereits vor der Pandemie. Uns erschließt sich nicht, wieso wir nun trotz der evident problematischen Lage weiterhin an dieser Besonderheit festhalten und nicht zumindest in dieser außerordentlichen Situation eine entsprechende Ausnahmeregelung getroffen wird.


Wir hoffen, dass Sie diesen Appell bei der weiteren Planung berücksichtigen.

Mit den besten Grüßen
Fachschaftsvertretung Jura Münster


[1] (https://www.jura.uni-muenster.de/de/apps/news-hauptseite/neues-jag-tritt-im-februar-2022-in-kraft/

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Entscheidungsträger*innen

  • Prof. Dr. Matthias Casper & Prof. Dr. Petra PohlmannDekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakult (FB03), Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, M. M.Justizprüfungsamt OLG Hamm
  • Peter Biesenbach, Minister der JustizJustizministerium NRW
  • Prof. Dr. Johannes WesselsRektorat, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Dr. Anette Barkey-HeinePrüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (FB03), Westfälische Wilhelms-Universität Münster