Keine Auslieferung unserer Freunde an den Iran!

Keine Auslieferung unserer Freunde an den Iran!

Startdatum
3. August 2022
Petition an
Dr. Markus Söder (Bayerische Landesregierung) und
39.270 Unterschriften:Nächstes Ziel: 50.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Michael Flemming

Wir wollen dazu nicht schweigen, wir können dazu nicht schweigen.

Unsere iranischen Freunde, Hamid (44, Architekt) und Bahar (35, Juristin) und ihr ungeborenes Baby (24. Schwangerschaftswoche) sollen laut Gerichtsbeschluss vom 20. Juni 2022 in ihre Heimat abgeschoben werden. Sie hatten eine gute berufliche und soziale Position im Iran, mussten aber unter abenteuerlichen Umständen ihre Wohnung, ihre Arbeit, ihre Familie und ihr Land verlassen, weil sie keine Muslime mehr waren.

Da sie sich vom Islam abgesagt haben, gelten sie als „Abtrünnige“ und es drohen ihnen daher im Iran Repressalien, Schikanen, Diskriminierung, Gefängnis und sogar Folter und Tod. Gefährdet sind auch die Familien unserer Freunde; sie werden bedroht und sollen sich gegen ihre Angehörigen stellen.

Offiziell werden Christen (nicht jedoch Konvertiten!) laut iranischer Verfassung als religiöse Minderheit anerkannt. Es gibt aber nur vier persischsprachige Kirchen im Iran, die alle streng überwacht werden und weder Besucher noch neue Mitglieder aufnehmen dürfen. In Artikel 18 des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ ist das Recht auf Religionsfreiheit beschrieben; der Iran gehört zu den Unterzeichnern.

Trotz der realen Bedrohung von Leib und Leben wurde der Asylantrag von Hamid und Bahar zunächst vom BAMF und schließlich von einem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts Bayreuth durch einen äußerst willkürlichen und offenbar vorurteilsbehafteten Beschluss abgelehnt. Theoretisch können unsere Freunde ab dem 22.8.22 zwangsweise ausgewiesen werden.

Wir lieben und schätzen die beiden als authentische und integre Christen, für die ihr Glaube, von dem sie völlig überzeugt sind, essentiell in ihrem Leben ist. Dass sie aufrichtig und hingebungsvoll Jesus Christus nachfolgen, glaubt ihnen der Richter schlichtweg nicht. Und das, obwohl sie getauft sind und sich treu zu unserer ev.-freikirchlichen Gemeinde halten, wo sie auch in verschiedenen Bereichen (z. B. in der Musikgruppe) ehrenamtlich mitarbeiten. Außerdem halten sie regelmäßig Gebetstreffen und Bibelstunden in ihrer Wohnung ab. Der Richter ging sogar so weit zu behaupten, dass sie sich nach seiner Einschätzung nach ihrer Rückkehr in den Iran wegen einer evtl. Bedrohung nicht mehr aktiv zum Christentum bekennen würden, um auf diese Weise einer Bestrafung zu entgehen.

Am 16. April 2022 mussten im Iran die zwei Konvertitinnen Fariba Dalir und Sakine (Mehri) Behjati wegen „Beteiligung an kirchlichen Aktivitäten“ eine zweijährige Haftstrafe antreten. Am 9. April 2022 wurden die drei einheimischen Christen Ahmad (Youhana) Sarparast (25), Ayoub Pourrezazadeh (28) und Morteza Mashoudkari (38) aufgrund von „Propaganda für einen abweichenden, dem islamischen Recht widersprechenden Glauben“ zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, da für die Islamische Republik Iran ein Abfall vom Islam als Affront gegen die Regierung aufgefasst und als Gefahr für die nationale Sicherheit angesehen wird.

Bei dem von gnadenlosen, keinerlei Opposition duldenden Mullahs regierten Iran handelt es sich um ein Terrorregime, in dem Menschenrechte keine Rolle spielen. Freie Meinungsäußerung, Gleichberechtigung und die Freiheit der politischen oder religiösen Überzeugung sind im Iran Fremdwörter. Der 67-jährige deutsch-iranische Journalist Jamshid Sharmahd, ein irankritischer Aktivist, soll in wenigen Tagen ohne Anwesenheit eines Verteidigers vom Revolutionsgericht 15 unter Vorsitz des berüchtigten Richters Abolqasem Salavati in einem Schauprozess zum Tod durch Erhängen verurteilt werden. Außerdem hat der Iran seit kurzem auch wieder (zum Zweck der Abschreckung) damit begonnen, die Vollstreckung von Todesurteilen in der Öffentlichkeit durchzuführen.

Laut Informationen der IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, www.igfm.de werden von der Mehrheit der deutschen Richter Asylbegehren von iranischen Konvertiten grundsätzlich abgewiesen. Pfarrer Dr. Gottfried Martens aus Berlin, zu dessen ev. Gemeinde Hunderte von iranischen und afghanischen Flüchtlingen gehören, hat auf der Pressekonferenz der IGFM am 28.7.22 sein Unverständnis darüber geäußert, dass Richtern in Deutschland zurzeit eher eine Beurteilung der Ernsthaftigkeit einer Konversion zugebilligt wird als den oft schon seit Jahren in der Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen tätigen Geistlichen und Kirchenmitgliedern.

Es muss erwähnt werden, dass die Bereitschaft, sich auf eine ganz andere Kultur einzulassen, bei unseren beiden Freunden vorbildlich ist und dass sie sich in den drei Jahren, die sie bisher in Deutschland leben, beispielhaft integriert haben. Hamid hat eine Festanstellung in einem Architekturbüro und verfügt mittlerweile über einen deutschen Führerschein und ein Auto. Die beiden konnten eine eigene Wohnung mieten und bemühen sich erfolgreich um eine stete Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse.

Ihre geplante Ausweisung stellt aus unserer Sicht eine schwere Verletzung des Grundrechts auf Unantastbarkeit der Menschenwürde dar, die in Artikel 1 Abs. 1 GG gewährleistet wird und die „zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt [ist].“ In Abs. 2 ist die Rede von “unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“, zu denen sich das Deutsche Volk bekennt.

Dass es einem einzelner Richter in unserem Staat obliegt, über das Wohl und Wehe, ja, über Leben und Tod einer jungen Familie zu entscheiden, empfinden wir als unerträgliche und vollkommen inakzeptable Vorgehensweise, die in keinster Weise dazu beiträgt, das in Artikel 16a GG verankerte Grundrecht auf Asyl durchzusetzen. Von der viel gerühmten Willkommenskultur ist hier leider nicht das Geringste zu spüren.

Wir bitten daher jeden, der dies liest, unser Anliegen mit seiner Unterschrift zu unterstützen, damit wir mittels dieser Petition bei führenden deutschen Politikern in Bayern und auch bei den Bundesbehörden unserer Forderung auf Gewährung eines Aufenthalts- bzw. Bleiberechts im Rahmen einer Härtefallregelung für Hamid und Bahar Nachdruck verleihen können. DANKE, wenn DU dabei mithilfst, die Lebensgefahr für unsere beiden Freunde (und ihr Kind) abzuwenden.

Im Namen des Unterstützerkreises, Michael F., Landkreis Regensburg

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