Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!

Schluss mit der Straflosigkeit bei Tierquälerei!

Startdatum
2. Dezember 2022
Petition an
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland)
57.776 Unterschriften:Nächstes Ziel: 75.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Christina Ledermann

Fordere die Bundesregierung auf, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Tierschutzvergehen müssen endlich effektiv verfolgt und hart bestraft werden.

Dokumentationen aus Schlachthöfen, Zucht- und Haltungsanlagen, Tiertransporten und Tierversuchslaboren belegen immer wieder: Tierquälerei ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Aktuelle Beispiele sind der Schlachthof Aschaffenburg, wo Tiere mit Elektroschockern gequält und ohne Betäubung geschlachtet wurden (1) oder die am 20.11.23 veröffentlichte NRD-Recherche zu illegalen Tierversuchen in Deutschland (2).

Geschäfte mit systematischer Tierquälerei
Dass skrupellose Unternehmer Geschäfte mit systematischer Tierquälerei machen, zeigte auch eine Recherche von NDR, WDR und SZ (3). Die Medien enthüllten, dass Tierhalter und Schlachtunternehmen sogar Agrarsubventionen in Millionenhöhe erhalten, obwohl sie bereits wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt wurden. In Deutschland werde man selbst dann mit Steuergeldern belohnt, so Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz, "wenn Tiere im Stall lebendig verrotten, totgeprügelt oder auf das brutalste misshandelt werden!“

Laxe Strafen und eingestellte Verfahren
Meist kommen die grausamen Tierquälereien gar nicht ans Licht. Doch auch wenn die Staatsanwaltschaft – wie in diesem Fall – Ermittlungen aufnimmt, kommen die Täter:innen meist mit milden Strafen davon. Strafrechtler, wie Prof. Jens Bülte, sprechen deswegen von der „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“ (4). Eine im Jahr 2022 veröffentlichte juristische Studie (5) bestätigte, dass die meisten Ermittlungsverfahren bei Tierschutzverstößen von sogenannten Nutztieren eingestellt werden.

Staatsanwaltschaften ermitteln nicht
Doch wie ist es möglich, dass selbst massive Tierschutzvergehen in einem Rechtsstaat nicht angemessen bestraft werden? Die Gründe für dieses Versagen sind vielschichtig. Hintergrund ist ein marodes System, bei dem das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und Gerichtsbarkeit bei Tierschutzvergehen nicht funktioniert.

Schwachstellen im Vollzugs- und Rechtssystem schließen!
Damit Tierquäler endlich angemessen bestraft werden ist ein Bündel von Maßnahmen nötig (6). Als erste Maßnahme muss die Bundesregierung ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführen. Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und Geldbußen bis zu 100.000 Euro müssen kommen und konsequent angewendet werden. Die Behörden brauchen zudem Erleichterungen bei Aufklärung und Vollzug von Tierschutzvergehen.

Hilf uns, damit Tierquälerei endlich effektiv verfolgt und hart bestraft wird! Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesjustizminister Marco Buschmann müssen ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag wahrmachen und Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht überführen. Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das Tierschutzgesetz. Jetzt ist DER Zeitpunkt, um Druck für die Tiere zu machen.

Bitte unterschreibe diese Petition und verbreite unsere Forderung. Vielen Dank!

(1) www.ardmediathek.de
(2) www.tagesschau.de
(3) www.tagesschau.de
(4) www.tierrechte.de
(5) www.lto.de
(6) Zur Lösung dieser vielschichtigen Problematik ist ein Bündel von Maßnahmen nötig, wie effektive Kontrollen und ein konsequenter Vollzug. Neben der Verschärfung der Tierschutzgesetzgebung, müssen optimale Arbeitsvoraussetzungen für Amtstierärzte, Staatsanwälte und Richter geschaffen werden. Die Höchststrafen für Tierschutzvergehen müssen ausgeschöpft werden. Zusätzlich muss die Position eines Tieranwalts eingeführt werden, der eigene Rechte im Strafverfahren hat. Verurteilte Tierquäler dürfen keine Subventionen erhalten und müssen zusätzlich wegen Subventionsbetrugs belangt werden. Bezüglich der Tierschutzvergehen in Schlachthöfen, sind deutlich mehr unabhängige Kontrollen und eine lückenlose und verpflichtende Video-Überwachung in allen tierschutzrelevanten Bereichen und in allen Schlachtbetrieben – gleich welcher Betriebsgröße – nötig.

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Entscheidungsträger*innen

  • Bundeslandwirtschaftsminister Cem ÖzdemirBundesminister für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland