Sonderzahlungen des Staates für alle armen Kinder ohne fiskalische Tricks!

Sonderzahlungen des Staates für alle armen Kinder ohne fiskalische Tricks!

Startdatum
2. September 2021
Petition an
Deutscher Bundestag und
772 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.000
Jetzt unterstützen

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Perry Feth

Die Ausgrenzung bestimmter Gruppen vom "Kinderfreizeitbonus" ist gesellschaftspolitisch nicht zu vertreten, und eine große sozialgesellschaftlich - unverantwortbare Ungerechtigkeit. 

Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind sollten Familien unterstützt werden, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils sehr harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie leben mussten, und auch noch müssen.

Den Kinderfreizeitbonus sollten arme - minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen, zur freien Verwendung erhalten. Er sollte insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten verwendet werden.

Man könnte diesen kleinen Bonus auch so definieren, dass: den Eltern die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihren - durch die Pandemie - traumatisierten Kindern eine kleine Freude machen zu können.

Der Kinderfreizeitbonus sollte automatisch ohne Antrag ab August 2021 ausgezahlt werden. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe sollten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Schnell stellte sich aber heraus, dass: ein fiskalischer Trick des Bundestages zur Anwendung kam. Man hat den Personenkreis in SGB II und anderen Sozialleistungs / Bedarfgemeinschaften mit Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen und Kindergeld - wenn dieser den Regelbedarf deckt - ausgeschlossen. Der Blogger und Hartz IV - Aktivist P. Feth machte zeitnah als Selbstbetroffener in der Zeitung "der Freitag" https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-riesenbetrug-beim-freizeitzuschlag - auf dieses Dilemma aufmerksam, und in der Zwischenzeit haben sich auch sehr viele Medien und Sozialpolitiker, Sozialverbände sowie der Verein "Tacheles e.V" eingeschaltet.

Alle vereint die gleiche Einschätzung zu dieser Situation: diese Form der Ungerechtigkeit ist schlicht und einfach - auch und gerade moralisch, nicht vertretbar.

Mit der Eingrenzung der Leistungsberechtigten, fallen diejenigen Kinder und Jugendlichen aus der Förderung und Unterstützungsleistung heraus, die zwar in SGB II Bedarfsgemeinschaften leben, aber selbst ohne eigenständige Leistungsansprüche nach dem SGB II / Hartz IV sind. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist über 100.000 Fälle von sog. "Kindern ohne Leistungsanspruch" aus (Stand: 116.650 zum Jahresende 2020).

Inzwischen sagen die aktuellen Zahlen nach Auskunft der Bundesregierung sogar: dass mehr als 190.000 Kinder und Jugendliche keinen Anspruch auf den staatlichen Corona-Freizeitbonus von einmalig 100 Euro haben, obwohl sie in einem Hartz IV - Haushalt leben.

Das zumindest geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung sehe hier keine „planwidrige Regelungslücke“.

Das ist schlicht unwahr! 

Denn: die steuerliche Mehrbelastung ist durchaus eine fiskalische Größe und somit von großer Bedeutung, wenn 190.000 Kinder trotz großer Armut von 100 Euro ausgeschlossen sind. Die Summe von 19 Millionen Euro sind eine signifikante Rechnungsgröße, welche der Bundestag in nicht erklärbarer und auch nicht sozial - vertretbarer Ungerechtigkeit - auf Kosten der Ärmsten in unserer Gesellschaft, einsparen will.

Real - und Gesellschaftspolitisch macht es gerade eben keinen Unterschied:

ob Kinder aus Bedarfsgemeinschaften ihren Regelbedarf mit Unterhaltsvorschuss und Kindergeld selber decken oder ob sie auf Grund fehlender UVG - Ansprüche mit SGB II Leistungen aufstocken müssen, wenn sie in SGB II - Bedarfsgemeinschaften leben.

Zwar kommen die Leistungen aus unterschiedlichen Finanztöpfen, aber das ändert überhaupt nichts an der "gleichen Armut". Liegt das Einkommen der minderjährigen Kinder über dem Satz der SGB II - Regelsatzleistungen, wird dieses auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, also abgezogen.

Alleinerziehende, also gerade die regelmäßig finanziell - Schwächsten in unserer Gesellschaft, sind besonders stark von dieser Ungerechtigkeit betroffen.

Unabhängig davon, aus welchen Gründen die gesetzliche Regelung so gewählt wurde - ob nun die Konstellation Kinder ohne Leistungsanspruch in SGB II Bedarfsgemeinschaft schlicht vergessen wurde oder womöglich Gründe der einfacheren Administrierbarkeit - mit hoher Wahrscheinlichkeit aber fiskalische Gründe ursächlich waren - kann es nicht sein, dass insbesondere Kinder von Alleinerziehenden im SGB II Bezug bei dem Freizeitbonus leer ausgehen.

Die finanzielle Situation dieser Familien unterscheidet sich nicht von anderen bedürftigen Familien. 

Eine Benachteiligung der Kinder von Alleinerziehenden darf es nicht geben. Eine ungleiche Behandlung ist zwingend - auch aus gesellschaftspolitischen Gründen, zu vermeiden. Zwar gäbe es noch die Option über das Kinderwohngeld an den Bonus zu kommen, aber dieses zu beantragen, ist: mit großen verwaltungstechnischen Aufwand und langen Bearbeitungszeiten verbunden - wobei dann auch weitere sozialgerichtliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf:

1) Kommen sie dem Grundgedanken der schnellen Hilfe mit dem "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" u.a. mit dem "Kinderfreizeitbonus" - konkret und vollständig nach.

2) Grenzen sie keine von Armut betroffenen Kinder und Familien aus.

3) Veranlassen sie mit einer zeitnahen positiven Entscheidung im Bundestag, dass diese Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung gestoppt wird.

4) Veranlassen sie die zeitnahe Auszahlung des "Kinderfreizeitbonus" für alle armen Kinder und Familien in Deutschland ohne Ausnahmen - im besonderen bei den bisher ausgeschlossenen Gruppen.

Unsere Kinder haben alle ohne Ausnahmen unter der Pandemie in vielfältigen Formen seit über 1,5 Jahren leiden müssen!

Eine Ausgrenzung bestimmter finanziell / sozial - benachteiligter Gruppen ist weder gesellschaftspolitisch noch mit demokratischen Leitgedanken vereinbar, und menschlich - erst Recht nicht vertretbar.

Beweisen sie ihre Glaubwürdigkeit und zeigen sie, dass ihnen wirklich alle Kinder wichtig sind - in dem sie sofort und ohne lange Diskussion handeln!

Perry Feth 

 

 

 

Jetzt unterstützen
772 Unterschriften:Nächstes Ziel: 1.000
Jetzt unterstützen
Teilen Sie diese Petition persönlich oder fügen Sie den QR-Code in Ihre eigenen Materialien ein.QR-Code herunterladen

Entscheidungsträger*innen